Sitzungsberichte: Schwenningen

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Bericht vom 17.11.2022

icon.crdate25.01.2023

aus der öffentlichen Sitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17. November 2022

Bürger fragen

Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen.

 

Gemeindewald Schwenningen

Hierzu konnte die Bürgermeisterin Frau Juliane Spiegelhalter, Stellvertretende Fachbereichsleiterin vom Fachbereich Forst beim Landratsamt Sigmaringen sowie Revierleiter Jürgen Kuhl begrüßen. Anwesend waren auch einige im Kommunalwald tätige Waldarbeiter.

 

-vorläufiger Vollzugs- und Ergebnisbericht 2022

Frau Spiegelhalter gab zunächst einen Rückblick auf das Forstjahr 2022. Sie zog Vergleiche zu früheren Jahren und ging auch auf das Thema Klimawandel und Waldumbau ein.

Sie stellte den vorläufigen Vollzugs- und Ergebnisbericht 2022 vor und informierte darüber, dass aufgrund der Preissituation positiv ins Jahr gestartet werden konnte. Noch sei allerdings unklar, wie sich die Preise im nächsten Jahr entwickeln. Aufgrund der aktuellen Lage könne es durchaus sein, dass die Preise auch wieder nach unten gehen.

Ein großer Teil des verkauften Sortiments Nadelstammholz sei von der besten Klasse gewesen, sodass hierfür ein sehr guter Preis erzielt werden konnte. Momentan werden aber jedoch auch für schlechte Sortimente gute Preise bezahlt.

Sie ging auch kurz auf die Wettersituation in den Jahren 2021 und 2022 ein und betonte, dass im Wald immer noch ordentlich Wasser fehle.

Erfreulich war auch, dass das Forstjahr im Gemeindewald ohne größere Unfälle abgegangen war. Laut Aussage des Landratsamtes wird großen Wert auf die Arbeitssicherheit im Wald gelegt, weshalb auch Forstfunkgeräte im Einsatz seien

Beim Zahlenteil übergab Frau Spiegelhalter dann an Revierleiter Kuhl. Dieser dankte in seinem Jahresrückblick den Holzernte- und Rückeunternehmern für deren gute Arbeitsleistung.

Revierleiter Jürgen Kuhl stellte anhand von Folien den Vollzug 2021 und den vorläufigen Vollzug 2022 vor. Im Jahr 2022 war ein Einschlag von 2.600 fm geplant gewesen. Man liegt damit zwar über dem Hiebsatz, der im Forsteinrichtungswerk festgelegt war, die Gemeinde wollte jedoch die aktuell gute Preissituation ausnutzen. Mit dem Vollzug machte man dann eine ziemlich genaue Punktlandung.

2022 können voraussichtlich 12 T€ der geplanten Ausgaben eingespart werden. Die Einsparung kommt von der vorsichtigen Kalkulation bei der Planung 2022.

Im Jahr 2022 konnten die Einnahmen gegenüber dem Planansatz um 43 T€ gesteigert werden. Für 600 fm gutes Stammholz konnte ein sehr guter Preis erzielt werden.

Insgesamt schließt das Jahr 2022 voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 75.000 € ab. Bei der Planaufstellung war von einem Gewinn in Höhe von 20.000 € ausgegangen worden.

Die Bürgermeisterin lobte die Damen und Herren vom Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Forst für das sehr gute Ergebnis. Das Ergebnis verdiene Applaus.

 

-Betriebsplanung 2023

Schwenningen hat seit 2021 ein neuers Forsteinrichtungswerk. Dieses beinhaltet einen jährlichen Hiebssatz von 2.180 Festmetern. Für 2023 wurde vom Fachbereich Forst vorgeschlagen, erneut einen höheren Einschlag zu planen. Noch sei die Preissituation gut. Außerdem sollte aufgrund des Waldzustands viel mehr alter Baumbestand geerntet werden.

Auf der Ausgabenseite wurde 2023 mit einer kontinuierlichen Steigerung zwischen 10 und 15 % gerechnet. Die Gesamtausgaben 2023 wurden mit 150.800 € angesetzt.

Auf der Einnahmenseite wurde 2023 mit einem Holzeinschlag von 2.500 fm bzw. 166.900 € gerechnet. Unklar sei jedoch, wie sich die Baukonjunktur weiterentwickelt und wie es mit dem Käferholz weitergeht.

Der Plan 2023 weist ein positives Ergebnis in Höhe von 16.100 € aus.

Abschließend stimmte der Gemeinderat der vorgestellten Betriebsplanung 2023 zu.

 

-Anpassung der Brennholzpreise

Bisher lagen die Brennholzpreise der Gemeinde Schwenningen bei 64 Euro je Festmeter bei einer Kontingentierung je Haushalt auf 10 Festmeter. An auswärtige Personen wurde kein Holz verkauft.

Aufgrund der angespannten Lage am Energiemarkt und der Turbulenzen ist die Nachfrage nach Brennholz enorm angestiegen. Die Forstverwaltung beim Landratsamt Sigmaringen hat daher nach Analyse der Marktsituation den Gemeinden für die Wintersaison 2022/2023 eine Anpassung des Brennholzpreises auf 90 Euro brutto je Festmeter vorgeschlagen. Eine vorherige Abfrage bei den Großwaldbesitzern und den umliegenden Gemeinden hat ergeben, dass viele der Empfehlung des Landkreises folgen und auf 90 € anpassen.

Die Verwaltung hat daher dem Gremium empfohlen, den Empfehlungen der Forstverwaltung zu folgen und die Brennholzpreise zum 01.11.2022 für Laubholz auf 90 Euro und für Nadelholz auf 55 Euro zu erhöhen.

Von Seiten des Fachbereichs Forst wurde ermittelt, dass ca. 8 % der Schwenninger Haushalte bei der Gemeinde ihr Brennholz in langer Form kaufen. Andere Schwenninger Personen erwerben ihr Brennholz auch bei der Forstverwaltung Prinz zu Fürstenberg oder auf dem Truppenübungsplatz beim Bundesforst.

Die Bürgermeisterin erinnert daran, dass es Zeiten gab, in denen die Gemeinde kein Geld im Wald verdiente. Eine Erhöhung tue der Gemeindekasse gut.

In der Aussprache im Gremium kam zur Sprache, dass der bisherige Preis seit Jahren nicht mehr angehoben worden ist. Nach längerer Diskussion fand der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Mehrheit.

Vielmehr wurde schweren Herzens der wirtschaftlichen Lage entsprechend letztendlich beschlossen, den Brennholzpreis für Laubholz auf 85,00 € brutto und für Nadelholz auf 55,00 € brutto festzulegen.

Das Kontingent wurde auf 5 fm pro Haushalt / Bestellung festgesetzt. An auswärtige Personen wird kein Brennholz verkauft.

Die Gemeinderäte legen außerdem fest, dass das Brennholz nach dem sog. „Windhundverfahren“ vergeben werden soll. Demzufolge ist die zeitliche Reihenfolge der Antragstellung für die Vergabe entscheidend.

Wenn die eingeplanten 215 Festmeter vergeben sind müssen die weiteren Personen Nadelholz erwerben.

 

Hundesteuer wird zum 01.01.2023 erhöht

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Hundesteuer zum 01.01.2023 anzuheben.
Die jährliche Hundesteuer beträgt seit 01.07.2021 für jeden Ersthund 90,-- €. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde beträgt der Steuersatz für jeden Zweithund und
jeden weiteren Hund 190,-- €. Zur Verbesserung der Gemeindefinanzen und aus Lenkungsgründen hat der Gemeinderat die Hundesteuer ab dem 01.01.2023 für jeden Ersthund auf 95,-- € und für jeden Zweithund und jeden weiteren Hund auf 190,-- € angehoben. Für Kampfhunde wurde der Betrag von 900,- € auf 1.200 € angehoben.

Die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung wird an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen

-Kalkulation der Gebührensätze "Personenbezogene Gebühr einschl. Betriebskosten" für einen überlassenen Wohnplatz

Die Bürgermeisterin berichtete erneut über die aktuelle Situation hinsichtlich der zugewiesenen Ukraineflüchtlinge. Man geht davon aus, dass der Gemeinde in wenigen Monaten noch weitere Flüchtlinge zugewiesen werden.

Die Flüchtlinge wurden mit einer sog. Einweisungsverfügung in die jeweiligen Wohnungen eingewiesen. In dieser ist auch die Benutzungsgebühr inkl. Betriebskosten festgesetzt. Die Flüchtlinge sind gegenüber der Gemeinde für die Bezahlung dieser Benutzungsgebühr zahlungspflichtig.

Weil die aktuelle Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften aus dem Jahr 2015 stammt und damals die Gemeinde noch andere Gebäude als Kalkulationsgrundlage berücksichtigt hatte, war nun eine Neukalkulation erforderlich geworden. Kämmerin Rita Bosch erläuterte den Gemeinderäten ausführlich die neue Kalkulation. Bei der Kalkulation ist die Gemeinde von einer durchschnittlichen Belegung der angemieteten Wohnungen von 9 Personen ausgegangen

In Summe wurde ein personenbezogener Gebührensatz (Unterkunft und Nebenkosten) für einen Wohnplatz in einer angemieteten Wohnung/Unterkunft in Höhe von 318,64 € errechnet. Auf dieser Grundlage wurde im Anschluss die Satzung vom 17.11.2022 zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen.

Diese ist im Wortlaut an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Die Bürgermeisterin gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 13.10.2022 gefassten Beschlüsse bekannt.

- So hatte die Gemeinde bei einem privaten Grundstückskaufvertrag auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet.

- Außerdem hatte der Gemeinderat beschlossen, einer Privatperson ein Kaufangebot für einen Bauplatz zu machen.

- Für die Schule war eine neue Reinigungskraft gesucht worden. Unter mehreren Bewerberinnen hatte der Gemeinderat Frau Branka Zrno aus Schwenningen eingestellt.

 

§ 2b Umsatzsteuergesetz

Seit Jahren beschäftigt sich die Verwaltung mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz. Weil die Umsetzung zum 01.01.2023 vorgesehen war, waren auf der Tagesordnung der Sitzung ursprünglich zwei Tagesordnungspunkte vorgesehen.

Am Tag vor der Sitzung vom 17.11.2022 erreichte die Gemeinde eine Nachricht, dass der Bund die Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre plant.

Aus diesem Grund waren die ursprünglichen Tagesordnungspunkte von der Bürgermeisterin zu Beginn der Sitzung wieder abgesetzt worden.

Zum Zeitpunkt der Sitzung waren nähere Einzelheiten jedoch noch nicht bekannt.

Es sei geplant, die bestehende Übergangsregelung um weitere zwei Jahre zu verlängern, sodass juristische Personen des öffentlichen Rechts da alte Umsatzsteuerrecht voraussichtlich noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anwenden können.

 

Neubeschaffung des Feuerwehrfahrzeugs LF 20

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass das bestellte Löschgruppenfahrzeug LF 20 nun wider Erwarten doch früher zur Abholung bereitstehe. Das Fahrzeug könne nun am 22.12.2022 bei der Firma Ziegler in Gingen an der Brenz abgeholt werden.

 

Ausfall des BHKWs in der Schule

Erst vor Kurzem hatten sich die Gemeinderäte mit dem Thema Heizungsanlage in der Schule beschäftigt und sich bei einem Vor-Ort-Termin ein Bild gemacht. Anlass war im September 2022 die Tatsache, dass das vorhandene BHKW 10 Jahre alt ist und der Wartungsvertrag nicht mehr verlängert worden war. Man kam im September überein, das BHKW so lange weiter zu betreiben, bis eine größere Reparatur anfällt. Natürlich hatte man damit gerechnet, dass das BHKW noch ein paar Jahre läuft.

Wider Erwarten ist das BHKW jedoch nun ausgefallen, der Motor ist defekt, ein Austauschmotor macht keinen Sinn mehr, das BHKW war auch bereits einmal durchgebrannt. Deshalb musste sich der Gemeinderat nun früher als erwartet mit dem Austausch des BHKW beschäftigen. Das im März 2022 eingeholte Angebot ist noch gültig.

Die Verwaltung hat sich mit dem Planungsbüro Westhauser aus Wurmlingen in Verbindung gesetzt. Von dort aus wurden bereits vor 10 Jahren die Heizungsanlage in der Schule geplant. Das vorliegende Angebot wurde geprüft und war für annehmbar befunden worden.

Es soll ein Austausch erfolgen und man will beim selben Hersteller bleiben, weil ansonsten erheblich höhere Kosten durch Austausch von Zuleitungen etc. auf die Gemeinde zukämen.

Man kam überein, dass der Gemeinde aktuell nichts Anderes übrigbleibt, als das Austauschangebot der Firma Messerschmid anzunehmen.

Letztendlich wurde beschlossen, das Angebot der Fa. Messerschmid Energiesysteme GmbH vom 22.03.2022 zum Angebotspreis 65.704,66 € anzunehmen und das vorhandene BHKW auszutauschen.

 

Weitere Sanierungen im Lehrschwimmbad

Bekanntermaßen sind im Schwimmbad in jüngster Zeit größere Reparaturen vorgenommen worden und das Schwimmbad ist nach längerer Corona bedingter Schließung längst wieder in Betrieb. Weil aber der Überlauf des Schwimmbads undicht war, wurden vor wenigen Tagen noch Abdichtungsarbeiten durchgeführt. Dadurch konnte der Wasserverlust zwar reduziert werden, dennoch geht noch Wasser verloren.

Die Verwaltung hat nun die Fa. Meyer-Bauabdichtung aus Waiblingen zu Rate gezogen. Die Firma war vor Ort und zwischenzeitlich wurde ein Reparaturvorschlag unterbreitet, sowie ein Angebot über brutto 33.670,63 € abgegeben.

Es gibt nun noch weiteren Klärungsbedarf.

Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 01.12.2022 sollen die offenen Fragen geklärt sein, sodass dann am 01.12.2022 abschließend entschieden werden kann, ob der Auftrag erteilt wird oder nicht.

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Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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