Sitzungsberichte: Schwenningen

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Hauptbereich

Bericht vom 02. Dezember 2021

icon.crdate25.05.2022

Aus der öffentlichen Sitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 02. Dezember 2021

Bürger fragen:

Ein Mitbürger fragte, ob es nicht sinnvoll wäre beim Abwasserpumpwerk eine drehbare Photovoltaikanlage zu installieren? Das Abwasserpumpwerk benötigt viel Strom; seiner Meinung nach wäre eine PV-Anlage deshalb ökologisch sinnvoll. Die Bürgermeisterin erläutert, dass das Thema bereits im Gemeinderat diskutiert worden sei, man aber zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen sei. Sie wird das Thema nochmals aufgreifen und in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats auf die Tagesordnung nehmen.

Aufstellung des Bebauungsplans 5. Änderung Friedhofstraße/Hinter der Kirche:

Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB

Die Fläche des jetzt zur 5. Änderung beabsichtigten Geltungsbereichs wurde mit der

2. Änderung im Jahr 1997 als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

Damalige Absicht war es, großzügig einen Grünpuffer zwischen der Friedhofstraße, dem Friedhof und dem Bereich Schule/Kindergarten festzuschreiben.

In Anbetracht der immer knapper werdenden Flächenressourcen soll mit der Änderung dem Gedanken der Innenverdichtung Rechnung getragen werden. Es handelt sich um einen

gemeindeeigenen Bereich, welcher von der Friedhofstraße aus erschlossen werden kann. Durch die direkte Nähe von Kindergarten und Schule stehen gemeindliche Infrastruktureinrichtungen in direkter Nachbarschaft zur Verfügung, die beste Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung bieten.

Die Fläche soll zukünftig als Mischgebiet ausgewiesen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf festgelegt.

Die öffentlichen Parkplätze entlang der Friedhofstraße sollen erhalten bleiben.

Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 4.727 qm.

Da es sich bei der geplanten Änderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann der Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann entfallen.

Der Gemeinderat hat nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Friedhofstraße/Hinter der Kirche“ aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Hinsichtlich des Geltungsbereichs wird auf die bereits im Amtsblatt Nr. 49 vom 10.12.2021 abgedruckte Bekanntmachung samt Lageplan verwiesen. 

Kanalnetzberechnung:

Vorstellung der Ergebnisse und Sanierungsvorschläge

Bereits im Jahr 2018 hatte die Gemeinde das Ingenieurbüro Kovacic mit der Erstellung einer Kanalnetzberechnung beauftragt. Herr Felix Grüning vom Ingenieurbüro stellte den Gemeinderäten nun anhand einer Präsentation das Ergebnis der Kanalnetzberechnung samt Sanierungsvorschlägen vor.

Im Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) wird unter anderem ermittelt, wo und wie oft die Kanalisation überstaut. Nach den Regeln der Technik dürfe die Kanalisation 1-mal in

2 Jahren überstauen. Nach Überplanung des Kanalnetzes dürfe der Kanal nur noch 1-mal in 3 Jahren überstauen. Dann müsse nachgewiesen werden, wo das Wasser hinführtZur Ermittlung der Bestandssituation wurde die Gesamtgemeinde in 3 Bezirke eingeteilt.

Defizitbereich 1 sei die Bergstraße und die Alte Pfarrstraße. Insbesondere in der Bergstraße im Bereich der Kirche seien die Kanäle zu klein dimensioniert, so dass es zu Überstauungen kommen kann.

Defizitbereich 2 befindet sich in der Rundstraße und der Hausertalstraße. Auch dort sei der Kanal sehr überlastet. Defizitbereich 3 liegt in der Talstraße.

Zur Behebung des Defizitbereichs 1 schlagen die Kovacic Ingenieure vor, einen Kanal hinter dem Rathaus zu verlegen, so dass das Abwasser vom Kirchweg in die Alte Pfarrstraße eingeleitet werden kann. Beim Kanalaustausch in der Alten Pfarrstraße müsste dann ein 700er-Kanal anstatt eines 500er-Kanals verlegt werden. Dadurch könnten die Überstauungen im Defizitbereich 1 verbessert werden.

Auch der Kanal in der unteren Hauptstraße sei nicht mehr ausreichend. Langfristig muss in der unteren Hauptstraße vermutlich ein Parallelkanal verlegt und das Regenwasser am Ortsausgang versickert werden.

Auch im Defizitbereich 2 müsste der Kanal teilweise in der Rundstraße und Hausertalstraße ausgetauscht und durch einen größeren Kanal ersetzt werden.

Im Defizitbereich 3 gibt es Überstauungen im Bereich Buchenweg/Tannenweg, Horemer Weg, Nelkenstraße und vor allem in der Talstraße. Auch hier sind Aufdimensionierungen erforderlich. Aber auch die Verlegung von Bypässen, die Herstellung von Rückhaltungsmaßnahmen und verschiedene Entsiegelungen müssten überprüft werden. Beispielsweise sollte bei einer Erschließung der Straße „Schlehenweg“ überprüft werden, ob das Oberflächenwasser nicht vor Ort versickert werden könnte.

Die Gemeinderäte haben von der Vorstellung der Ergebnisse der Kanalnetzberechnung sowie von den Sanierungsvorschlägen Kenntnis genommen. Eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise wurde noch nicht getroffen.

Sanierung der Ortsstraße Alte Pfarrstraße einschließlich Wasserleitung, Kanal, Straßenbeleuchtung und DSL:

Die Bürgermeisterin informierte darüber, dass der Kanal in der Straße „Alte Pfarrstraße“ die höchste Schadensklasse aufweist und deshalb dringend ausgetauscht werden muss. Auch die Wasserleitung müsse in diesem Zug ausgebaut und die Straße wiederhergestellt werden (Vollausbau). Das Ingenieurbüro Kovacic war mit der Straßenplanung beauftragt worden, weshalb nun Herr Jürgen Schwochow, Geschäftsleiter der Kovacic Ingenieure aus Sigmaringen, in der Sitzung anwesend war, um die Planung vorzustellen und die vorgesehenen Baumaßnahmen zu erläutern.

Den Gemeinderäten wurde ein Übersichtsplan für den Straßenausbau der Alten Pfarrstraße vorgelegt. Die Mindestbreite der Straße sollte 4,50 m betragen. Im westlichen Bereich (vom Hauptstraße Gasthaus Adler bis zum Gebäude Alte Pfarrstraße 19 beträgt die Straßenbreite 5 m. Hier soll künftig auf den Gehweg verzichtet werden. Der östliche Teil hat dann nur noch eine Breite von 4,50 m. Von verschiedenen Grundstückseigentümern wird geringfügiger Grunderwerb erforderlich werden. Es ist unrealistisch, die Straße auf der kompletten Länge in einer Breite mit 5 m auszubauen, weil dann erheblich mehr Grunderwerb nötig wäre. Außerdem ist man sich einig, dass die Straße „nicht schneller“ werden soll, zumal im Wesentlichen nur Anliegerverkehr stattfindet. Allerdings sollten wenigstens zwei PKW gut aneinander vorbeikommen, deshalb ist eine Aufweitung im östlichen Bereich auf mindestens 4,50 Meter unumgänglich.

Den Gemeinderäten wurden auch die Regelquerschnitte vorgestellt. Rechts und links ist ein Granitbordstein mit einer Breite von 15 cm geplant. Ein Rinnenstein sei nicht

erforderlich. Außerdem wurde der neue Kanal- und Wasserleitungsplan vorgestellt.

Vorausblickend auf den erforderlichen Umleitungskanal vom Kirchweg direkt in die Alte Pfarrstraße wurde darüber informiert, dass der neue Kanal hinter dem Rathaus (Verbindung des Kirchwegs mit der Alten Pfarrstraße) zur Behebung des Defizitbereichs 1 noch nicht konkret geplant wird. Momentan wurde nur die Herstellung des Anschlusses für diesen Entlastungskanal hinter dem Rathaus geplant. Der Kanal selbst müsste eventuell später mit einer Umgestaltung des Rathausumfeldes gebaut werden. Eventuell könnten dann hierzu

ELR-Mittel abgerufen werden, wenn z.B. ein behindertengerechter Zugang zum Rathaus angelegt wird.

Im Zuge der Sanierung der Alten Pfarrstraße sollen Gespräche mit der NetzeBW wegen der Strom-Freileitungen geführt werden. Vielleicht möchte die NetzeBW im Zuge der Baumaßnahmen die Stromleitungen unterirdisch verlegen.

Von Seiten des Gemeinderats wird an den existierenden Grundsatzbeschluss erinnert, aus dem sich ergibt, dass überall dort, wo eine neue Wasserleitung verlegt wird, auch neue Wasser-Hausanschlussleitungen verlegt werden müssen.

Die Wasser-Hausanschlussleitungen sollten an einem Stück und ohne Muffe vom Schacht bis zur Wasseruhr im Haus hergestellt werden.

Grundstückseigentümer die dies nicht wünschen, müssten ihre Wasseruhr in einem Schacht an der Grundstücksgrenze einbauen lassen. Für einen möglichen Wasserverlust auf der Hausanschlussleitung sind sie dann selbst verantwortlich.

Dieser Grundsatzbeschluss hat immer noch seine Gültigkeit. Auch in anderen Baugebieten wurde dies so gehandhabt.

Die Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf 1,7 Mio. €. Der Straßenbau beinhaltet ca. 2.800 m² Straßenfläche und ca. 500 m² Hoffläche. Eventuell anfallende Kosten für die Bodenentsorgung (z.B. für teerhaltiges Material) sind nur geschätzt. Der Gemeinde wurde geraten hier Bodenuntersuchungen durchzuführen, damit genauer geplant werden kann. Erst nach Vorliegen des Ergebnisses können die Entsorgungskosten genauer ermittelt werden.

Momentan ist noch nicht klar, wie sich die Preise entwickeln. Die Kostenschätzung könne sowohl um 20 % nach unten oder um 20 % nach oben abweichen.

Die Bürgermeisterin möchte versuchen, für den Straßenbau Finanzmittel aus dem Ausgleichstock abzurufen. Für die Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals können leider keine Zuschüsse abgerufen werden. Sie betont, dass auch von den Anliegern keine Beitragseinnahmen erhoben werden können.

Planer Schwochow geht davon aus, dass sich die Maßnahme über zwei Jahre zieht und in zwei Abschnitten gebaut werden muss.

Die Maßnahme soll erst nach dem Sommer 2022 ausgeschrieben werden, um eventuell bessere Preise zu erzielen. Dann ist es realistisch, dass die Maßnahme komplett im Jahr 2023 gebaut und durchgeführt werden könnte.

Auch BMin Beck findet es realistisch, wenn die Maßnahme erst nach dem Sommer 2022 ausgeschrieben wird.

Annahme von Spenden:

Bei der Gemeinde sind nachfolgende Spenden eingegangen:

500,- € von der Volksbank Albstadt:

Spende für die Nachbarschaftsgrundschule Schwenningen

200,- € von Markus und Christiana Martin:

Spende für die Nachbarschaftsgrundschule Schwenningen

Der Gemeinderat hat der Annahme beider Spendenbeträge zugestimmt.

Antrag des TC Schwenningen auf Zuschuss zur Erneuerung der Stromzuleitung zum Clubheim und zu den Plätzen:

Bereits im März dieses Jahres hat ein Vertreter des TC im Rathaus vorgesprochen und darüber informiert, dass an der Stromleitung, die von der Salzhalle in der Talstraße zu den Tennisplätzen führt, ein Kabelbruch sei. Es handle sich nicht um den ersten Bruch. Die NetzeBW hatte dazu geraten, die Leitung zu erneuern. Ursprünglich war geplant, die bisherige Stromleitung stillzulegen und vom Bierkeller eine neue Stromleitung zu den Tennisplätzen zu verlegen. Zwischenzeitlich ist der Tennisclub von dieser Trassenführung wieder abgekommen.

Der Tennisclub hat nun bei der Gemeinde um einen Zuschuss für die Erneuerung dieser Stromleitung gebeten, weshalb ausführlich darüber beraten wurde. Von Seiten des Tennisclubs lagen entsprechende Unterlagen und Kostenvoranschläge vor. Dem Tennisclub liegt bereits eine Förderzusage von Seiten des Badischen Sportbundes vor, darin wurden förderfähige Kosten von 24.507,38 € anerkannt.

Nach ausführlicher Beratung bewilligte der Gemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 10 % dieser förderfähigen Kosten, was aufgerundet einem Betrag von 2.500 € entspricht.

Mit dieser Entscheidung lehnte man sich an Zuschussbewilligungen von investiven Maßnahmen für andere Vereine an.

Abwasserbeseitigung: Betriebskostenabrechnung des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums für die Mitbenutzung der bundeseigenen Kläranlage Kohltal durch die Gemeinde Schwenningen für das Jahr 2020

Den Gemeinderäten ging mit der Sitzungseinladung die Betriebskostenabrechnung des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums für die Mitbenutzung der bundeseigenen Kläranlage Kohltal durch die Gemeinde Schwenningen für das Jahr 2020 samt einer Übersicht über die jeweiligen Kosten der Vorjahre zu. Die Gemeinde Schwenningen muss sich mit 25,17 % an den Gesamtbetriebskosten der Kläranlage beteiligen. Die Gemeinde Stetten a.k.M. beteiligt sich mit 27,21 %. Die restlichen Kosten werden von der Bundeswehr getragen.

Die Gemeinde Schwenningen muss sich im Jahr 2020 mit 72.634,66 € an den Gesamtbetriebskosten der Kläranlage beteiligen. Dieses Ergebnis ist zwar etwas höher als in den Vorjahren. Die Erhöhungen wurden von Seiten der Bundeswehr jedoch nachvollziehbar begründet.

Bekanntgaben, Verschiedenes:

Die Vorsitzende gab die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.11.2021 bekannt:

Stationäres Hospiz für den Landkreis Sigmaringen und den Zollernalbkreis

Beitritt der Gemeinde Schwenningen in den Förderverein Hospiz Johannes e.V.:

Bereits seit 2016 ist der Zollernalbkreis auf den Landkreis Sigmaringen zugekommen, um ein gemeinsames Vorgehen zur Errichtung eines stationären Hospizes zu organisieren. Beide Landkreise, jeder für sich selbst gesehen, sind nicht einwohnerstark genug um alleine eine stationäre Hospizeinrichtung zu realisieren.

Der Bedarf für eine wohnortnahe stationäre Hospizeinrichtung wurde festgestellt und es gab für das Vorhaben breite Unterstützung von Seiten der Palliativeinrichtungen und der Hospizgruppen. Auch die Krankenkassen als Kostenträger, die Dekanate sowie die Sozialverbände befürworteten das Projekt.

Als im Jahr 2018 dankenswerterweise eine Zuwendung von privater Seite angekündigt wurde nahm das Projekt Fahrt auf.

Das künftige Hospiz Johannes für den Landkreis Sigmaringen und den Zollernalbkreis wird ermöglicht durch eine großzügige Spende der Dr.-Hermann-Schwörer-Stiftung. Der ehemalige Politiker und Gründer des Fertighausherstellers Schwörer Haus KG, Dr. Hermann

Schwörer, hatte seiner Frau vor seinem Tod als Vermächtnis aufgetragen, sich für eine Hospizeinrichtung einzusetzen. Die Witwe Dr. Sophie Schwörer wird nun gemeinsam mit der Dr.-Hermann-Schwörer-Stiftung das Hospiz errichten und an die öffentliche Hand übergeben. Die Stadt Sigmaringen hat für das Vorhaben ein Grundstück zur Verfügung gestellt, welches der Landkreis Sigmaringen käuflich erworben hat. Das Grundstück befindet sich nahe der Kirche St. Fidelis.

Betreiberin des Hospizes wird die St. Elisabeth-Stiftung mit Sitz in Bad Waldsee.

Die Hospizeinrichtung ist bereits im Bau, das Richtfest hat am 21.10.2021 stattgefunden. Die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2022 vorgesehen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwenningen hat nun beschlossen, dem Förderverein Hospiz Johannes e.V. mit Sitz in Balingen beizutreten. Als Mitgliedsbeitrag wurden 120 Euro jährlich festgelegt.

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Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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