Sitzungsberichte: Schwenningen

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"Bericht vom 29.02.2024"

icon.crdate24.04.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 29. Februar 2024

Bürger fragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen

Einweisungsbeschluss bezüglich Besoldung des neuen Bürgermeisters
Die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister richtet sich nach den Regelungen im Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landeskommunalbesoldungsgesetz - LKomBesG) vom 9. November 2010. Dort heißt es, die Beamten sind nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der nach § 2 in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen. In Frage kommt danach eine Besoldung nach A 14 / A 15. Über die Einweisung ist spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Amtsantritt zu beschließen. Wird der Beamte nach Ablauf seiner Amtszeit bei der unmittelbar darauffolgenden Wahl wiedergewählt, richtet sich die Besoldung nach der höheren Besoldungsgruppe. Über die Einweisung ist neu zu beschließen, wenn der Landkreis oder die Gemeinde in eine höhere Größengruppe kommt.

Der Gemeinderat hat die Einweisung des neuen Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe A 14 beschlossen.

Entschädigung der Wahlhelfer bei der Europa- und Kommunalwahl 2024
Nach § 10 Abs. 2 Europawahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlausschüsse für die Teilnahme an einer nach § 5 einberufenen Sitzung und den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden

Der Gemeinderat kann jedoch auch festlegen, dass die Wahlhelfer nach der Satzung der Gemeinde Schwenningen über die ehrenamtliche Entschädigung entschädigt werden.
Danach beträgt der Durchschnittssatz je angefangene Stunde 10,00 Euro, höchstens aber 80,00 Euro pro Tag.

Aus Gleichbehandlungsgründen (unterschiedliche Länge an Einsätzen) sollten die Wahlhelfer eine Entschädigung nach der Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung erhalten. Bei den letzten Wahlen wurde dies immer so praktiziert. 

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Mitglieder der Wahlausschüsse/Wahlvorstände nach der Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung der Gemeinde Schwenningen zu bezahlen (10,00 Euro je angefangene Stunde).

Außerdem wurde die Deckelung des Höchstsatzes über 80,- Euro/Tag aufgehoben.

Zweite Änderung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer
Im Jahr 2011 wurde aufgrund der damals neuen Rechtslage und auf Vorschlag des Gemeindetags Baden-Württemberg erstmals eine Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer erlassen.

Die Satzung konnte erlassen werden, wenn den das Gemeinderatsprotokoll führenden Beamten eine Sitzungsvergütung im Sinne von § 66 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) gezahlt werden soll.

Im Jahr 2013 wurde diese Satzung zum ersten Mal geändert und eine Sitzungsvergütung in Höhe von 20,85 Euro für jede volle Sitzungsstunde festgelegt. Dieser Betrag muss vom Protokollführer versteuert werden!

Seither, also seit über 10 Jahren, wurde die Höhe der Sitzungsvergütung nicht mehr an die jeweilige Lohnentwicklung usw. angepasst.
Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, die Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer zum zweiten Mal zu ändern und eine betragsmäßige Anpassung vorzunehmen.
Rückwirkend ab dem 01.01.2024 wird demnach eine Sitzungsvergütung in Höhe von 31,33 € je Stunde bezahlt.

Der genaue Wortlaut der Satzungsänderung ist an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

Redaktionsstatut der Gemeinde Schwenningen für das Amtsblatt
Während der Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl wurden die Verwaltung vom Landratsamt Sigmaringen darauf hingewiesen, dass im Redaktionsstatut für das Amtsblatt die Ausführungen zur Karenzzeit und zur Wahlwerbung nicht mehr aktuell sind.
Im Wesentlichen geht es darum, dass politische Gruppierungen im Gemeinderat die Möglichkeit bekommen sich im Amtsblatt darzustellen.
Auch vom Gemeindetag ist im Februar eine Information zu diesem Thema eingegangen, aus der sich ergibt, dass der Gemeinderat die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von höchstens sechs Monaten vor der Wahl auszuschließen hat (sog. Karenzzeit).
Eine Verkürzung der Frist von sechs auf drei Monate vor der Wahl erscheint dem Innenministerium für vertretbar und wurde von der Verwaltung dem Gemeinderat auch so vorgeschlagen.

Im Zuge dieser Änderung des Redaktionsstatus wurden zusätzlich noch ein paar weitere Ergänzungen/Anpassungen vorgenommen.

Die neue Fassung des Redaktionsstatuts ist an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde sind nachfolgende Spenden eingegangen:

  • 2.170,00 Euro von Markus Buck anlässlich der Bauernkundgebung
    Der Betrag soll zweckgebunden für die Schule eingesetzt werden.
  • 50,00 Euro von Joachim und Peggy Schwarz
    für die Anschaffung des Defibrillators

Der Gemeinderat hat der Annahme beider Spenden zugestimmt.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 25.01.2024 wurden keine Beschlüsse gefasst. Demnach gab es nichts bekanntzugeben.

Bürgermeisterwahl am 04.02.2024 - Wahlprüfungsbescheid liegt vor
Die Vorsitzende informierte darüber, dass das Landratsamt Sigmaringen, zwischenzeitlich den Wahlprüfungsbescheid gem. § 30 KomWG, § 47 KomWO für die Bürgermeisterwahl erlassen hat. Die Wahl wurde von Seiten des Landratsamts geprüft und für gültig erklärt. Somit ist Herr Hans Ewald Hoffmann gemäß § 45 Abs. 1 GemO rechtsgültig zum Bürgermeister der Gemeinde Schwenningen gewählt.

Bodensanierungsarbeiten in der Heuberghalle
Die Vorsitzende erläutert dem Gremium, dass in den vergangenen Tagen die Fugen im Sportbereich der Heuberghalle durch die die Firma Binder aus Albstadt neu ausgefugt und wiederhergestellt worden sind. Aus diesem Grund stand die Halle kurzzeitig für den Sportbetrieb nicht zur Verfügung. Jetzt sei der Sportboden wieder in Ordnung und die Fugen wieder dicht.

Nun soll der Parkettboden im Foyer dringend saniert werden. Es sei allerhöchste Zeit, die Sanierungsarbeiten durchzuführen, ansonsten werden die Kosten noch höher. Der Boden im Foyer wurde bei den Veranstaltungen in den letzten 30 Jahren sehr strapaziert. Die geschätzten Kosten für diese Sanierung liegt bei rund 10.000 Euro. Die Verwaltung wurde beauftragt Angebote einzuholen und den Stäbchen-Parkett zeitnah renovieren zu lassen. Es wird hierzu ein größerer Betrag in den Haushalt eingestellt werden.

Frühlingsfest im Donaubergland
...lädt zum Wandern ein.
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Sommer lädt zum Grillen ein
Die Gemeinde Schwenningen unterhält aktuell drei Grillstellen an verschiedenen Standorten innerhalb des Naturparks. Diese Grillstellen stehen jeweils an besonderen Standorten, die für Wanderer und Touristen immer wieder Ziel sind und geradezu dazu einladen, sich niederzusetzen, Rast zu machen und die Gegend zu genießen.
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Strohpark Schwenningen
Ein ganz besonders originelles Ereignis ist das bunte fröhliche Treiben rund um den Schwenninger Strohpark. Der Strohpark ist eine Freiluftausstellung von Strohfiguren auf einer Wiese bei der Heuberghalle - Richtung Stetten am kalten Markt. Der Strohpark kann jedes Jahr täglich von Mitte September bis Mitte Oktober bestaunt werden.
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Wintersport in Schwenningen
Die Gemeinden Bärenthal, Irndorf, Nusplingen und Schwenningen laden ein zur aktiven Bewegung in herrlicher Winterlandschaft. Ein neu geschaffener Streckenverbund von Loipen der Gemeinden führt durch ruhige, unberührte Natur über offene Landschaft, am Waldrand entlang und teilweise auch durch Wälder.
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Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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