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Bericht vom 07.12.2023
icon.crdate03.01.2024
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 07. Dezember 2023
Bürger fragen:
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen
Strom-Konzessionsvertrag und Zusatzvereinbarung mit Netze BW ab 01.02.2026:
Die Gemeinde Schwenningen hat mit der EnBW einen Konzessionsvertrag für die Stromversorgung abgeschlossen, dessen Laufzeit nach 20 Jahren am 31.01.2026 ausläuft. Die Neuvergabe der Konzession ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Konzessionsverträgen hat eine Kommune durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger das Vertragsende sowie den Auskunftsanspruch über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes bekannt zu machen. Interessierte Unternehmen können binnen einer Frist von mindestens drei Kalendermonaten ein Interesse bekunden.
Innerhalb der gesetzten Frist zur entsprechenden Interessensbekundung hat sich außer der Netze BW kein weiterer Stromversorger gemeldet. Aus diesem Grunde war dann auch kein formelles Auswahlverfahrensarbeiten mit Festlegung von Auswahlkriterien und deren Gewichtung zu durchlaufen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich einen neuen Strom-Konzessionsvertrages samt individueller Zusatzvereinbarung mit der Netze BW ausgehandelt und diesen im Entwurf dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.
Diesem Konzessionsvertrag incl. Zusatzvereinbarung über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Schwenningen mit der Netze Baden-Württemberg für die Zeit vom 01.02.2026 bis 31.01.2046 (20 Jahre) wurde zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung der Rechtssaufsichtbehörde einzuholen. Nach Vorlage dieser Genehmigung wird dann im Frühjahr 2024 der nun so beschlossene Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet.
Gemeindewald Schwenningen:
-vorläufiger Vollzugs- und Ergebnisbericht 2023 sowie Betriebsplanung 2024
Bürgermeisterin Beck hatte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Juliane Spiegelhalter, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Forst im Landratsamt Sigmaringen, den bisherigen Revierförster Jürgen Kuhl sowie die neue Revierförsterin Patricia Pöhler eingeladen.
Frau Spiegelhalter schilderte die Gesamtsituation des Waldes und des Holzmarktes und wies dabei auf die Auswirkungen im Schwenninger Wald hin.
Revierförster Kuhl erläuterte die Umsetzung des laufenden Nutzungs- und Kulturplans und stellte dabei fest, dass fürs Jahr 2023 ein Holzeinschlag von 2.500 fm, davon 2.140 fm Nadelholz und 360 fm Laubholz geplant gewesen war. Tatsächlich wurden 3.030 fm eingeschlagen, davon 2.650 fm Nadelholz und 380 fm Laubholz. Die zufällige Nutzung lag bei 1.020 fm oder bei 34 %. Die zufällige Nutzung teilte sich wiederum auf in 930 fm Nadelholz (davon 410 fm Käferholz, 350 fm Pilzbefall, 260 fm Sturmholz) und 90 fm Laubholz (Eschentriebsterben).
Zum vorläufigen finanziellen Ergebnis informierte Jürgen Kuhl, dass dieses für 2023 erfreulicherweise bei rund 94.000 € liegen könne.
Er freut sich sehr darüber, dass sein letztes Ergebnis als Revierleiter so gut ausgefallen ist. Dennoch hätte er sich lieber ein schlechteres Ergebnis gewünscht und dafür alle geplanten Wegeunterhaltungen durchgeführt.
Wegen des hohen Sturm- und Käferholzanfallskonnten auch nicht alle Ästungen gemacht werden. Es konnten dafür keine Unternehmer gefunden werden. Auch die geplante Jungbestandspflege konnte nur teilweise durchgeführt werden. Durch diese Ausgabenverschiebungen ergibt sich ein besseren Ergebnis 2023. Diese Ausgaben fallen dafür aber im Jahr 2024 an.
Patricia Pöhler stellte die Einnahmen und die Ausgaben der Jahre 2022-2024 vor.
Das Jahr 2022 schließt mit einem Ergebnis von 84 T€ hervorragend ab. Im Jahr 2023 lag der Planansatz bei 16 T€ und im Jahr 2024 liegt er voraussichtlich nur bei 6 T€.
Nach jetztigem Stand und auch nach Aussage von Förster Kuhl falle das Rechnungsergebnis 2023 jedoch deutlich besser aus als geplant.
Die Gemeinderäte haben vom vorläufigen Vollzugs- und Ergebnisbericht 2023 Kenntnis genommen und auch der Betriebsplanung für das Jahr 2024 zugestimmt.
Bürgermeisterin Beck bedankte sich abschließend bei den Vertretern des Forstes für die umsichtige und erfolgreiche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes. Sie freute sich darüber, dass auch das Jahr 2023 wieder unfallfrei von Statten ging und dankte auch den anwesenden Waldarbeitern.
Ausbau Alte Pfarrstraße:
-Vergabe Tief- und Straßenbau
Die Tief- und Straßenbau-Arbeiten für den Ausbau der Alten Pfarrstraße wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 17.11.2023 im Rathaus statt. Das Submissionsergebnis ergab 3 Bieter.
Die Tief- und Straßenbau-Arbeiten wurden an die günstigste Bieterin, die einheimische Firma Friedrich Stingel GmbH zum Brutto-Angebotspreis von 1.752.065,06 € vergeben.
-Vergabe Wasserleitung
Die Arbeiten für den Bau der Wasserleitung in der Alten Pfarrstraße wurden ebenfalls ausgeschrieben. Auch hier fand die Submission am 17.11.2023 im Rathaus statt. Das Submissionsergebnis ergab 2 Bieter.
Die Lieferung und die Verlegung der Wasserleitung wurde an die günstigste Bieterin, die Walter Unger GmbH aus Frickingen zum Brutto-Angebotspreis von 117.181,30 € vergeben.
Errichtung einer Verwahrstelle/Konfiskat in Stetten a.k.M.:
-Beteiligung an den nicht gedeckten Kosten
Vor dem Hintergrund der sich rasch ausbreitenden afrikanischen Schweinepest, welche sowohl für Wildschweine als auch für domestizierte Schweine tödlich sein kann, wurden die Gemeinden vom Veterinäramt Sigmaringen gebeten, über die Einrichtung einer Konfiskat-Sammelstelle für örtliche Jägerinnen und Jäger auf dem Gemeindegebiet nachzudenken.
Um die Ausbreitung dieser Krankheit zu verhindern, ist es wichtig, Aufbrüche oder Reste von Tierkadavern ordnungsgemäß zu entsorgen und nicht im Freien liegen zu lassen. Leider ist dies in der Vergangenheit vielerorts nicht vorschriftmäßig gehandhabt worden, was aufgrund der ASP so nicht mehr tragbar ist und auch bestraft wird. Bislang mussten Jägerinnen und Jäger aus Stetten am kalten Markt und Schwenningen nach Sigmaringen fahren, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Auf Initiative des Veterinäramts beim Landratsamt Sigmaringen der wurde der Bau einer eigenen Verwahrstelle vor Ort vorgeschlagen.
Es haben Gespräche zwischen der Gemeinde Stetten a.k.M. und der Gemeinde Schwenningen stattgefunden, weil es sinnvoll ist, eine gemeinsame Verwahrstelle vorzuhalten. Seitens der Gemeinde Stetten a.k.M. wurde geplant, die Sammelstelle beim dortigen Gemeindebauhof vorzuhalten. Eine dortige Sammelstelle bietet nicht nur den Vorteil, dass der örtliche Bauhof Unfallwild vor Ort entsorgen kann und somit Personal- und Fahrtkosten gespart werden können, sondern sie unterstützt auch die örtliche Jägerschaft durch kürzere Fahrstrecken, die eine nachhaltigere Jagd ermöglichen. Die Verwahrstelle wurde in Form einer Fertiggarage auf der freien Fläche vor dem Stettener Bauhofgebäude errichtet. Dieser Standort wurde gewählt, weil dort bereits Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden sind und die Zufahrt für Entsorgungsunternehmen leicht möglich ist. Die Gemeinde Stetten a.k.M. übernimmt die Kosten für Strom und Wasser, wobei die genaue Höhe der laufenden Kosten noch nicht beziffert werden kann, da sie von der Auslastung der Anlage abhängig sein wird. Die Reinigung der Anlage und die Entsorgung der Tierkadaver werden vom Veterinäramt, welches die Anlage später betreiben wird, organisiert.
Um weitere Synergien in der Region nutzen zu können, wurden vorab Gespräche zwischen der Gemeinde Schwenningen und der Gemeinde Stetten a.k.M. geführt. Das Veterinäramt beim Landratsamt Sigmaringen würde es sehr begrüßen, wenn die Konfiskat-Sammelstelle beim Stettener Gemeindebauhof auch von Schwenninger Jäger und Jägerinnen sowie vom dortigen Bauhof genutzt würden. Für die Gemeinde Schwenningen lohnt es nicht, eine eigene Konfiskat-Sammelstelle zu bauen. Es ist sinnvoll, wenn Schwenningen sich in kleinem finanziellem Rahmen bei Setten a.k.M. beteiligt.
Die Gemeinderäte haben die Verwaltung beauftragt, das Projekt - gemeinsam mit der Gemeinde Stetten a.k.M - zum Abschluss zu bringen.
Eine finanzielle Beteiligung seitens der Gemeinde Schwenningen zur Errichtung der Anlage (nur an den nicht durch die Fördergelder gedeckten Kosten) sowie eine Mitfinanzierung der laufenden Betriebskosten (Strom und Wasser) sind durchaus vorstellbar und wünschenswert.
Erlass einer Entgeltordnung für die Benutzung des Lehrschwimmbads Schwenningen
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwenningen hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 die „Badegebühren für das Lehrschwimmbad“ neu festgesetzt. Damals wurde ein „einfacher Beschluss“ gefasst.
In der Sitzung am 13.10.2022 wurde wegen dem damals geplanten Umstieg auf
§ 2b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023 eine „Entgeltordnung für das Lehr-schwimmbad Schwenningen“ erlassen. Nach dieser soll für die Benutzung des Lehrschwimmbads ein privatrechtliches Benutzungsentgelt erhoben werden.
Die Höhe der Eintrittspreise für das Lehrschwimmbad wurde NICHT geändert!!!
Kurz nach der Sitzung am 13.10.2022 hat der Bund eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre geplant.
Man hat sich dann dazu entschieden, die Einnahmen aus dem Lehrschwimmbad für das Jahr 2023 weiterhin so abzurechnen wie in den früheren Jahren.
Ab 01.01.2024 sollen nun die Eintrittsgelder für das Schwimmbad nach einer neuen Entgeltordnung als privatrechtliches Benutzungsentgelt abgerechnet werden.
Die Verwaltung legte dem Gemeinderat nun den Entwurf der neuen Entgeltordnung nochmals vor. Es wird betont, dass mit dieser Beschlussfassung die Höhe der Eintrittspreise für das Lehrschwimmbad NICHT geändert wird. Die Eintrittspreise gelten unverändert seit dem 01.01.2022!
Der Entgeltordnung für die Benutzung des Lehrschwimmbads Schwenningen wird zugestimmt. Sie ist bereits in ihrem gesamten Wortlaut im letzten Amtsblatt (KW 50) abgedruckt worden.
Abwasserbeseitigung:
-Betriebskostenabrechnung des Abwasserpumpwerks Glashütte für das Jahr 2022
Die Betriebskostenabrechnung der Gemeinde Stetten a.k.M. für das Pumpwerk Glashütte für das Jahr 2022 ist bei der Verwaltung eingegangen.
Für das Jahr 2022 beträgt der Anteil der Gemeinde Schwenningen an den Betriebskosten des Pumpwerks Glashütte 12.857,77 €. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
-Betriebskostenabrechnung des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums für die Mitbenutzung der bundeseigenen Kläranlage Kohltal durch die Gemeinde Schwenningen für das Jahr 2022
Im Jahr 2022 beträgt der Anteil der Gemeinde Schwenningen für die Mitbenutzung der bundeseigenen Kläranlage Kohltal 83.209,69 €. Auch hiervon nahm der Gemeinderat Kenntnis.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:
Die Bürgermeisterin informierte darüber, dass sich die Gemeinderäte in nichtöffentlicher Sitzung vom 16.11.2023 für Herrn Lukas Zimmermann als Nachfolger von Recyclinghofbetreuer Rudi Böttcher entschieden hatten. Herr Zimmermann wird den Recyclinghof ab 01.01.2024 betreuen.
Außerdem informierte sie die Öffentlichkeit darüber, dass die Jagd zum 01.04.2024 neu vergeben wurde. Die Namen der neuen Jagdpächter gab sie noch nicht bekannt, weil die Angelegenheit zunächst vom Landratsamt Sigmaringen geprüft werden muss. Die Namen der neuen Jagdpächter ab 01.04.2024 werden zu einem späteren Zeitpunkt offiziell bekanntgegeben.
Eine Privatperson hat die Verlängerung der im Kaufvertrag aufgenommene Bauverpflichtung eines Grundstücks um 1 Jahr beantragt. Der Gemeinderat hat der Verlängerung zugestimmt.