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Bericht vom 25.01.2024
icon.crdate13.02.2024
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 25. Januar 2024
Bürger fragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Gemeindehaushalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2023 wurde die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schwenningen zum 01.01.2019 festgestellt.
Seither wurde mit Hochdruck an der Erstellung des ersten Jahresabschlusses 2019 gearbeitet. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 wurde die Fa. Schüllermann Consulting GmbH, Sigmaringen beauftragt. Die Fa. Schüllermann hat ebenfalls die Erstellung der Eröffnungsbilanz samt Vermögensbewertung und anderes durchgeführt.
Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von -131.418,36 € aus. Dies bedeutet, dass die laufenden Erträge nicht ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu decken.
Einmalig kann im Jahr 2019 (gemäß dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts) dieser Fehlbetrag in Höhe von -131 T€ mit dem Basiskapital verrechnet werden. Dies ist für das Jahr 2019 deshalb zulässig, da die Gemeinde Schwenningen bereits im Jahr 2019 und demzufolge vor dem „Pflicht-Umstellungstermin“ 01.01.2020 auf die kommunale Doppik umgestellt hat. Gemeinden, die vor dem „Pflicht-Umstellungstermin“ 01.01.2020 auf die kommunale Doppik umgestellt haben, dürfen nicht schlechter gestellt werden als Gemeinden, die erst zum 01.01.2020 auf die kommunale Doppik umgestellt haben.
In künftigen Jahren kann ein Fehlbetrag jedoch nicht mehr „sofort“ mit dem Basiskapital verrechnet werden. Vereinfacht gesagt, ist er künftig vorzutragen und mit den Ergebnisüberschüssen in vorangehenden Haushaltsjahren zu decken. Wenn diese Ergebnisüberschüsse jedoch nicht vorhanden sind, ist er spätestens im drittfolgenden Jahresabschluss mit dem Basiskapital zu verrechnen. Dies bedeutet jedoch, dass die Gemeinde von der Substanz lebt!
Das Sonderergebnis 2019 weist einen Überschuss in Höhe von 48 T€ aus. Dieser wird den „Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses“ zugeführt.
Das Gesamtergebnis weist demzufolge einen Fehlbetrag in Höhe von -83.428,25 € aus.
Bei der Finanzrechnung sind die laufenden Einzahlungen um 215 T€ höher als die laufenden Auszahlungen.
Aus Investitionstätigkeit wurden 708 T€ ausgezahlt und 325 T€ eingenommen. Dies ergibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 383 T€.
Die 2019 geplante Kreditaufnahme in Höhe von 400 T€ war nicht erforderlich. Die Gemeinde (Kernhaushalt) ist zum Jahresende 2019 immer noch schuldenfrei.
Die liquiden Mittel sind am Jahresende 2019 immer noch sehr gut.
Sie betragen 1.870.829,47 €.
Die Mindestliquidität war im Jahr 2019 stets gegeben. Kassenkredite waren nicht erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2019 für den Kernhaushalt einstimmig zu.
Auf die „Öffentliche Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwenningen zum 31. Dezember 2019“, welche an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt ist, wird verwiesen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung der Gemeinde Schwenningen“
In den vergangenen Wochen / Monaten wurde auch der Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Schwenningen zusammen mit der Fa. Schüllermann Consulting GmbH, Sigmaringen erstellt.
Der Eigenbetrieb „Wasserversorgung der Gemeinde Schwenningen“ schließt im Jahr 2019 mit einem Gewinn in Höhe von 3.519,79 € ab. Dies ist nahezu eine Punktlandung zur Gebührenkalkulation.
Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung einstimmig zu. Der Jahresüberschuss 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Haushalt der Gemeinde werden keine Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt. Im Wirtschaftsplan 2019 waren keine Mittel nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplant.
Bürgermeisterin Beck wurde in ihrer Eigenschaft als Betriebsleiterin entlastet.
Auf die Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung der Gemeinde Schwenningen“, welcher an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt ist, wird verwiesen.
Zweckverband IGGS (Interkommunales Gewerbegebiet Sigmaringen)
- Haushaltssatzung und Haushaltsplanentwurf 2024
- Jahresabschluss 2022
Den Gemeinderäten war mit der Sitzungseinladung eine Sitzungsvorlage zum Haushaltsplan 2024 sowie ein Kurzüberblick Haushalt 2024 und Rückblick 2023 der IGGS zugegangen. Außerdem erhielten die Gemeinderäte den Entwurf des Haushaltsplans 2024 samt Haushaltssatzung sowie die Jahresrechnung 2022 erläutert. Laut Aussage der Bürgermeisterin sei es allen Bürgermeistern des Verbandsgebiets sehr wichtig, den Gemeinderäten aufzuzeigen, was auf dem Gelände geht und wie der Stand der Dinge ist.
Bürgermeisterin Beck freute sich, dass sich das IGGS in eine positive Richtung entwickelt.
Aktuell liegen insgesamt über 100 Mietverhältnisse vor, woraus sich für 2023 voraussichtliche Erträge von 800.000 € ergeben.
Erfreulich ist auch, dass aufgrund der positiven Entwicklung der Mieterträge die Umlage für die Jahre 2022 und 2023 bereits unterjährig abgesetzt werden konnte. Für die Jahre 2018 bis 2021 erfolgte eine Rückzahlung der nicht benötigten Umlage anhand des jeweiligen Beteiligungsschlüssels an die Mitgliedsgemeinden. Im Jahr 2022 erhielten die Gemeinden die kompletten Umlagezahlungen zurückerstattet.
Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen konnten vollständig aufgelöst werden.
Dann verwies die Vorsitzende auf die wichtigsten Zahlen zum Haushaltsplan 2024.
Die Bürgermeisterin wurde vom Gemeinderat bevollmächtigt, in der Verbandsversammlung des IGGS der Haushaltssatzung und dem Haushalt 2024 zuzustimmen.
In der Zweckverbandssitzung am 05.02.2024 soll der Haushaltsplan verabschiedet werden.
Vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 nahmen die Gemeinderäte ebenfalls Kenntnis.
Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“
- Beratung und Billigung des Bebauungsplanentwurfs
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
Zu diesem TOP konnte Bürgermeisterin Roswitha Beck Herrn Tristan Laubenstein vom Büro Fritz & Grossmann aus Balingen begrüßen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwenningen hat bereits in öffentlicher Sitzung vom 22.06.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans „Laubühl, 1. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und diesen öffentlich bekannt gemacht.
Nun wurde den Gemeinderäten erneut Ziel, Zweck und Inhalt der Planung vorgestellt. Die Begründung der Bebauungsplanänderung, die Bauvorschriftensatzung sowie die textlichen Festsetzungen bzw. die Bebauungsvorschriften wurden ausführlich erläutert.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwenningen hat jetzt den Entwurf des Bebauungsplans „Laubühl, 1. Änderung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, für diese die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung an anderer Stelle in diesem Amtsblatt wird verwiesen.
Kommunalwahl am 09.06.2024
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
Am 09. Juni 2024 findet die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl statt. Für die Kommunalwahl muss die Gemeinde einen Gemeindewahlausschuss (GWA) bilden. Für die Bildung des GWA ist der Gemeinderat zuständig. Schriftführer und erforderliche Hilfskräfte bestellt der Bürgermeister. Die Mitglieder des Briefwahlvorstands und die erforderlichen Hilfskräfte werden ebenfalls vom Bürgermeister berufen.
In Gemeinden mit nur einem Wahlbezirk kann der Bürgermeister bestimmen, dass der Gemeindewahlausschuss zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes wahrnimmt. Dies wurde bei den vergangenen Wahlen auch so gehandhabt.
Bei der Europa- und Kommunalwahl 2024 wurde vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen, einen separaten Gemeindewahlausschuss zu bilden. Grund hierfür ist, dass bei Ausfall eines Mitglieds im Wahlvorstand die Bürgermeisterin einen „Ersatz“ berufen kann, ohne dies vorher durch den Gemeinderat beschließen lassen zu müssen.
Nachdem mehrere Bürger von der Verwaltung gefragt worden sind und diese ihre Bereitschaft erklärt haben, im Gemeindewahlausschuss mitzuarbeiten, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Bürgermeisterin nachfolgende Bürgerinnen und Bürger in den Gemeindewahlausschuss berufen:
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzes die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister. Zu dessen 1. Stellvertreter wurde Herr Vinzenz Greber berufen. Beisitzer sind Isabel Heinzler und Fritz Grad, Stellvertretende Beisitzer sind Udo Fardun und Erika Veit-Straub. Stefanie Greiner wird als Schriftführerin fungieren.
Information über Ausfallhaftung nach § 88 GemO für die Förderdarlehen der L-Bank
Die Gemeinde wird jährlich von der L-Bank Baden-Württemberg mit einer Aufstellung aller bestehenden Förderdarlehen über die Höhe der bewilligten Darlehen und das zum Jahresende bestehende Restkapital informiert. Zum 31.12.2023 belief sich der Betrag (Restschuld) auf 349.020,35 €, für den die Gemeinde mit 1/3, also mit 116.340,12 € haftet.
Das entspricht einer Reduzierung der Restschuld von 67.995,60 € vom Jahr 2022 auf 2023.
Annahme von Spenden
Die Greber Bau GmbH hat der Gemeinde für die Aufstellung des Weihnachtsbaums am Hasenplatz den Betrag von 318,92 Euro gespendet.
Eine weitere Spende über den Betrag von 150 Euro ging bei der Gemeinde von Bettina Schellenbaum (MeiMecki) aus Irndorf ein. Diese Spende soll zweckgebunden für die Schülerbetreuung eingesetzt werden.
Das Gremium hat der Annahme beider Spenden zugestimmt.
Ein herzliches Dankeschön nochmals an dieser Stelle an beide Spender.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Es gab keine Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung vom 08.01.2024 bekannt zu geben.
Defibrillator im Außenbereich der Heuberghalle
Die Gemeinde hat in den vergangenen Tagen einen Defibrillator angeschafft. Dieser soll vor dem Eingangsbereich der Heuberghalle im Freien angebracht werden. Damit soll auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass während der Strohparkzeit reges Treiben um die Halle herrscht. Auch für den Fall, dass beim Sportbetrieb Not am Mann wäre, wäre der Defibrillator in nächster Nähe.
Der Defibrillator ist Outdoor-geeignet und wird in einem beheizten Schrank neben dem Haupteingang der Heuberghalle angebracht.
Für die Beschaffung des Defibrillators wurde vonseiten der Volksbank Albstadt ein Betrag von 1.000 € an die Gemeinde gespendet. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals herzlich. Weitere Spenden sind willkommen.
Wilhelmshütte
Das Gremium wurde von der Vorsitzenden darüber informiert, dass der „Freiwillige Flächen- und Landtausch zwischen der Gemeinden Schwenningen und der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg“ zwischenzeitlich seinen Abschluss gefunden habe. Der Eigentumsübergang sei am 14.12.2023 bereits erfolgt, sodass die Tauschflächen nun ihre Besitzer gewechselt haben.
Im Zuge dieses Flächentausches ist die Gemeinde Schwenningen nun auch Eigentümerin des Flst. 1363, Schnaitkapf mit Wilhelmshütte geworden.
Entgegen der Annahme vieler Bürger war das Gelände um die Wilhelmshütte, auf welcher sich die Hütte selbst und auch die Grillstelle befindet, im Eigentum der Pfarrpfründestiftung. Vorbildlich hatten sich Familie Ludwig senior und Hubert Haug über Jahrzehnte um die Hütte gekümmert. Wen wundert es, dass viele immer davon ausgegangen sind, dass die Wilhelmshütte der Familie Haug gehöre.
Das Flurstück samt Hütte befindet sich nun im Eigentum der Gemeinde Schwenningen. Familie Haug kann und möchte sich seit dem Tod von Hubert Haug nicht mehr um die Hütte kümmern. Das war auch mit ein Beweggrund der Gemeinde, das Flurstück mit in die Liste der Tauschflächen aufzunehmen. Der Schlüssel für die Hütte wurde bereits vor längerer Zeit durch Familie Haug an den MSC Schwenningen, der seine Motorradtreffen dort ausrichtet, übergeben. Der MSC hat sich seither auch um das Anwesen gekümmert.
Die Wilhelmshütte ist stark in die Jahre gekommen und sehr renovierungsbedürftig. Es stehen größere Investitionen an. Die Gemeinde Schwenningen möchte und kann die Erneuerung, Unterhaltung und Bewirtschaftung jedoch nicht übernehmen. Der Gemeinderat hat entschieden, analog der Hütte beim Wasserreservoir, die Patenschaft über einen Nutzungsvertrag an einen örtlichen Verein zu übergeben. Es entspräche dem Willen von Familie Haug, wenn sich der MSC Schwenningen weiterhin drum kümmern würde.
Weitere interessierte Vereine können sich innerhalb der nächsten 14 Tage gerne bei der Gemeindeverwaltung melden. Die Gemeindeverwaltung möchte einen entsprechenden Nutzungsvertrag zur Unterschrift vorbereiten.