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Bericht vom 18.12.2025
icon.crdate23.12.2025
Aus der öffentlichen Sitzung des beschließenden Bauausschusses
Aus der öffentlichen Sitzung des beschließenden Bauausschusses vom 18.12.2025
Bisherige Lagerfläche des Gewerbebetriebs in Garagenflächen zur Abstellung von Fahrzeugen: Garage 4 und Garage 5 auf dem Grundstück Flst. 2662/2
Einbau von zwei Garagentoren; Einbau von zwei Trennwänden und einer Abhangdecke
Geplant ist die Umnutzung bisheriger Lagerfläche des Gewerbebetriebes in Garagenflächen zur Abstellung von Fahrzeugen. Außerdem sollen zwei Garagentore sowie zwei Trennwände und eine Abhangdecke eingebaut werden.
Der Vorsitzende berichtete, dass das Baugrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan liegt. Aufgrund von § 34 BauGB müsse sich das Bauvorhaben deshalb nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Außerdem müsse die Erschließung gesichert sein. Bürgermeister Ewald Hoffmann verwies auf die Sitzungsvorlage, sowie die Sitzungsunterlagen.
Die Mitglieder des beschließenden Bauausschusses stimmten dem genannten Bauantrag zu und erteilten das Einvernehmen der Gemeinde.
Antrag auf Nutzungsänderung:
Verkaufsraum zu Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Flst. 2327
Bei der Gemeindeverwaltung Schwenningen ging ein Bauantrag ein. Geplant ist die Nutzungsänderung eines Verkaufsraums zu einer Betriebsleiterwohnung.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Laubühl II“. Als Art der baulichen Nutzung schreibt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ vor. Ein Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung lag dem Bauantrag nicht bei.
Die Mitglieder des beschließenden Bauausschusses stimmten dem genannten Bauantrag zu und erteilten das Einvernehmen der Gemeinde.



