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Bericht vom 05.10.2023
icon.crdate13.10.2023
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 05. Oktober 2023
Bürger fragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen
Katholischer Kindergarten St. Raphael
Bericht, Entwicklung, Bedarfsplanung
Zu diesem Tagesordnungspunkt war die Kindergartenleiterin Simone Mauch anwesend. Sie gab dem Gremium zunächst einen Rückblick über das Kindergartenjahr 2022/2023 und die zahlreichen Events und Exkursionen. Außerdem informierte sie über die aktuellen Kinderzahlen.
Derzeit besuchen 48 Kinder im Alter von 3-6 Jahren unseren Kindergarten. Außerdem werden 10 Kinder zwischen 1 und 3 Jahren in der Krippe betreut. 5 weitere Kinder U3 sind in der altersgemischten Gruppe untergebracht. Somit sind aktuell 63 Plätze belegt, da Kinder U3 in der altersgemischten Gruppe doppelt zählen!
Bis Ende des Kindergartenjahres werden 72 Plätze belegt sein. Die Kapazität unseres Kindergartens liegt bei voller Belegung bei 85 Kindern.
Aktuell werden die Kinder in 4 Gruppen betreut:
Gruppe 1: Altersgemischte Gruppe
Gruppe 2: Altersgemischte Ganztagesgruppe
Gruppe 3: Krippengruppe 1-3 Jahre
Gruppe 4: Regelgruppe (Schulpavillon)
Die Auswertung der Kinderzahlen ergab:
2023/2024:
12 Kinder werden schulpflichtig
16 Kinder kommen voraussichtlich in den Kindergarten.
2024/2025:
15 Kinder werden schulpflichtig
14 Kinder kommen voraussichtlich den Kindergarten
2025/2026:
12 Kinder werden schulpflichtig
15 Kinder kommen voraussichtlich in den Kindergarten
Aktuell nehmen 7 Kinder die Ganztagesbetreuung mit Mittagessen in Anspruch.
Aktuell gibt es verschiedene Bausteine, die nach Bedarf monatlich gebucht werden können:
Baustein 1 (06:45 Uhr - 07:30 Uhr) = 2 Kinder
Baustein 3 (16:00 Uhr - 16:45 Uhr) = kein Kind
Die Bausteine können nach Bedarf monatlich gebucht werden.
Die Kindergartenleiterin berichtete, dass das pädagogische Konzept beinhalte, den Kindern eine ganzheitliche Erziehung zu vermitteln. Soziales und emotionales Verhalten sollen aufgebaut werden, der kognitiver Bereich, Leistungsbereich, Sprache sowie die Motorik sollen gefördert werden. Ziel ist es, den Bildungsauftrag zu erfüllen und die Kinder gezielt auf die Schule vorzubereiten.
Die Bürgermeisterin bedankte sich abschließend bei der Leiterin des Kindergartens für die sehr gute Zusammenarbeit.
Im Anschluss stellte die Bürgermeisterin den von der Gemeindeverwaltung erstellten Kindergartenbedarfsplan vor. In diesem Zusammenhang war natürlich auch überprüft worden, ob die Räumlichkeiten im vorderen Pavillon der Schule noch ausreichen oder ob gar eine Rückführung ins Hauptgebäude möglich sei. Vor einigen Jahren war der Platz im Kindergartengebäude aufgrund der Kinderzahl zu klein. Die Gemeinde und die Kirchengemeinde standen vor der Entscheidung, an den Kindergarten anzubauen oder nicht. Damals wurde entschieden, eine Gruppe des Kindergartens vorübergehend in einen leerstehenden Pavillon im Schulgebäude auszulagern. Dies sei mit Sicherheit die richtige Entscheidung gewesen. Die Außengruppe werde noch für einige Zeit benötigt.
Nach der erstellten Bedarfsplanung sind die Plätze für Kindergartenkinder im Kindergartenjahr 2024/2025 mit den derzeit vorhandenen 85 Plätzen ausreichend.
Sowohl die Verwaltung als auch die Kirche werden die weiteren Entwicklungen im Auge behalten, damit frühzeitig ergänzende Maßnahmen ins Auge gefasst oder gegengesteuert werden kann.
Haushaltsplan 2023:
- Einbringung und Beratung
- Satzungsbeschluss
- Zustimmung Finanzplan samt Investitionsprogramm
Den Gemeinderäten war mit der Sitzungseinladung der Entwurf des Haushaltsplans 2023, der Entwurf des Investitionsprogramms, der Entwurf des Vorberichts sowie eine Sitzungsvorlage mit ausführlichen Erläuterungen zugegangen. Die Gemeinderäte hatten somit ausreichend Zeit, sich zuhause auf die Sitzung vorzubereiten und das Zahlenwerk einschlägig zu „studieren“.
Kämmerin Rita Bosch hat dem Gremium den Haushaltsplan 2023 anhand einer Präsentation ausführlich vorgestellt. Sie begründete, warum der Haushaltsplan 2023 erst jetzt eingereicht werden konnte. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019, die Unterbringung der Flüchtlinge, die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz, die Grundsteuerreform, die Einführung eines Tax Compliance Management Systems, die Datenschutzgrundverordnung, das Online-Zugangsgesetz sowie umfangreiche weitere Sonderaufgaben und Vorschriften, die den Kommunen -oftmals von heute auf morgen- übergestülpt werden und vieles andere führen zu einer Überlastung der Kämmerei und der gesamten Verwaltung.
Sie betont, dass der Haushaltsplan 2023 jetzt zwar vorliegt. Es müssen jedoch noch 4 Jahresabschlüsse (2019, 2020, 2021, 2022) nachgearbeitet werden, bis die Kämmerei wieder einigermaßen auf dem Laufenden ist. Gleichzeitig sollte der Haushaltsplan 2024 aufgestellt werden und gleichzeitig müssen für 2024 die Bürgermeisterwahl sowie die Europa- und Kommunalwahlen vorbereitet werden. Die Vorbereitungen und Schulungen für beide Wahlen haben bereits begonnen.
Zum Haushaltsplan 2023 informiert die Kämmerin, dass wir uns im Zeitalter multipler Krisen befinden. Es müsse sich die Frage gestellt werden, was auf kommunaler Ebene noch leistbar ist, wenn die Krisen zum Dauerzustand werden?
Die Städte, Gemeinden und Landkreise stehen aufgrund dieser Dauerkrisen vor
enormen Herausforderungen. Hinzu kommen viele weitere Sonderaufgaben und Vorschriften. Es müsse sich wahrlich die Frage gestellt werden „Was brauchen wir wirklich?“. Der Gemeindetag „remonstrierte“ in einem Positionspapier: „Die Belastungsgrenze ist überschritten. Es kann kein „Weiter so“ geben“.
Basis des Haushaltsplans 2023 sind die Orientierungsdaten des Ministeriums für
Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur
kommunalen Haushalts- und Finanzplanung in den Jahren 2023 ff. Nachdem die Eröffnungsbilanz 2019 zwischenzeitlich vom Gemeinderat beschlossen wurde, konnten auch die Beträge für Abschreibungen und Auflösungen ziemlich genau ermittelt
werden. Bisher konnten diese Zahlen nur geschätzt werden. Die Haushaltsansätze 2023 orientieren sich an Vorjahresansätzen samt entsprechenden Kostensteigerungen. Bereits vom Gemeinderat beschlossene Punkte wurden aufgenommen.
Im Jahr 2023 wird insgesamt mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 4,518 Mio. € gerechnet.
Gegenüber dem Planjahr 2022 steigen die ordentlichen Erträge um voraussichtlich 272 T€ an.
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich im Jahr 2023 auf 4,482 Mio. €.
Auch diese steigen gegenüber dem Planjahr 2022 um 285 T€ an.
In Summe weist der Ergebnishaushalt demzufolge ein knappes positives Ergebnis in Höhe von rd.35 T€ aus. Dies bedeutet, dass die laufenden Erträge gerade so ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu decken.
Der kommunale Haushaltsplan beinhaltet jedoch neben dem Ergebnisplan auch einen Finanzplan. In diesem werden beispielsweise die Abschreibungen usw. nicht berechnet und ausgewiesen, weil diese nicht ausbezahlt werden müssen. Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit weist einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 401 T€ aus. Dies bedeutet, dass die laufenden Einzahlungen im Jahr 2023 voraussichtlich gut ausreichen, um die laufenden Auszahlungen zu bezahlen.
Des Weiteren sind im Jahr 2023 kaum Investitionen geplant worden. Insbesondere der Kanalaustausch und der Straßenbau samt Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Alten Pfarrstraße sollen erst in 2024 erfolgen. Der Investitionsplan 2023 setzt sich lediglich aus Einzahlungen von 328 T€ abzüglich den Auszahlung von 958 T€ zusammen, was einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 630 T€ ergibt.
Die voraussichtliche Liquidität zum Jahresende 2023 liegt bei 3.271.600 €, weshalb die Liquidität demzufolge gesichert ist. Die Ausschreibung der Sanierungsmaßnahme Alte Pfarrstraße wird in den nächsten Tagen aber ausgeschrieben, die Vergabe erfolgt noch in 2023.
Die Gemeinderäte hatten keine Änderungswünsche zum Haushaltsplanentwurf 2023. Der Haushaltssatzung 2023 mit allen Anlagen sowie dem Finanzplan samt Investitionsprogramm wurde einstimmig zugestimmt.
Der Haushaltsplan wird nun dem Landratsamt Sigmaringen Fachbereich Kommunales zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung:
- Einbringung und Beratung
- Feststellungsbeschluss
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 ging den Gemeinderäten samt allen Anlagen im Vorfeld zur Sitzung zu.
Auch hier stellte die Kämmerin anhand einer Präsentation die wichtigsten Daten vor. Sie informierte darüber, dass der Landtag Baden-Württemberg am 17. Juni 2020 das Eigenbetriebsgesetzes geändert hat. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe waren daher an die gesetzlichen Änderungen anzupassen. Das neue Recht ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Schwenningen war deshalb am 09.03.2023 vom Gemeinderat erstmals geändert worden.
Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO-HGB) auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
Zum Wirtschaftsplan 2023 erinnerte die Kämmerin daran, dass der Wasserzins für das Jahr 2023 kräftig angehoben werden musste. Man ist für das Jahr 2023 von Wasserzinseinnahmen in Höhe von 305 T€ ausgegangen. Auf der Aufwandsseite bilden die Wasserbezugs-, die Grund- und die Sonderumlage an den Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe mit 171 T€ die größte Position. Für Rohrbruchbehebung wurden 30 T€ eingestellt.
Die voraussichtliche Liquidität der Eigenmittel zum 31.12.2023 liegt bei 537.350 €
BMin Beck informierte die Gemeinderäte noch zu aktuellen Rohrbrüchen. Das Wasserleitungsnetz ist marode. Die Bauhofmitarbeiter sind regelmäßig auf Lecksuche und das sehr erfolgreich. Allerdings kommt man kaum hinterher.
Es folgen Diskussionen darüber, ob der Eigenbetrieb Wasserversorgung nicht aufgelöst und die Wasserversorgung wieder in den Kernhaushalt integriert werden soll. Es stelle einen enormen Aufwand dar, für die Wasserversorgung einen extra Wirtschaftsplan samt allen Anlagen zu erstellen. Bei Gelegenheit werde dieses Thema mit dem Steuerberater bzw. dem Kommunalberatungsbüro der Gemeinde angesprochen.
Die Gemeinderäte haben den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt sowie der Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2026 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung einstimmig zugestimmt.
Auch der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wird nun dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Kommunales zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird er öffentlich bekannt gemacht.
Bürgermeisterwahl 2024 in Schwenningen
- Festlegung weiterer Einzelheiten durch den Gemeinderat
Bereits in der Septembersitzung wurde der Wahltermin für die Bürgermeisterwahl auf 04.02.2024 sowie der Termin für eine eventuelle Stichwahl auf 18.02.2024 festgelegt.
Neben der Festlegung des Wahltermins hat der Gemeinderat auch noch weitere Aufgaben. Hierzu gehören die Wahl der Beisitzer und Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses, die Festlegung des Termins „Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen“ sowie die Entscheidungen über die Veranstaltung einer öffentlichen Bewerbervorstellung u.a.
Beschlossen wurde, die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Schwenningen am Freitag, 10.11.2023 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg öffentlich auszuschreiben. Zusätzlich wird die Stellenausschreibung in den Tageszeitungen Zollern-Alb-Kurier, Südkurier und Schwäbische Zeitung mit dem Erscheinungsdatum: Samstag, 11. November 2023 ausgeschrieben. Außerdem wird die Stellenausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen vom Freitag, 10. November 2023 und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Abschließend wurde der Wortlaut für die Stellenausschreibung festgelegt
Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl (Hauptwahl) endet am Montag, 08. Januar 2024, 18:00 Uhr.
Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt, außerdem hat die Bürgermeisterin, die kraft Gesetzes Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist, festgelegt, welche Personen in den Briefwahlvorstand berufen werden sollen.
Das Gremium sprach sich für eine öffentliche Kandidatenvorstellung aus. Sie Vorstellung der Bewerber findet in einer öffentlichen Versammlung am Donnerstag, 18.01.2024 um 19:00 Uhr in der Heuberghalle statt. Ersatztermin wäre am 25.01.2024 um 19:00 Uhr ebenfalls in der Heuberghalle.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Die letzte nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats hat am 14.09.2023 stattgefunden. Die Bürgermeisterin gab die dort gefassten Beschlüsse bekannt:
- Bei 3 privaten Grundstückskaufverträgen hat die Gemeinde auf die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts verzichtet
- Eine Kaufanfrage für ein Gemeindegrundstück wurde abgelehnt. Das gewünschte Gemeindegrundstück ist nicht verkäuflich
- Die Gemeinde möchte ein Baugrundstück erwerben. Es wurde beschlossen, dass bei einer evtl. Erschließung des Grundstücks entlang diesem Grundstück kein Gehweg gebaut wird
- Die Jagdverpachtung wird auf 9 Jahre ausgeschrieben. Außerdem wurde ein Bewerbungsbogen erstellt.