Sitzungsberichte: Schwenningen

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Bericht vom 10.04.2024

icon.crdate26.04.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10. April 2024

Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“:

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) und Satzungsbeschluss
Nach der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“ geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Sigmaringen hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die in der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen eingehalten und durch eine ökologische Baubegleitung überwacht werden müssen.

Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Sigmaringen hat in ihrer Stellungnahme angeregt, im Bebauungsplan zwei Stellplätze pro Wohneinheit verbindlich festzusetzen, um den Parkdruck auf öffentlichen Straßen zu reduzieren.

Des Weiteren hat die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Sigmaringen in ihrer Stellungnahme aus Verkehrssicherheitsgründen gebeten, die Höhe der Einfriedungen entlang der Straße Laubühl auf 0,80 m zu beschränken. Im Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“ ist festgesetzt, dass die privaten Zufahrten so angelegt werden müssen, dass ausreichende Sichtverhältnisse in den Verkehrsraum gegeben sind.

Abschließend hat die Netze BW GmbH in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass sich im Bereich der Baumaßnahme 0,4-kV-Freileitungen befinden. Dies wurde in die Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen. Die Netze BW GmbH wird im Zeitraum vom Mitte April bis Ende Mai 2024 in der Straße Laubühl einzelne Dachständer abbauen und die Stromleitung in die Straße verlegen.

Von Seiten des Gemeinderats wurden nun alle eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Den Abwägungsvorschlägen wurde zugestimmt.
Der Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“, Gemarkung Schwenningen wurde nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO BW als Satzung beschlossen.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“, Gemarkung Schwenningen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wurden ebenfalls gemäß § 74 LBO BW i.V.m. § 4 GemO BW als Satzung beschlossen.

Auf die an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckte öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Laubühl, 1. Änderung“, Gemarkung Schwenningen wird verwiesen.

Annahme von Spenden:
Bei der Gemeinde ist eine Spende zweckgebunden für die Schule von Rektor Martin Sedlaczek in Höhe von 80,- € eingegangen.
Die Bürgermeisterin erinnerte an die vor kurzem von Herrn Markus Buck anlässlich der Bauernkundgebung übergebene Spende für die Schule in Höhe von 2.170 €. Schulleiter Martin Sedlaczek hat diese Spende nun aufgestockt.
Der Annahme der Spende in Höhe von 80,- € wurde zugestimmt.

Straßenbeleuchtung:

Ergebnis der Standsicherheitsprüfung und Ergebnis der Revision
Bürgermeisterin Beck ging auf die Vorgeschichte ein. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 wurde das Angebot der NetzeBW zur Durchführung einer Revision angenommen und der Auftrag für die Standsicherheitsprüfung und die Erstellung der Betriebsplanung für die Straßenbeleuchtung an die NetzeBW vergeben. Der Angebotspreis lag damals bei 42.500 €.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis vor. Die NetzeBW stellte anhand einer Präsentation das Ergebnis der Standsicherheitsprüfung, das Ergebnis der Revision und die Empfehlung zur Mängelbeseitigung vor. Außerdem gab es weitere Informationen zu einer Betriebsführung durch die NetzeBW.

Sie plädierte damals dafür, die langfristige technische Betriebsführung an die Spezialisten der Netze BW übertragen zu lassen.

Insgesamt wurde in den vergangenen Wochen bei 349 Leuchtstellen und acht Schaltschränken die Revision durchgeführt. Darunter befanden sich 290 LED-Leuchten, 35 konventionelle dekorative Pilzleuchten und 24 konventionelle technische Kofferleuchten. Zusätzlich überprüften die Spezialisten die Standsicherheit von 276 Masten, wobei alle die Prüfung für weitere sechs Jahre bestanden. Trotzdem gab es Mängel, wie bei 32 Masten Rost an der Erdoberkante, jeweils sieben schief stehenden oder verbeulten Masten oder drei Masten mit unzureichenden Fundamenten. Bei 72 Lichtmasten seien die Kabelübergangskasten defekt, bei 39 Masten seien entweder ein falscher Querschnitt oder fehlende Masterdungen zu beklagen.
Bastian Käfer von NetzeBW gab den Gemeinderäten Empfehlungen, wobei sich die Umsetzung aller auf Empfehlungen auf 82.000 Euro summieren würde.

Konkret käme das Auswechseln von fünfzehn Masten auf 45.000 Euro, das Auswechseln der Kabelübergangskästen auf 12.000 Euro, die Erneuerung von drei Schaltstellen auf 18.000 Euro oder das Geradestellen von neun Masten auf 5.400 Euro.
Bürgermeisterin Beck gab dem Gemeinderat die Empfehlung, in den Haushaltsplänen ab 2024 entsprechende Mittel einzuplanen. Ein Betriebsplan sei die Grundvoraussetzung für die Arbeit der NetzeBW.
Von dort aus sollen in Bälde weitere Informationen geliefert werden, sodass dann vom Gemeinderat Entscheidungen gefällt werden können.
Bürgermeisterin Beck plädierte dafür, die Verantwortung für das Straßenbeleuchtungsnetz an die Netze BW zu übertragen. „Wir haben selbst keine Elektriker im Bauhof“, begründete sie dies.
Dann würde die Anlagenverantwortung vom Bürgermeister der Gemeinde auf die Netze BW wechseln.
Es soll nun eine Priorisierung der Einzelmaßnahmen erfolgen, damit der bisherige Rat sich abschließend nochmals mit der Straßenbeleuchtung befassen kann.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:

  • Ein Antrag eines Grundstückseigentümers auf Einbeziehung eines Grundstücks zum baurechtlichen Innenbereich wurde abgelehnt.
  • Der Fällung eines Baumes auf einer öffentlichen Grüninsel wurde zugestimmt. Gleichzeitig wird an dieser Stelle jedoch wieder ein neuer Baum gepflanzt.
     
  • Die Gemeinderäte haben über die Schaffung einer Ausgleichsfläche für ein sog. „24 a Biotop“ beraten und beschlossen, dass die Verwaltung diesbezüglich Kontakt mit dem Landratsamt Sigmaringen aufnehmen soll. Gleichzeitig wurde der vom Fachbereich Umwelt als Ausgleichsfläche vorgeschlagenen Fläche für das „24 a Biotop“ zugestimmt.
     
  • Einem Kaufantrag einer Grundstücksfläche im Bebauungsplangebiet „Talstraße-Ost“ wurde zugestimmt.
     
  • Anlässlich der Straßenbauarbeiten der Ortsstraße „Alte Pfarrstraße“ wurde entschieden, die Wasserleitungshausanschlüsse bis zum Wasserzähler im Haus grundsätzlich zu erneuern. Ansonsten wird an der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht eingebaut.
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Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
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Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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