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"Bericht vom 21.03.2025"
icon.crdate24.03.2025
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. März 2025
Bürger fragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen.
Jahresbericht der Netze BW für die Gemeinde Schwenningen
Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Schwenningen sehr stark verbunden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen sei besonders wichtig, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten, so Bürgermeister Ewald Hoffmann einleitend. Deshalb berichtete Regionalmanager Verteilnetz, Thomas Schlegel seitens Netze BW, über die aktuelle Situation im Stromnetz von Schwenningen und die Herausforderungen der Zukunft.
Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht der Netze BW für die Gemeinde Schwenningen zur Kenntnis.
EnBW Vernetzt - Vorstellung eines Beteiligungsmodells
Kommunalberater der NetzeBW, Herr Christoph Hahn stellte den Gemeinderäten eine Möglichkeit, sich am Netz zu beteiligen, vor.
Die Gemeinderäte nahmen die Möglichkeit zur Beteiligung zur Kenntnis.
Erweiterung Urnenwand
Aufgrund der nur noch sieben verfügbaren Urnenbelegungsplätze in der Urnenwand musste reagiert werden. So hatte der Bürgermeister in diesem Zuge bereits Kontakt mit der Fachfirma, welche schon die vorhandene Anlage geplant hatte, aufgenommen. In der Sitzung stellte Bürgermeister Hoffmann zwei mögliche Varianten einer Erweiterung vor. Diese ermöglichten 14 neue Urnen aufzunehmen. Um auch in der Zukunft diese Art der Bestattung anbieten zu können und genügend Kapazität vorzuhalten, entschied man sich ein weiteres Angebot mit insgesamt 18 Urnenplätzen einzuholen.
Bürgermeister Ewald Hoffmann vertagte das Thema nochmals. Eine Beschlussfassung fand nicht statt.
Information über Ausfallhaftung nach § 88 GemO für die Förderdarlehen der L-Bank
Die Gemeinde wird jährlich von der L-Bank Baden-Württemberg mit einer Aufstellung aller bestehenden Förderdarlehen über die Höhe der bewilligten Darlehen und das zum Jahresende bestehende Restkapital informiert. Zum 31.12.2024 belief sich der Betrag (Restschuld) auf 247.355,74 €, für den die Gemeinde mit 1/3, also mit 82.451,91 € haftet. Das entspricht einer Reduzierung der Restschuld von -101.664,61 € vom Jahr 2023 auf 2024.
Der Gemeinderat Schwenningen nahm den Jahresbericht der L-Bank Baden-Württemberg, mit einer Aufstellung aller bestehenden Förderdarlehen über die Höhe der bewilligten Darlehen und das zum Jahresende bestehende Restkapital zur Kenntnis.
Abriss-Förderprogramm „…..weg damit!“
Zum 01.10.2013 wurde in der Gemeinde Schwenningen das Abriss-Förderprogramm „…..weg damit!“ eingeführt. Bis zum Jahr 2021 wurde so der Abriss von 7 insgesamt Gebäuden gefördert. 2021 wurde festgelegt, ab sofort das Abriss-Förderprogramm der Gemeinde aus haushaltstechnischen Gründen für 2 Jahre auszusetzen. Dies wurde im Jahre 2023 um weitere 2 Jahre verlängert.
Im Beschluss hat der Gemeinderat beschlossen, das Förderprogramm nicht mehr auszusetzen. Das Abriss-Förderprogramm wird also wieder aktiviert und nach Inkrafttreten des Haushaltsplans weitergeführt.
Annahme von Spenden
Wie schon in den vergangenen Jahren durfte die Gemeinde eine Spende der Fa. MeiMäcki in Empfang nehmen. Bürgermeister Hoffmann bedankte sich für die Spende der Fa. MeiMäcki. Der Gemeinderat stimmte der Spendenannahme zu.
Verlässliche Grundschule – Betreuung der Erstklässler während der ersten Schulwoche nach den Sommerferien
Bürgermeister Ewald Hoffmann informierte, dass die Betreuung der Erstklässler während der ersten Schulwoche nach den Sommerferien nun gewährleistet sei. Morgens werde die Betreuung von schulischer Seite aus sichergestellt und nachmittags von den Betreuerinnen der Schülerbetreuung.
Genehmigung von zwei ELR-Förderanträgen
Der Bürgermeister erinnerte an die Berichterstattung im letzten Amtsblatt vom 14.03.2021 „ELR-Fördergelder kommen nach Schwenningen“. Er betonte nochmals, dass für ELR-Förderanträgen, keinerlei Haushaltsmittel von Seiten der Gemeinde freigemacht würden. Die Förderung käme allein vom Land Baden-Württemberg. Lediglich die Antragstellung müsse über die Gemeinde initiiert werden.



