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Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen
Möchten Sie redaktionelle Beiträge für das Amtsblatt veröffentlichen, schicken Sie diese bitte an amtsblatt(@)schwenningen.de
Erscheinungstag ist immer am Freitag. Fällt dieser auf einen Feiertag, dann grundsätzlich der vorangehende Werktag. Abweichungen sind nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig.
Redaktionsschluss für Ihre Beiträge ist immer Dienstag um 10:00 Uhr. Sollte sich der Erscheinungstag verschieben (siehe oben), so verändert sich auch der Redaktionsschluss. Nach dem Redaktionsschluss eingehende Beiträge können in der betreffenden Ausgabe nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Redaktionsstatut (PDF-Dokument, 151,25 KB, 08.03.2024) steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.
Herausgeber des Amtsblattes ist die Gemeinde Schwenningen. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde ist Herr Bürgermeister Ewald Hoffmann oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen ist Herrn Klaus Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, 78628 Rottweil, Telefonnummer: 0741 5340-0, Faxnummer: 07033 3204928, www.nussbaum-medien.de
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Herstellung: EITH Druck- und Medienzentrum, Albstadt GmbH & Co. KG in Kooperation mit NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG.
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