Sitzungsberichte: Schwenningen

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Frühling in Schwenningen
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Bericht vom 26.03.2026

icon.crdate07.04.2026

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 26.03.2026

Bürgerfragestunde

Bewilligter ELR-Zuschuss in Höhe von rund 75 T€

Ein Mitbürger kam auf die Veröffentlichung im Amtsblatt vom 13.03.2026 „ELR-Fördermittel sind angekommen“ zu sprechen. Ihn interessierte es, um welches Projekt es sich bei dem bewilligten ELR-Zuschuss in Höhe von knapp 75 T€ handele.

Bürgermeister Ewald Hoffmann informierte, dass der Zuschuss ans ortsansässige Gasthaus Adler ginge.

 

Amtsblatt: Anpassung der Produktion

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Einstieg in die Tagesordnung von BM Hoffmann von der Sitzung abgesetzt. Er werde in der nächsten öffentlichen GRS am 16.04.2026 beraten. Weiter wurde informiert, dass Herr Bechtold vom Nussbaum-Verlag krank sei und deshalb seinen Sachvortrag in der heutigen Sitzung nicht vortragen könne.

 

Haushaltsplan 2026

Einbringung und Beratung

Den Gemeinderäten war mit der Sitzungseinladung der Entwurf des Haushaltsplans 2026, der Entwurf des Investitionsprogramms, der Entwurf des Vorberichts sowie eine Sitzungsvorlage mit ausführlichen Erläuterungen zugegangen. Die Gemeinderäte hatten somit ausreichend Zeit, sich zuhause auf die Sitzung vorzubereiten und das Zahlenwerk einschlägig zu „studieren“. 

In seiner Einführung zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt informierte BM Hoffmann, dass ihn die derzeitige Situation und die Zukunft sehr nachdenklich mache. Gleichzeitig ist er verärgert, dass den Kommunen von Bund und Land immer mehr Aufgaben aufgebürdet würden. Noch schlimmer sei, dass die Gemeinden bei vielem was sie zusätzlich leisten müssen, wenig oder gar keine Hilfe – geschweige denn eine umsetzbare und praktikable Vorgehensweise bekämen. Als Beispiel nannte er die Einführung der Ganztagesbetreuung, die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz, die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung, die zwangsmäßige Erneuerung der Homepage und andere. Durch die vielen Neuerungen fehle der Verwaltung die Luft zum Atmen.

Selbst durch die Finanzspritze (LukiF-Mittel) aus Berlin bekäme die Verwaltung eine gewisse Mehrarbeit. So sei das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, welches seit Oktober 2025 ein 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen zur Modernisierung von Infrastruktur in Deutschland bereitgestellt werde, gewiss kein Selbstläufer. Auch dies müsse auch erst beantragt, bearbeitet und abgearbeitet werden.

Weiter ging der Schultes auf drei Beispiele ein und erläuterte den riesigen Mehraufwand für die Verwaltung. Er stellte fest, dass es nahezu unmöglich sei, diese zusätzlichen Aufgaben mit dem vorhanden Personalstamm zu meistern. Jeder der Mitarbeitenden gebe alles und oftmals noch mehr, als das, was im Arbeitsvertrag vereinbart sei. Zur Gemeindeverwaltung gehören sechs Mitarbeiterinnen, wobei 5 von ihnen (oder 83%) nur in Teilzeit beschäftigt seien.

Nur weil sich alle Mitarbeitenden voll ins Zeug legen, könne dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung und noch im 1. Quartal 2026 den Haushaltsplan, sowie den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb vorgelegt und präsentiert werden.

Diese Leistung und diese Verdienste um den Haushalt ergingen an die Kämmerei, in Persona von Frau Bosch. Der unermüdliche Einsatz, das Fachwissen und die Vorausschau von Frau Bosch seien Garanten für diese herausragende Leistung. Der Schultes dankte Frau Bosch auch im Namen des Gemeinderats. Sie erhielt hierfür einen herzlichen Applaus.

Im Anschluss präsentierte Kämmerin Rita Bosch die wichtigsten Punkte des Haushaltsplans 2026 und gab ausführliche Informationen. 

Auch sie monierte die sehr dünne Personaldecke in der Gemeindeverwaltung und verwies auf ein Positionspapier des Landesvorstands des Gemeindetags Baden-Württemberg. Hier war zu lesen, dass die Belastungsgrenze überschritten sei und es kein „Weiter so“ mehr geben könne. Leider sei diese Feststellung immer noch aktuell und leider habe sich nichts in die Gegenrichtung bewegt.

Zum Ergebnishaushalt 2026 informiert die Kämmerin, dass die Erträge um 295 T€ höher seien als beim Haushaltsplan 2025, gleichzeitig würden die Aufwendungen jedoch voraussichtlich um 377 T€ ansteigen, so dass sich das Gesamtergebnis um weitere 82 T€ verschlechtern würde. Das voraussichtliche Gesamtergebnis des Ergebnisplans betrage 402 T€ und sei enorm. 

Im Anschluss an die Beratung des Gesamtergebnishaushalts wird der komplette Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2026 und auch für die Finanzplanjahre 2027 – 2029 beraten und erläutert.

Die Gemeinderäte hatten keine Änderungswünsche zum Haushaltsplanentwurf 2026. Der Haushaltssatzung 2026 mit allen Anlagen, sowie dem Finanzplan samt Investitionsprogramm wurde einstimmig zugestimmt. 

Der Haushaltsplan wurde nun dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Kommunales zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 ist auf unserer Homepage: www.schwenningen.de einzusehen. Diese, sowie der dazugehörende Feststellungsbeschluss werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlichet.

 

Satzungsbeschluss

Der in der Sitzungsvorlage beiliegenden Haushaltssatzung 2026 wurde mit allen Anlagen zugestimmt.

 

Zustimmung Finanzplan samt Investitionsprogramm

Dem in der Sitzungsvorlage beiliegenden Finanzplan samt Investitionsprogramm für die Finanzplanjahre 2025-2029 wird zugestimmt.

 

Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung:

Einbringung und Beratung

Auch der Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 ging den Gemeinderäten samt allen Anlagen im Vorfeld zur Sitzung zu. Bürgermeister Hoffmann informierte die Gemeinderäte, dass von Seiten des Eigenbetriebs Wasserversorgung die Wasserversorgung in der Gemeinde gesichert werde. Das Wasser werde zu 100 % von der Hohenberggruppe bezogen. Das Bezugsrecht liege bei 6,9 Liter pro Sekunde.

Er bedankt sich bei Kämmerin Rita Bosch für die Erstellung dieses umfangreichen Werkes. Den Gemeinderäten ging der komplette Wirtschaftsplan 2025 mit allen Anlagen zu. Auch hier seien im Vorbericht umfangreiche Informationen enthalten.

Der Rückblick auf das Jahr 2025 sei nach Auskunft der Kämmerin erfreulich, da der Wasserbezug von der Hohenberggruppe um 9.000m³ zurück gegangen sei.

Auch beim Eigenbetrieb Wasserversorgung sei die Liquidität im Jahre 2026 voraussichtlich gesichert. Die liquiden Eigenmittel betragen zum 01.01.2026 rd. 441.000€. Abzüglich der Änderungen beim Finanzmittelbestand in Höhe von -233.000€ betragen am Jahresende 2026 voraussichtlich 208.000€. Auch hier sei keine Kreditaufnahme erforderlich.

Die Gemeinderäte hatten keine Änderungswünsche zum Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Der Haushaltssatzung 2026 mit allen Anlagen, sowie dem Finanzplan samt Investitionsprogramm wurde einstimmig zugestimmt. 

Der Haushaltsplan wurde nun dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Kommunales zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 ist auf unserer Homepage: www.schwenningen.de einzusehen. Diese, sowie der dazugehörende Feststellungsbeschluss werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlichet.

 

Satzungsbeschluss

Dem in der Sitzungsvorlage beiliegenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026 wurde zugestimmt.

Der beiliegenden Haushaltssatzung 2026 wurde mit allen Anlagen zugestimmt.

 

Zustimmung Finanzplan samt Investitionsprogramm

Dem in der Sitzungsvorlage beiliegenden Finanzplan samt Investitionsprogramm für die Finanzplanjahre 2026-2029 wurde zugestimmt.

 

Standesamtsbezirk Stetten a.k.M. - Schwenningen:

Anpassung des Aufwandersatzes und Verlängerung der bisherigen Vereinbarung

Die Nachbargemeinden Stetten am kalten Markt und Schwenningen haben durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 1. März 2011 die Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks mit Dienstsitz im Rathaus Stetten am kalten Markt gebildet. Sämtliche Aufgaben werden von der Gemeinde Stetten am kalten Markt übernommen, welche hierfür Gebühren und Auslagen in eigener Zuständigkeit erhebt.

Die bisherige Kooperation wurde im Jahr 2021 um weitere 5 Jahre bis 31. März 2026 verlängert, so dass über eine weitere Verlängerung zu entscheiden war.

Die Gemeinde Schwenningen hatte sich damals verpflichtet, für die Wahrnehmung der Aufgaben des Personenstandswesens für die nicht durch Einnahmen gedeckten Aufwendungen, einen pauschalen Aufwandsersatz pro Jahr zu entrichten.

Der zu Beginn festgesetzte Aufwandsersatz im Jahr 2011 in Höhe von 2.500 Euro wurde im Jahr 2016 neu kalkuliert und auf 6.500 Euro und im Jahr 2024 auf 11.000 Euro festgesetzt. 

Die aktuellen Personalkosten sowie der Ressourcenverbrauch für das Standesamtswesen, auf Basis des Jahresabschlusses 2025 und der Personalkostenvorausberechnung für das Jahr 2026 sowie die Sachkosten (Ressourcenverbrauch) betragen für 2 Jahre insgesamt 154.283,50 Euro, dementsprechend für ein Jahr 77.141,75 Euro. Nach der bisherigen Vereinbarung werden die vorgenannten Kosten zu 50 % anhand der Einwohnerzahlen der beiden Gemeinden und die weiteren 50 % anhand der zurechenbaren Fallzahlen aufgeteilt.

Als Fallzahlen werden hier die Geburten (einschließlich Nachbeurkundungen von Auslandsgeburten), Eheschließungen, Sterbefälle und Kirchenaustritte in den Jahren 2024 und 2025 herangezogen. Nicht berücksichtigt sind weitere Aufgaben des Standesamts, die im Laufe des Jahres nicht dokumentiert werden. 

Insgesamt ergibt sich dadurch folgende Aufteilung:

Stetten a.k.M.  59.161,08 Euro

Schwenningen  17.980,46 Euro

Angesichts der weiter steigenden Anzahl an Sterbefällen im Pflegepark Viertel 4 in Stetten am kalten Markt wird sich die Aufteilung der Kosten wohl weiter verändern, so dass ein schwankungsbereinigter Pauschalbetrag von 17.500 Euro für die Gemeinde Schwenningen vorgeschlagen wurde.

BM Hoffmann verwies auf die erschöpfende Sitzungsvorlage. Nach ihrer Begründung in der Sitzungsvorlage erbat die Gemeinde Stetten a.k.M. eine Erhöhung am Anteil der nicht gedeckten Aufwendungen in Höhe von 17.500 €. Die Begründung sei nachvollziehbar und transparent dargestellt. Nach Meinung von BM Hoffmann sei dies für die Gemeinde Schwenningen immer noch die günstigere Variante, als eigenes Personal in der Entgeltgruppe EG 8 oder EG 9 einzustellen und vorzuhalten.

Das Gremium stimmt dem Entwurf zur 5. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Bereich des einheitlichen Standesamtsbezirk Stetten a.k.M. – Schwenningen zu.

 

Relaunch der Homepage von Schwenningen

Die Homepage der Gemeinde Schwenningen www.schwenningen.de wurde im Jahre 2018 erstellt und erfüllt die heutigen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. Dies ist der Deutschen Rentenversicherung, welche kontinuierlich die Städte und Gemeinden auf ihre Internetpräsentationen überprüfen, aufgefallen. Im Rahmen dieser Gesetzmäßigkeiten hatte unser derzeitiger Anbieter (Fa. Hirsch & Wölfl), welcher unsere Homepage damals aufgesetzt hatte und seitdem betreut, einen ausführlichen Sachbericht in der Sitzung vom 22.01.2026 vorgetragen.

BM Hoffmann verwies auf die abgedruckte Sitzungsvorlage und auf die öffentliche GRS vom 22.01.2026. Der Schultes betonte nochmals, dass er und seine Mitarbeitenden mit den Leistungen der Fa. Hirsch & Wölfl sehr zufrieden sei. Aus diesem Grund schlug er vor, die Gemeindehomepage neu zu erstellen und den Auftrag an die Fa. Hirsch & Wölfl zu erteilen.

In der allgemeinen Aussprache stellte sich heraus, dass die Gemeinderäte mit der Neugestaltung der Homepage nochmals warten und das Geld momentan einsparen möchten. 

Dem Beschlussvorschlag, die Gemeindehomepage neu zu erstellen, wurde nicht zugestimmt.

 

Trekkingcamp:

Anlegung eines Trekkingcamp mit Fördergeldern aus dem Naturpark Obere Donau

Im Gemeinderat wurde im vergangenen Jahr beschlossen, ein Naturpark-Trekkingcamp zu erstellen. Der Gemeinderat Schwenningen hatte sich zu diesem Thema bereits mehrfach beraten.

Der Schultes berichtete, dass bis zu einer Inbetriebnahme eines Trekkingcamps sehr viel Planungsarbeit und Umsetzungskraft nötig wäre. Neben den finanziellen Aspekten und in Anbetracht des Haushalts, erschien ihm eine Umsetzung im Haushaltsjahr 2026 eher unrealistisch. Weiter ging er auf die Vorgeschichte ein und verwies auf die Sitzungsvorlage. 

Auf Antrag von BM Hoffmann erging der Beschlussvorschlag, in diesem Haushaltsjahr kein Trekkingcamp mit Fördergeldern aus dem Naturpark Obere Donau in Betracht zu ziehen. Die Gemeinderäte folgten dem Beschluss und das Vorhaben wurde für dieses Haushaltsjahr verworfen.

 

Geräuschdatenlogger:

Anschaffung von Geräuschdatenlogger: zur Lokalisierung von Wasserrohrbrüchen

Der Gemeinderat Schwenningen beschäftigte sich schon seit Längerem mit dem Thema Wasserverlust im Trinkwassernetz. Leider musste hier auf zahlreiche und intensive Wasserrohrbrüche zurückgeblickt werden. Das alte und marode Wasserleitungsnetz sei Grund für die hohen Wasserverluste, so der Bürgermeister. Trotz eifriger Bemühungen des Bauhofteams, Wasserrohrbrüche schnellstmöglich zu finden, werden diese oft zu spät lokalisiert. Werde der Bereich einer möglichen Leckage dann lokalisiert, sei die genaue Stelle oft nicht auf Anhieb zu finden. In dieser wichtigen Zeit entweiche das kostbare Wasser in den Untergrund. 

Eine moderne und KI-ausgereifte Möglichkeit, diese wichtige Zeit zwischen Wasserrohrbruch und dessen Behebung wesentlich zu verkürzen, seien Geräuschdatenlogger. Sie hörten das gesamte Wasserleitungsnetz ab und meldeten eine Leckage unmittelbar und zielgenau. Die Firma Gutermann, hatte hierzu in einer der vergangenen Gemeinderatssitzung eine Präsentation zur Funktionsweise dieser Datenlogger, sowie dessen Auswertesystems vorgestellt und erläutert. Nach kurzer Diskussion folgten die Gemeinderäte den Beschlussvorschlag.

Die Gemeinde beschafft 50 Datenlogger zum Angebotspreis von brutto 35.985,60€. Die Beauftragung erfolgt erst nach der Genehmigung des Haushalts 2026.

 

Abwasserbeseitigung:

-Betriebskostenabrechnung der Gemeinde Nusplingen für die Abwasserbeseitigung Schönfeld 2020 bis 2025

Die Betriebskosten für die Abwasserbeseitigung Schönfeld über die Sammel-kläranlage Nusplingen wurden nun bis einschließlich 2019 jährlich abgerechnet. 

Aufgrund von Stellenwechseln im Kämmereibereich konnte die Rechnungsstellung in den vergangenen Jahren leider nicht durchgeführt werden, sodass für die letzten fünf Jahre 2020 – 2025 bislang keine Abrechnung erfolgte. 

Da die nachträgliche Berechnung sehr umfangreich sei, hatte die Gemeinde Nusplingen eine detaillierte Kostenaufstellung für die Jahre 2015 bis 2019 erstellt und daraus die durchschnittlichen jährlichen Kosten ermittelt. Auf dieser Grundlage sollen die Kosten für die Jahre 2020 bis 2025 anhand dieses Durchschnittswertes 

abgerechnet werden.

Der von der Gemeinde Schwenningen zu tragende Kostenanteil betrug hierbei im 

Durchschnitt: 

•  2.277,72 € jährlich für Unterhaltung und Wartung 

•     653,55 € jährlich für Stromkosten 

Somit ergaben sich durchschnittliche jährliche Gesamtkosten von 2.931,27 €. Für die Jahre 2020 bis 2025 fielen somit Gesamtkosten in Höhe von 17.587,62 € an.

Der Schultes verwies auf die Sitzungsvorlage. Die Gemeinderäte hatten keine Fragen und nahmen die Abrechnung der Betriebskosten der Gemeinde Nusplingen für die Abwasserbeseitigung Schönfeld für die Jahre 2020-2025 wird zur Kenntnis.

 

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 19.02.2026

Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung des Vorkaufsrechts für das Grundstück Flst. 2662/25 zu. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung des Vorkaufsrechts für die vermessene Teilfläche (Zu-) Flst. 3580/100 zu. Der Gemeinderat trägt die Mehrkosten zu Sanierung der Wasserleitung in der Gewerbestraße mit und stellt die Gesamtkosten zum Angebotspreis von brutto 99.572,54€ in den Haushalt 2026 ein.

Die Reisekosten des Bürgermeisters werden mit einer Pauschale abgedeckt.

Der Gemeinderat trägt die Entscheidung des Bewerbungsteams mit und empfiehlt Bürgermeister Ewald Hoffmann, Frau Karin Grathwohl als Schülerbetreuerin im Arbeitsumfang einer Minijobberin, einzustellen.

 

Bekanntmachungen

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben“ gab es keine Mitteilungen.

 

Verschiedenes

Termine für Beerdigungen

Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Bitte, das Thema „Termine für Beerdigungen“ anzusprechen. Konkret ging es darum, ob Beerdigungen am Freitagnachmittag und am Samstag möglich seien? BM Hoffmann verwies auf eine Regelung aus dem Jahre 2022, welche immer noch existent sei. Man werde sich aber nochmals zusammensetzen und darüber reden.

Frühlingsfest im Donaubergland
...lädt zum Wandern ein.
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Sommer lädt zum Grillen ein
Die Gemeinde Schwenningen unterhält aktuell drei Grillstellen an verschiedenen Standorten innerhalb des Naturparks. Diese Grillstellen stehen jeweils an besonderen Standorten, die für Wanderer und Touristen immer wieder Ziel sind und geradezu dazu einladen, sich niederzusetzen, Rast zu machen und die Gegend zu genießen.
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Strohpark Schwenningen
Ein ganz besonders originelles Ereignis ist das bunte fröhliche Treiben rund um den Schwenninger Strohpark. Der Strohpark ist eine Freiluftausstellung von Strohfiguren auf einer Wiese bei der Heuberghalle - Richtung Stetten am kalten Markt. Der Strohpark kann jedes Jahr täglich von Mitte September bis Mitte Oktober bestaunt werden.
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Wintersport in Schwenningen
Die Gemeinden Bärenthal, Irndorf, Nusplingen und Schwenningen laden ein zur aktiven Bewegung in herrlicher Winterlandschaft. Ein neu geschaffener Streckenverbund von Loipen der Gemeinden führt durch ruhige, unberührte Natur über offene Landschaft, am Waldrand entlang und teilweise auch durch Wälder.
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Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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