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Bericht vom 16. September 2021
icon.crdate25.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16. September 2021
Bürger fragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
Haushaltserlass 2021
Die Bürgermeisterin legte dem Gremium den Haushaltserlass des Landratsamtes Sigmaringen vom 27.07.2021 zum Haushaltsplan 2021 in vollem Umfang vor.
Darin wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Der Haushaltsplan enthielt
keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Prüfung des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung ergab keine rechtliche Beanstandung.
Zwischenzeitlich ist der Haushaltsplan samt Wirtschaftsplan in der Zeit vom 16.- 24. August 2021 öffentlich ausgelegt worden.
Die Gemeinde ist weiterhin angehalten ist, ihre Ertragskraft zu steigern und ihre Aufwendungen zu senken, damit langfristig und stetig der Haushaltsausgleich gelingen kann. Die Gemeinde befindet sich auf einem guten Weg, dauerhaft ihren Ressourcenverbrauch zu erwirtschaften. Für das nächste Haushaltsjahr sind die Erträge/Einzahlungen und die Aufwendungen/Auszahlungen jedoch dringend zu überarbeiten und auf Notwendigkeit zu überprüfen!
Die Gemeinderäte nehmen vom Haushaltserlass 2021 des Landratsamts Sigmaringen Kenntnis.
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr ist über die „Feuerwehrentschädigungssatzung“ geregelt. Im Jahr 2008 wurden die Beträge für die Stundenentschädigungen letztmals angepasst. Bereits im Oktober 2017 haben der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg und der Feuerwehrverband BW einen Entschädigungskorridor vorgeschlagen, an dem sich die Entschädigungen orientieren sollten.
Die Verwaltung hat angeregt, nun endlich auch in Schwenningen die Aufwandsentschädigung bei Einsätzen von bisher 10,00 € auf 12,50 € sowie bei Brandwachen von 6,00 € auf 8,00 € zu erhöhen. Ebenso wurde vorgeschlagen, die jährliche Entschädigung des Stellvertretenden Kommandanten sowie des Jugendfeuerwehrwartes von 100,00 € auf 150,00 € anzuheben.
Der Gemeinderat hat die Änderung der Satzung zum 01.01.2022 beschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt soll die bisherige Feuerwehrentschädigungssatzung vom 09.12.2008 mit allen Änderungen außer Kraft treten.
Die neu beschlossene Satzung ist in ihrem kompletten Wortlaut an anderer Stelle dieses Amtsblattes abgedruckt.
Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes
für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwenningen
(Feuerwehrkostenersatzsatzung) vom 15.03.2018
-Änderung des Kostenersatzverzeichnisses
Die Gemeinde entschädigt Ihre Feuerwehrleute bei Einsätzen nach der Feuerwehr-Entschädigungssatzung –FwES und erhebt im Einzelfall bei entsprechenden Einsätzen vom Verursacher Kostenersätze nach der Feuerwehrkostenersatzsatzung.
Die in der Kostenersatzsatzung angesetzten Beträge für Personalkosten, Fahrzeugkosten und Verbrauchsmaterial sollten mindestens so hoch sein, wie die entsprechenden Ausgaben dafür auf der Gegenseite. Konkret bedeutet dies: Wenn dem Feuerwehrmann für den Einsatz pro Stunde 12,50 € ausbezahlt werden, dann sollte der Kostenersatz pro Stunde gleich hoch sein. Andernfalls würde die Allgemeinheit den Differenzbetrag drauflegen.
Die Verwaltung hat die neuen Sätze in die Feuerwehrkostenersatzsatzung eingearbeitet und an die neuen Sätze der Feuerwehrentschädigungssatzung angepasst.
Von Seiten des Gemeinderats ist die 1. Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung einstimmig beschlossen worden.
Auch diese Satzung ist in ihrem kompletten Wortlaut an anderer Stelle dieses Amtsblattes abgedruckt.
Baugebiet "Unter der Stelle II":
Das Baugebiet „Unter der Stelle II“ wurde in den Jahren 2019 und 2020 ausgebaut und erstmals endgültig hergestellt. Aktuell ist die Verwaltung zusammen mit dem damit beauftragten Abrechnungsbüro dabei, die Erschließungsbeitragsbescheide vorzubereiten.
In diesem Zusammenhang gab die Bürgermeisterin verschiedene Informationen über
Einstufung der Straßen, die endgültige Herstellung und das Entstehen der Erschließungsbeitragsschuld.
Hierzu wird auf die Veröffentlichung der Bekanntmachungen an anderer Stelle in diesem Amtsblatt verwiesen.
Kath. Kindergarten St. Raphael:
-Vorlage der Jahresabrechnung 2020
Der Verwaltung ist vor kurzer Zeit die Jahresabrechnung 2020 des kath. Kindergartens St. Raphael zugegangen. Die Bürgermeisterin informierte das Gremium über das Ergebnis. Seit dem Jahr 2018 muss sich die politische Gemeinde mit 90 % am Gesamtdefizit beteiligen. Für das Jahr 2020 beträgt der Abmangel der politischen Gemeinde 508.425,41€. Dieser ist zwar besser ausgefallen, als bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 von der Kirchengemeinde angenommen. Allerdings ist er um ziemlich genau 100 T€ höher als im Jahr 2019. Im Jahr 2019 betrug der Anteil der politischen Gemeinde noch 409.868,84 €. Laut Aussage der Bürgermeisterin ist der Abmangel insbesondere durch die Einführung der 5. Gruppe so hoch angestiegen. Es sei wichtig, dies der Öffentlichkeit und vor allem den Eltern klarzumachen. Dieser hohe Betrag sei auch nicht so einfach einzusparen.
Durch die Einführung der 5. Gruppe (im Pavillon der Schule) zum 01.09.2019 hat sich der Mindestpersonalschlüssel laut Betriebserlaubnis um 2,42 Vollzeitkräfte erhöht. Tatsächlich wurde der Personalschlüssel jedoch in geringerem Umfang aufgestockt.
Seit dem 01.01.2020 gilt für alle Kitas in Baden-Württemberg die Leitungszeitregelung, wie sie mit dem Gute-Kita-Gesetz und den Gesetzesänderungen auf Landesebene auf den Weg gebracht wurde. Demnach wurde die Leitungszeit im Jahr 2020 von bisher 20% auf die vorgegebenen 14 Wochenstunden (entspricht einem Stellenumfang von 36%) aufgestockt, was sich zudem in den Personalkosten niederschlägt.
Selbst ohne Corona-Krise ist es sehr sehr schwierig, dieses Defizit aus dem Gemeindehaushalt auszugleichen bzw. aufzufangen!
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Die Bürgermeisterin kündigte in diesem Zusammenhang an, dass in der nächsten Sitzung im Oktober die Elternbeiträge für den Kindergarten angehoben werden müssen. Im Vorjahr wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf eine Anhebung der Kindergartenbeiträge verzichtet. Diese sei jetzt jedoch unumgänglich. Man wolle sich an die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Landesverbände zu den Kindergartenbeiträgen für das Kindergartenjahr 2021/2022 halten.
Bekanntgaben, Verschiedenes:
Erweiterung der Urnenwand auf dem Friedhof:
Die Bürgermeisterin informierte darüber, dass die die neuen zusätzlichen Urnenstelen auf dem Friedhof zwischenzeitlich aufgestellt worden sind, nachdem die dafür notwendigen Fundamente vom Bauhof gefertigt worden waren. Die Erweiterung der Urnenwand sei sehr schön geworden.
Sonderförderprogramm Sirenen:
Das Gremium wurde über das Landesprogramm „Sonderförderprogramm Sirenen“ informiert. Um die Warnung der Bevölkerung in Deutschland zu stärken stellt der Bund Finanzhilfen zur Förderung der Sireneninfrastruktur sowie zur Einbindung in das Modulare Warnsystem MoWaS bereit. Weil die Sirene auf dem alten Fabrikgebäude in der Hauptstraße defekt ist unterhält die Gemeinde Schwenningen momentan lediglich noch eine intakte Sirene auf dem Rathausdach. Aktuell wird überprüft, ob diese umgerüstet werden kann. Es ist angedacht, eventuell auf dem Dach des Schulgebäudes eine weitere Sirene zu installieren.