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Bericht vom 28.07.2026
icon.crdate02.09.2026
Aus der öffentlichen Sitzung des beschließenden Bauausschusses vom 28.07.2026
Neubau einer Doppelgarage mit Kellergeschoss auf dem Grundstück Flst. 2327/7
Bei der Gemeindeverwaltung ging ein Bauantrag zu einem geplanten Neubau einer Doppelgarage mit Kellergeschoss. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Laubühl.
BM Hoffmann verwies auf die Sitzungsvorlage. Dem Bauantrag lag ein Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung bei. Nach kurzer Beratung wurde dem Bauantrag zur „Errichtung einer Garage mit zwei Geschossen zum Abstellen von KFZ und zweier Stützmauern“ sowie den fünf Anträgen auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
Nutzungsänderung, Umbau Laden zur Gaststätte, Erweiterung Gaststätte auf dem Grundstück Flst. 11/1
Bei der Gemeindeverwaltung ging ein weiterer Bauantrag ein. Geplant sei eine Nutzungsänderung, der Umbau eines Ladens zur Gaststätte und die Erweiterung der Gaststätte – so der Vorsitzende.
Das Baugrundstück läge innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan. Aufgrund von § 34 BauGB muss sich das Bauvorhaben deshalb nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Außerdem müsse die Erschließung gesichert sein.
Die Mitglieder des beschließenden Bauausschusses hatten keine Fragen und stimmten dem Beschlussvorschlag zu. Sie erteilten Ihr das Einvernehmen der Gemeinde.





