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"Bericht vom 03.07.2025"
icon.crdate09.07.2025
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 03. Juli 2025
Bürger fragen
Ein anwesender Bürger hatte verschiedene Fragen zur Grundsteuerreform und den der daraus resultierenden und empfohlenen Aufkommensneutralität. Bürgermeister Ewald Hoffmann verwies auf den Tagesordnungspunkt 3 der Tagesordnung.
Vorstellung von Geräuschdatenloggern zur Ermittlung von Wasserrohrbrüchen
Zunächst führte Bürgermeister Ewald Hoffmann in das Thema ein. So habe die Gemeinde Schwenningen, wie auch alle anderen Gemeinden, große Probleme mit dem Wasserverlust im Trinkwassernetz. Das alte und marode Wasserleitungsnetz sei Grund für die hohen Wasserverluste. Trotz eifriger Bemühungen des Bauhofteams, Wasserrohrbrüche schnellstmöglich zu finden, werden diese oft zu spät lokalisiert. Hoffmann betonte, dass jeder Liter, welcher im Untergrund versickere, ein Liter zu viel sei. Weiter betonte er, dass die Mitarbeiter ständig mit diesem wichtigen Thema beschäftigt seien und ein über 15 km-langes Trinkwassernetz nur schwer zu kontrollieren sei. Werde der Bereich einer möglichen Leckage dann lokalisiert, sei die genaue Stelle oft nicht auf Anhieb zu finden. In dieser wichtigen Zeit entweiche das kostbare Wasser in den Untergrund. So behelfe sich die Gemeinde immer wieder eines Dienstleisters, welcher die Leckage ortet. Seit Dezember 2024 bis heute hätten sich so insgesamt 14 Rohrbrüche ereignet.
Eine moderne und ausgereifte Möglichkeit, diese wichtige Zeit zwischen Wasserrohrbruch und dessen Behebung wesentlich zu verkürzen, seien Geräuschdatenlogger, welche das gesamte Wasserleitungsnetz abhören und eine Leckage unmittelbar melden.
Die Funktionsweise dieser Datenlogger wurde von der Fa. Gutermann vorgestellt und erläutert.
Die Gemeinderäte nahmen die Präsentation zur Kenntnis.
Informationen zur Grundsteuerreform
Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurden in der öffentlichen Sitzung am 07.11.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu kalkuliert.
Zum damaligen Zeitpunkt fehlten jedoch noch über 8 % der Steuererklärungen für die Grundsteuer B und 42 % der Steuererklärungen für die Grundsteuer A, sodass sich die Kalkulation nicht ganz einfach darstellte. Die Grundsteuerhebesätze wurden dann in der „Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)“ wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft): 520 von Hundert
Grundsteuer B (Grundstücke): 580 von Hundert
der Steuermessbeträge
Nach aktuellen Veranlagungszahlen nimmt die Gemeinde im Jahr 2025 voraussichtlich unten stehende Grundsteuererträge ein.
| Vorl. Rechnungsergebnis 2024 (Stand: 24.06.2025) | Veranlagte Steuer 2025 | |
|---|---|---|
Grundsteuer A | 18.808,01 € | 14.895,81 € |
Grundsteuer B | 205.977,53 € | 229.674,06 € |
| Summe: | 224.786 € | 244.569,87 € |
Der Schultes informierte, dass die Grundsteuerbescheide zwischenzeitlich verschickt wurden. Seither gingen bei der Gemeindeverwaltung viele Anrufe und Nachfragen zu den Bescheiden ein. Es wurde auch bereits Fehler seitens des Finanzamts festgestellt. Als einzige Gemeinde im Umkreis habe die Gemeinde Schwenningen einen Infoabend veranstaltet, welcher gut angenommen wurde. Er übergab das Wort an Kämmerin Rita Bosch.
Sie ging insbesondere auch auf die Fragen aus der Bürgerfragestunde ein. Zum Thema „Aufkommensneutralität“ informierte sie, dass dies ein Wunsch der Landesregierung war, damit die Grundsteuerreform in der Bevölkerung besser angenommen werde. Die Verwaltung habe dem Gemeinderat zunächst vorgeschlagen, für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 520 v.H. festzusetzen.
Weil jedoch zeitgleich die Kreisumlage massiv erhöht wurde, muss auch die Gemeinde darauf achten, wie sie zu ihren Einnahmen kommt. Deshalb wurde vonseiten des Gemeinderats der Hebesatz bei der Grundsteuer B auf 580 v.H. festgesetzt. Dies sei auch rechtlich in Ordnung, da die Gemeinde ihre eigene Finanzhoheit habe. Nach diesem Vergleich nimmt die Gemeinde im Jahr 2025 im Vergleich zum vorl. Rechnungsergebnis 2024 rd. 20 T€ mehr Grundsteuer ein.
Rita Bosch informierte, dass sich die Grundsteuerzahl 2025 jedoch nochmals ändern könne. Zum einen wurden vonseiten des Finanzamts einige Steuererträge lediglich geschätzt, da die Steuerpflichtigen keine Steuererklärungen abgegeben haben. Zum anderen müssten einzelne Steuerobjekte gemeinsam mit dem Finanzamt nochmals überprüft und abgestimmt werden. Außerdem seien auch Fälle vorhanden, in denen die Grundsteuererklärungen falsch abgegeben wurden.
Außerdem könne es sein, dass auch noch Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt werden. Diese Widersprüche könnten zu einer Verbesserung des Steuerbetrags oder auch zu einer Verschlechterung führen. Frau Bosch schlug deshalb vor, die Steuersätze im Herbst 2025 erneut zu überprüfen und ggf. zum 01.01.2026 anzupassen.
Die Gemeinderäte nahmen Kenntnis.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 22.05.2025
Verkauf oder Verpachtung eines Grundstücks im Finstertal
Bei der Gemeindeverwaltung ging eine Anfrage, bezüglich einer Anpachtung oder eines Verkaufs eines Flurstücks im Bereich des Finstertal ein. Im weiteren Verlauf der Sitzung, sprachen sich die Gemeinderäte gegen eine Verpachtung oder Verkauf aus.
Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zweier Waldflächen
Bei der Gemeindeverwaltung gingen zwei private Grundstückkaufverträge in den Bereichen „Ziegelgrube“ und „Lupfentäle“ ein. Beide Flächen seien, in Rücksprache mit dem zuständigen Forstamt für die Gemeinde uninteressant. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung des Vorkaufsrechts für das Grundstück zu.
Feldwegebau: Sachstand
Der Schultes informierte, dass in der Bürgerfragestunde der GRS am 22.05.2025 eine Frage zum Thema Feldwegeunterhaltung gestellt wurde. So berichtete er, dass in den vergangenen Wochen einige Feld- und Waldwege hergerichtet wurden. Die Mitarbeiter des Bauhofs hätten hier mit der Försterin, die Sanierung von 4 Feld- und Waldwegen festgelegt. Die Feldwege dienen u.a. jeweils als Zuwegung zu den Waldwegen. Von den bereitgestellten 15 T€, seien ca. 12 T€ verbaut worden. Die Arbeiten werden nun von der Fa. Stotz GmbH aus Albstadt ausgeführt, welche der Fa. Schotter Teufel nachfolgten. Die restlichen Löcher und schadhaften Stellen, in den Feldwegen müssten notdürftig geflickt werden, bis diese Wege ebenfalls komplett saniert werden.
Verein "Hilfe von Haus zu Haus": Sachstand
Bürgermeister Ewald Hoffmann informierte, dass die Gemeinde Schwenningen zusammen mit 5 weiteren Kommunen Mitglied im Nachbarschaftshilfeverein „Hilfe von Haus zu Haus“ sei. Die bisherige Einsatzleiterin für die Gemeinde Schwenningen, Frau Ingrid Reiser, werde ihre Tätigkeit nach 20 Jahren beenden. Die Gemeinde Schwenningen sei die Gemeinde mit den meisten Einsätzen, insoweit sei es schwierig gewesen, eine Nachfolgerin zu finden. Er sprach Frau Reiser großen Dank und die Anerkennung der Gemeinde aus.
Der Bürgermeister erinnerte, dass der Verein gegründet wurde um älteren Menschen zu helfen. Die Helfer/Helferinnen würden beispielsweise vorlesen, mit den älteren Menschen spazieren gehen oder Begleitung bei dem Besuch des Arztes sein. Viele Personen wissen nicht, welche Arbeit dieser Verein eigentlich leistet. Aus diesem Grund wurde von Seiten des Vereins eine Werbeagentur beauftragt, neue Werbematerialien zur erstellen. So soll der Verein besser und breiter in die Öffentlichkeit gebracht werden.
Nach langer Suche konnte nun Frau Martina Dreher als Nachfolgerin gefunden werden, welche ihren Dienst im August beginnen werde.
Bürgermeister Hoffmann bat die Gemeinderäte, für den Verein Werbung zu machen oder auch nach Helferinnen und Helfern Ausschau zu halten. Die Zeit werde vergütet und Fahrkosten werden erstattet.
Die Gemeinderäte nahmen davon Kenntnis.



