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"Bericht vom 05.12.2024"
icon.crdate03.02.2025
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 05. Dezember 2024
Bürger fragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen.
Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 und ggfs. Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr für das Jahr 2025 zum 01.01.2025 durch Satzungsbeschluss
Das Tübinger Büro Heyder + Partner, Tübingen wurde mit der Erstellung einer Gebührenkalkulation Wasserversorgung für Jahr 2025 beauftragt. Das Ergebnis lag nun dem Gemeinderat vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt kam extra ein Mitarbeiter des Büros in die Sitzung. Ausführlich und erschöpfend konnte er dem Gemeinderat die neue Gebührenkalkulation erläutern.
Aufgrund des voraussichtlich rückläufigen Wasserverkaufs und der steigenden Kosten musste die Wasserverbrauchsgebühr von 3,34 €/m³ auf 3,68 €/m³ angehoben werden.
Außerdem wurde der Abrechnungsmodus bei den Vorauszahlungen geändert. Bisher war in der Satzung geregelt, dass jeder Vorauszahlung ein Zwölftel des Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr zugrunde gelegt wird. Die erste Abschlagszahlung kann EDV-technisch jedoch nicht bereits zum 01.01., sondern erst im Februar erfolgen.
Die Gemeinderäte haben die Satzung deshalb auch in diesem Bereich geändert und festgelegt, dass künftig lediglich elf Abschläge erhoben werden. Diese Vorauszahlungen entstehen mit Beginn der Kalendermonate Februar bis Dezember. Im Januar wird künftig daher kein Abschlag mehr erhoben.
Der Gemeinderat hat der Satzungsänderung zugestimmt. Sie wird an anderer Stelle in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.
Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 und ggfs. Neufestsetzung der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2025 zum 01.01.2025 durch Satzungsbeschluss
Das Tübinger Büro Heyder + Partner, Tübingen wurde ebenfalls mit der Erstellung einer Gebührenkalkulation Abwassergebühr (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) für Jahr 2025 beauftragt. Das Ergebnis lag nun dem Gemeinderat vor. Der Mitarbeiter des Büros Heyder + Partner führte auch diese Gebührenkalkulation im Gemeinderat ausführlich vor.
Erfreulich ist, dass aus dem Jahr 2020 Gebührenüberdeckungen sowohl im Bereich der Schmutzwassergebühr als auch im Bereich der Niederschlagswassergebühr vorhanden waren, die bei der Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2025 berücksichtigt wurden.
Nach den gesetzlichen Regelungen müssen diese Gebührenüberdeckungen innerhalb von 5 Jahren an den Gebührenzahler zurückgegeben werden. Dies ist das Jahr 2025.
So kommen dem Gebührenzahler im Jahr 2025 bei der Schmutzwassergebühr 44.029,39 € aus dem Jahr 2020 zugute. Dies führt erfreulicherweise zu einer Reduzierung der Gebühr von 3,48 €/m³ auf 3,15 €/m³.
Im Bereich der Niederschlagswassergebühr kommen dem Gebührenzahler im Jahr 2025 21.478,98 € aus dem Jahr 2020 zugute. So konnte auch diese Gebühr von 0,63 €/m² versiegelter Fläche auf 0,44 €/m² versiegelter Fläche reduziert werden.
Auch bei der Abwassergebühr wurde der Abrechnungsmodus bei den Vorauszahlungen geändert. Bisher war in der Satzung geregelt, dass jeder Vorauszahlung ein Zwölftel des Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr zugrunde gelegt wird. Die erste Abschlagszahlung kann EDV-technisch jedoch nicht bereits zum 01.01., sondern erst im Februar erfolgen.
Die Gemeinderäte haben die Satzung deshalb auch in diesem Bereich geändert und festgelegt, dass künftig lediglich elf Abschläge erhoben werden. Diese Vorauszahlungen entstehen mit Beginn der Kalendermonate Februar bis Dezember. Im Januar wird künftig daher kein Abschlag mehr erhoben.
Der Gemeinderat hat der Satzungsänderung zugestimmt. Sie wird an anderer Stelle in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.
Vorläufiger Vollzugs- und Ergebnisbericht 2024
Zum Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Hoffmann die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Forst im Landratsamt Sigmaringen, Frau Juliane Spiegelhalter sowie die Schwenninger Revierförsterin Frau Patricia Pöhler.
Frau Spiegelhalter stellt den Gemeinderäten eine Power-Point-Präsentation, in der sämtliche Zahlen und Fakten zur Holzwirtschaft dargelegt wurden. Im Anschluss informierte Revierleiterin Patricia Pöhler über den geplanten und durchgeführten Holzeinschlag.
Erfreulich ist, dass sich das vorläufige finanzielle Ergebnis 2024 deutlich verbesserte. Bei der Aufstellung der Betriebsplanung wurde von einem finanziellen Ergebnis in Höhe von 8.950 € ausgegangen. Tatsächlich kann dieses voraussichtlich auf 24 T€ erhöht werden. Im Jahr 2024 war ein Holzeinschlag von 2.000 Festmeter geplant. Tatsächlich wurde planmäßig weniger eingeschlagen, weil aus zufälliger Nutzung 873 Festmeter geerntet werden mussten. Dies entspricht 43 %. Insgesamt wurde der Planansatz mit 2.041 Festmeter nur geringfügig überschritten.
Zu den zufälligen Nutzungsursachen 2024 informierte die Revierleiterin, dass der Großteil (72 %) aus Schneebruch kommt. 14 % kommen durch Insekten (Borkenkäfer), 10 % durch Pilz (Eschentriebsterben und Rotfäule), 2 % Dürre und 2 % Sturm.
Der Schneebruch macht jedoch 30 % der Gesamtholznutzung im Jahr 2024 aus. Durch den nassen Frühling und den nassen Sommer ist jedoch kaum Käferholz angefallen.
Die Gemeinderäte nahmen das Gesagte zur Kenntnis.
Betriebsplanung 2025
Nachfolgend stellten die beiden Damen die Betriebsplanung des Landratsamts Sigmaringen, Fachbereich Forst für das Jahr 2025 vor. Nach kurzer Beratung stimmten die Räte der Betriebsplanung für das Jahr 2025 zu.
Im Jahr 2025 ist ein Holzeinschlag von 2.070 Festmeter geplant. Dieser teilt sich auf in 1.765 Festmeter Nadelholz und 305 Festmeter Laubholz. Die Forstfachleute rechnen mit einem finanziellen Ergebnis von 19.200 €.
Bürgermeister Hoffmann bedankt sich bei den „Damen“ des Fachbereichs Forst für die guten Sitzungsunterlagen und den sehr informativen Vortrag. Die Informationen seien bei den Gemeinderäten sehr gut angekommen. Er zeigt sich vollumfänglich zufrieden.
Abschließend wurde informiert, dass am 09. Mai 2025 der nächste Waldbegang stattfinden soll.
§ 2b Umsatzsteuergesetz: Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um weitere zwei Jahre
Der eingeführte § 2b UStG regelt die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts in Abstimmung mit europäischem Recht ab/seit dem 01.01.2017 neu. Wie die meisten Kommunen, hatte auch die Gemeinde Schwenningen damals die Option zugunsten des alten Rechts ausgeübt. Dadurch hatten die Gemeinden eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020, um die notwendigen Schritte zur Einführung des § 2b UStG zu ergreifen. Nun wurde diese Übergangsfrist zum wiederholten Male bis zum 31.12.2026 verlängert.
Die Gemeinderäte beschlossen, von dieser erneuten Verlängerungsmöglichkeit für die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz sowohl für den Kernhaushalt, als auch für die Jagdgenossenschaft Schwenningen Gebrauch zu machen und die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz auf den 01.01.2027 zu verschieben.
Vorbereitung der Bundestagswahl 2025
Aller Voraussicht nach wird die Bundestagswahl 2025 vorgezogen und sie soll bereits am 23.02.2025 stattfinden.
Der Bürgermeister hat deshalb bereits rechtzeitig den Wahlvorstand und den Briefwahlvorstand einberufen. Der Bürgermeister hat vorgeschlagen, dass die Wahlhelfer nicht das Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € für den gesamten Wahltag, sondern – wie bei den vergangenen Wahlen auch – nach der Satzung der Gemeinde Schwenningen über die ehrenamtliche Entschädigung entschädigt werden. Dies sind je angefangene Stunde 10,00 €, höchstens aber 80 € pro Tag.
Die Gemeinderäte haben diesem Vorschlag zugestimmt.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Hoffmann gab die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.11.2024 bekannt. Hier wurde auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde in drei Fällen verzichtet.
Information aus der Verkehrsschau vom 08.10.2024
Der Vorsitzende berichtete aus der Verkehrsschau vom 08.10.2024. Hier wurden die beantragten Punkte in der Gemeinde mit Polizei, Landratsamt und Gemeinde begangen. Schwerpunkte der Schau waren die aktuelle Parksituation an der Arztpraxis und in der Bergstraße. Es wurde festgestellt, dass keine baulichen, oder rechtlichen Eingriffe stattfinden sollen, da sich aus den Örtlichkeiten, generelle Halt- und Parkverbote ergeben.
Auch die Anträge der Gemeinde auf die Reduzierung der Geschwindigkeit im Bereich der Ortsein- und Ortsausgänge wurde nicht entsprochen. Hierfür ergeben sich keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten aus der Sicht des Landratsamts.
Weiter bezeichnete Bürgermeister Ewald Hoffmann die Verkehrssituation am Hasenplatz als „kriminell“. Diese Situation wolle man sich bei der nächsten Verkehrsschau noch einmal separat anschauen und bewerten. Ziel müsse es sein, unsere Schulwege sicher zu machen. Weiter informierte der Bürgermeister, dass man am „Landesprogramm MOVERS - Aktiv zur Schule“ mitmachen wolle.