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"Bericht vom 23.01.2025"
icon.crdate03.02.2025
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 23. Januar 2025
Bürger fragen
In der Fragestunde wurde der Gemeinderat gebeten, den Glascontainer in der Fridolin-Fink Straße zu versetzen. Der ständige Lärm, welcher aufgrund des Einwerfens entstehe, sei unerträglich. Der Bürgermeister stimmte der Tatsache zu, dass diese Leerungen sehr störend seien. Er sicherte zu, sich um die Problematik zu kümmern und eine adäquate Lösung zu schaffen.
Zweckverband Interkommunaler Gewerbe- und Industriepark Graf-Stauffenberg (IGGS):
Haushaltssatzung und Haushaltsplanentwurf 2025
Gesamtergebnishaushalt
In der Haushaltssatzung 2025 ist eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage in Höhe von 300.000 € festgesetzt. Zur Finanzierung der Schaffung eines Singlemode-Glasfasernetzes sowie zur Tilgung des zum 31.12.2025 endfälligen Darlehens wurde eine Kapitalumlage in Höhe von 406.000 € veranschlagt.
Die Kapitalumlage beträgt für den geplanten Breitbandausbau insgesamt 106.000 € und für die Tilgung des Darlehens 300.000 €.
Für das Haushaltsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Im Gesamtergebnishaushalt sind Erträge von 1.024.530 € und Aufwendungen mit 1.127.183 € geplant. Der Ergebnishaushalt weist somit ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von -102.653 € auf. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Der Gesamtergebnishaushalt 2025 schließt mit einem veranschlagten Gesamtergebnis von 175.304 € ab.
Neben den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beinhaltet der Finanzhaushalt 2025 auch Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Hier sind für den Zweckverband Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 300.000 € vorgesehen. Hinzukommen Investitionszuwendungen von Kommunen (Kapitalumlage) für den geplanten Breitbandausbau von insgesamt 106.000 € und 300.000 € für die Tilgung des zum 31.12.2025 endfälligen Darlehens. Dem gegenüber stehen Auszahlungen für weiteren Grunderwerb von Ausgleichsflächen in Höhe von 321.000 €. Die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beinhalten zudem Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 1.718.000 €. Die erforderlichen Investitionsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 neu eingeplant. Diese sind geprägt durch die stückweise Erschließung des ehemaligen Kasernenareals mit Wasser und Abwasser sowie die Instandhaltung und Sanierung der Verkehrsflächen innerhalb des IGGS-Areals. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2025 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.039.000 € vorgesehen.
Im Rahmen der Darlehensentwicklung und der Haushaltsgenehmigung 2024 wurde dem Zweckverband für das Haushaltsjahr eine Kreditermächtigung von 300.000 € gewährt. Diese musste bisher noch nicht in Anspruch genommen werden, so dass sich die Verpflichtungen auf die im Haushaltsjahr 2019 aufgenommenen Darlehen in Höhe von 4.500.000 € belaufen. Bei diesen Darlehen handelt es sich um endfällige Darlehen ohne Möglichkeit zur Sondertilgung. Zum 30.12.2025 wäre das Darlehen in Höhe von 3 Mio. € abzulösen. Die Ablösung des Darlehens nach Ablauf der Laufzeit war im Vorjahr durch die erzielten Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Die komplette Tilgung des Darlehens zum Haushaltsende 2025 in Höhe von 3 Mio. € kommt allerdings aufgrund der nicht realisierten Verkäufe nicht in Betracht. Daher ist der Restbetrag des Darlehens umzuschulden. Aufgrund der deutlich gestiegenen Zinsen ist allerdings eine größtmögliche Tilgung des Darlehens zum Ende des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 900.000 € eingeplant. Für den Finanzplanungszeitraum sind daher höhere Zinsen veranschlagt. Das endfällige Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € wird zum 30.12.2028 fällig.
Der Schuldenstand beläuft sich am Ende des Haushaltsjahres somit auf 3.600.000 €.
Dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 des IGGS stimmte der Gemeinderat zu. Daneben wurde der Bürgermeister bevollmächtigt, in der Verbandsversammlung des IGGS der Haushaltssatzung zuzustimmen.
Abwasserbeseitigung:
- Betriebskostenabrechnung der Bundeswehrkläranlage Kohltal Stetten a.k.M. für das Jahr 2023
Bei der Gemeinde ging die Betriebskostenabrechnung der Bundeswehrkläranlage Kohltal der Gemeinde Stetten a.k.M. für die Mitbenutzung der Bundeswehrkläranlage für das Jahr 2023 ein.
Die Gesamtbetriebskosten 2023 betragen 411.633,73 €.
Davon übernehmen der Bund 47,62 % (=196.019,98 €) und die Gemeinde Stetten a.k.M. 27,21 % (=112.005,54 €). Die Gemeinde Schwenningen übernimmt 25,17 %, dies sind 103.608,21 €.
Gegenüber dem Vorjahr 2022 ist der Anteil der Gemeinde Schwenningen um 20.398,52 € bzw. 25 % gestiegen!
Die Bundeswehr informierte hierzu, dass die erhebliche Kostensteigerung gegenüber dem Abrechnungsjahr 2022 Ursachen wie Auswirkungen der Tarifverhandlungen für die öffentlichen Arbeitgeber im letzten Jahr, Verdoppelung der Strombezugskosten oder Erneuerung der Kläranlagenleittechnik.
Die Betriebskostenabrechnung für die Mitbenutzung der bundeseigenen Kläranlage Kohltal in der Zeit vom 01.01.2023 – 31.12.2023 wurde von den Gemeinderäten zur Kenntnis genommen.