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Bericht vom 23.10.2025
icon.crdate11.11.2025
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats.
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23.10.2025
Bürger fragen
Ein Bürger hatte in der vorausgegangenen Gemeinderatssitzung am 24.09.2025 eine Frage zur Grundsteuer. Diese Frage konnte in der Sitzung beantwortet werden.
Außerdem hatte dieser Bürger eine weitere Frage zu den Ausgaben der Pensionskasse. Er wollte einen Rückblick auf die Entwicklung in den letzten 10 Jahren, sowie eine Prognose für die nächsten Jahre. Bürgermeister Ewald Hoffmann hatte in der Zwischenzeit Rücksprache mit dem Landratsamt, Rechtsaufsichtsbehörde gehalten. Der Vorsitzende teilte mit, dass er die Daten aufgrund der Gemeindegröße nicht herausgeben werde, weil so Rückschlüsse auf bestimmte Personen gezogen werden könnte.
Gemeindewald Schwenningen
Vorläufiger Vollzugs-/ Ergebnisbericht 2025 und Betriebsplanung 2026
Zum Tagesordnungspunkt konnte der Schultes, Frau Juliane Spiegelhalter (stellvertretende Fachbereichsleiterin LRA SIG FB Forst) sowie Frau Patricia Pöhler (Revierleiterin seit 01.11.2023) begrüßen.
Nachfolgend stellten sie die Betriebsplanung des Landratsamts Sigmaringen, Fachbereich Forst für das Jahr 2026 vor.
Der vorliegenden Betriebsplanung für das Jahr 2026 wurde zugestimmt. Die Aufwendungen für die Position „Erschließung, Wegeunterhaltung“ werden von 10.000 € auf 15.000 € erhöht. Damit reduziert sich das finanzielle Ergebnis von 49.050 € auf 44.050 €.
Festlegung des Brennholzpreises
Der Gemeinderat Schwenningen hatte den Brennholzpreis für die Bürger der Gemeinde Schwenningen letztmals am 16. November 2023 auf Empfehlung des Landratsamts Sigmaringen, Fachbereich Forst, wie folgt festgelegt:
Laubholz lang: 90 €/Fm (brutto)
Nadelholz lang: 55 €/Fm (brutto)
Im Beschluss wurde festgelegt, dass der Brennholzpreis für die kommende Saison 2025/26 auf dem Vorjahresniveau belassen wird. Daneben wird das bisher festgesetzte Kontingent von 5 fm pro Haushalt für den Brennholzverkauf für das Jahr 2026 ausgesetzt wird.
Vergabe Stromliefervertrag für die Folgejahre
Der laufende Stromliefervertrag mit der Erdgas Südwest läuft zum 31.12.2025 aus. Die Gemeinde verbrauchte im vergangenen Jahr 146.182 kWh, welcher sich auf 20 Abnahmestellen verteilte.
Im Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Angebote vorgelegt.
Das Angebot der Stadtwerke Sigmaringen war für die Gemeinde das Wirtschaftlichste. Im Beschluss hatte man sich für einen Vierjahresvertrag bei den Stadtwerken Sigmaringen entschieden. Bürgermeister Ewald Hoffmann wurde beauftragt, den Vertrag am nächsten Tag zu unterzeichnen.
Entgeltordnung für die Benutzung des Lehrschwimmbads
Im Tagesordnungspunkt erläuterte der Bürgermeister, dass die Badegebühren letztmals im Jahre 2022 erhöht wurden. Seither erfolgte keine Erhöhung mehr. Man wolle die Preise nun moderat erhöhen, umso die hohen Kosten zu Unterhaltung des Lehrschwimmbads einigermaßen abzufangen. Eine komplette Kostendeckung könne selbst mit einer Erhöhung nicht erreicht werden. Nach längerer Diskussion fand man ein Konsens, welcher dann im Beschluss, die Erhöhung des Eintrittsgelds, zu Folge hatte. Die Entgeltordnung tritt zum 01.11.2025 in Kraft und ist auf der Homepage der Gemeinde Schwenningen veröffentlicht.
Entgeltordnung für die Benutzung des Lehrschwimmbads Schwenningen
1. Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde Schwenningen erhebt für die Benutzung des Lehrschwimmbads ein privatrechtliches Benutzungsentgelt. Das Benutzungsentgelt dient der teilweisen Deckung des Aufwands für den Betrieb des Lehrschwimmbads (Unterhaltung, Reinigung, Heizung, Personalkosten usw.).
2. Höhe der Entgelte
Einzelkarten: Erwachsener 4,00 € Kinder ab 0 Jahre und Schüler bis 18 Jahre 2,00 €
10-er Karte: Erwachsener 34,00 € Kinder ab 0 Jahre und Schüler bis 18 Jahre 16,00 €
Krabbelgruppe: 6,00 € (4,00 € für ein Elternteil und 2,00 € für ein Kind)
Schwimmkurse (mit durchschnittlich 9-10 Kindern): pro Stunde 19,50 €; für 10 Stunden 195,00 € (Keine Badeaufsicht erforderlich)
Bildungswerk-Kurse (unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl): pro Termin 36,00 €; für 10 Termine 360,00 € (Keine Badeaufsicht erforderlich)
Freitag-Abend-Schwimmer pro Person und Jahr: 85,00 € 35-40 Wochen/Jahr (Keine Badeaufsicht erforderlich)
Basis auswärtige Schulen (die nicht das Schulzentrum Stetten a.k.M. betreffen): (150 € pro Klasse und Monat) 1.800 € Schulzentrum Stetten a.k.M.: 1.500 € pro Klasse und Jahr
In den oben genannten Beträgen ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz (derzeit 7 %) enthalten.
3. Inkrafttreten Der Gemeinderat hat diese Entgeltordnung am 23.10.2025 beschlossen. Sie tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Entgeltordnungen und Badegebührenfestsetzungen außer Kraft.
Schwenningen, 23. Oktober 2025
Ewald Hoffmann, Bürgermeister |
Erhöhung der Hundesteuer zum 1. Januar 2026
Bürgermeister Hoffmann erläuterte, dass aktuell 135 Hunde in der Gemeinde gemeldet seien. Davon wären zwölf Hunde steuerfrei. Das jährliche Steueraufkommen für Hundesteuer liege bei 13.015 € für ein volles Kalenderjahr. Weiter stellte der Schultes eine eigene Rechnung auf, in der die Ausgaben für die Gemeinde, zur Hundekotbeseitigung über 5.000 € seien. In der anschließenden Diskussion konnte man eine Einigung erzielen und stimmte der zweiten Änderung der Hunde Steuersatzung vom 23.10.2025 zu. Die Erhöhung der Hundesteuer tritt zum 01.01.2026 in Kraft und ist ab dann auf der Homepage der Gemeinde Schwenningen veröffentlicht.
Zusammensetzung des Wahlvorstand und des Briefwahl Vorstandes
Dem Gemeinderat lag eine Sitzungsvorlage zur anstehenden Landtagswahl vor. In dieser wurde die neue Aufstellung des Wahlvorstandes, des Briefwahlvorstandes und eine detaillierte Zeiteinteilung des Wahlvorstandes, sowie der Wahlhelfer aufgelistet. Ebenso wurde die Entschädigung der Wahlhelfer aufgeführt. Hierzu gab es keine Diskussion.
Die Gemeinderäte stimmten dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu.
Grundsteuerreform - Überprüfung der Auswirkung des neu beschlossenen Hebesatzes
In der öffentlichen Sitzung am 07.11.2024 hatte der Gemeinderat im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform 2025, die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B neu festgelegt. Grundlage für die Berechnung der neuen Hebesätze bilden die Messbeträge, die seitens des Finanzamts übermittelt wurden. Im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2026 hatte die Verwaltung nun nochmals eine Überprüfung vorgenommen, wie sich die beschlossenen Hebesätze auf das Aufkommen auswirken.
Die Ergebnisse zeigten, dass die beschlossenen Hebesätze insgesamt zu einem stabilen und verlässlichen Grundsteueraufkommen führen. So sei, bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer B die Abweichungen nach Meinung der Verwaltung, im vertretbaren Rahmen. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Berechnungen noch nicht endgültig seien. Das liege daran, dass vom Finanzamt bislang noch nicht alle Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheid bearbeitet worden seien.
In der anschließenden Beratung stellte Kämmerin Rita Bosch den Gemeinderäten die Sitzungsvorlage ausführlich vor. Sie informierte nochmals über die Aufkommensneutralität und wies darauf hin, dass vom Finanzamt immer noch 91 Steuermessbescheide geschätzt werden müssen.
Bei der Kalkulation der Grundsteuer A wurde mit (hochgerechneten) Gesamteinnahmen in Höhe von 18.764,58 € gerechnet. Tatsächlich wurden aktuell 17.001,55 €, also 1.763,03 € weniger an Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A eingenommen.
Bei der Kalkulation der Grundsteuer B wurden mit (hochgerechneten) Gesamteinnahmen in Höhe von 223.321,48 € gerechnet. Tatsächlich wurden aktuell 233.028,13 €, also 9.706,65 € mehr an Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B eingenommen.
Im Beschluss wurden zum aktuellen Zeitpunkt die Hebesätze für die Grundsteuer A in Höhe von 520 von 100 und die Grundsteuer B in Höhe von 580 von 100 nicht verändert.
Friedhofsbelegung - Festlegung der Ausgestaltung der Leichenhalle Bürgermeister Hoffmann erläuterte, dass die Westseite marode und sanierungsbedürftig sei. Diesbezüglich stimmten die Gemeinderäte bei einer Begehung am 17.06.2025 zu.
Bürgermeister Hoffmann stellte drei verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor. Wichtig sei hier, den Stil des Gebäudes nicht zu verfälschen. Im weiteren wurde vorgeschlagen, sich gezielt Angebote von verschiedenen Firmen einzuholen. Diese sollen dann in der nächsten Gemeinderatssitzung präsentiert werden.
Rahmenvereinbarung - Einsatz Vergütung der Hilfsorganisation bei Feuerwehreinsätzen
Bei Feuerwehreinsätzen komme es oft zum Zusammenspiel von Feuerwehren und verschiedenen Hilfsorganisation – so Bürgermeister Hoffmann. Während die eigentlichen Rettungseinsätze von Hilfsorganisationen finanziell abgedeckt seien, unterliegen die verschiedenen Leistungen der Hilfsorganisation, welche im Rahmen von Feuerwehreinsätzen erbracht worden, oft keine Vergütungsregelung.
Der Vorschlag für alle Städte und Gemeinden im Landkreis sei, ein kreisweit einheitliches Regelwerk zur Entschädigung der Einsatzkräfte der Organisationen zu etablieren. Hierzu habe der Landkreis eine Rahmenvereinbarung erarbeitet, welche den Gemeinderäten vorlag. In der neuen Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, dass diese Hilfskräfte eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,-€ pro angefangene Einsatzstunde bekämen. Nach kurzer Beratung stimmte man dem Abschluss der Rahmenvereinbarung im Landkreis Sigmaringen zur Einsatzvergütung von Leistungen von Hilfsorganisation im Rahmen von Feuerwehr Einsätzen entsprechend der Anlage zu.
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse vom 25.09.2025.
In der vergangenen Sitzung hatte der Gemeinderat auf die Ausübung ihres Vorkaufsrechts bei verschiedenen Grundstücken, Freiflächen, sowie Wald- und Landwirtschaftsflächen verzichtet. Alle Verzichte wurden vorgelesen.
Verschiedenes
Sachstand zur Ganztagsbetreuung in Grundschulen.
Im Tagesordnungspunkt informierte der Bürgermeister über den Sachstand zur Ganztagsbetreuung in Schwenningen. In einer Präsentation informierte er, dass bereits ein erstes Treffen mit Schule, Elternbeirat, Schülerbetreuung und Verwaltung stattfindet. Im Treffen wurde das gesamte Spektrum der anstehenden Ganztagsbetreuung beleuchtet. Es wurde festgestellt, was bereits vorhanden ist, was so schnell als möglich erledigt werden muss und welche Aufgaben noch etwas Zeit haben. Der Vorsitzende erläuterte, dass leider noch wichtige Informationen von Seiten des Kultusministeriums fehlen. Ebenso wüsste man aus jetziger Sicht noch nicht, wie der eigentliche Bedarf in Schwenningen sei. Man sei auf einem guten Weg, die Betreuung abdecken zu können. Man wolle sich in nächster Zeit wieder treffen, um die neuen Erkenntnisse zu besprechen. Größtes Problem der Betreuung seien die 65 Ferientage, welche abgedeckt werden müssen. Es sei nun wichtig, dass man alles beleuchte, um die Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 20,26/2027 abdecken können.
Information zum Wasserverlust in der Gemeinde Schwenningen
Ewald Hoffmann informierte den Gemeinderat über den aktuellen Wasserverlust in der Gemeinde. Hierzu hat er eine Präsentation gezeigt. Zum Wasserverlust in der Gemeinde könne entweder die Zahlen des tatsächlichen Verbrauchs mit einem Soll Verbrauch gegenübergestellt werden oder die Messdaten der Hohenberggruppe her- genommen werden. In beiden Fällen, sei es leider immer noch so, dass in der Gemeinde ein deutlich zu hoher Wasserverlust sei. Das liege überwiegend an den vielen Wasserbrüchen in der Gemeinde. Man sei seitens der Gemeinde immer auf der Suche nach neuen Rohrbrüchen und seien diese gefunden, werde der Schaden so schnell als möglich behoben.



