Hauptbereich
Bericht vom 27.07.2023
icon.crdate28.08.2023
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 27. Juli 2023
Bürger fragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schwenningen zum 01.01.2019
Die Gemeinde Schwenningen hat zum 01.01.2019 wie gefordert auf das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht umgestellt. Davor wurde nach der Kameralistik gebucht. Die wesentlichen Ziele der Einführung des NKHR sind:
• Die vollständige Darstellung des Ressourcenverbrauchs und nicht nur die Ein- und Auszahlungen
• Die Zuordnung des Ressourcenverbrauchs zu den einzelnen Verwaltungsleistungen (Produkten/Kostenstellen)
• Die Zusammenfassung von Ressourcenverantwortung und Fachverantwortung in einer Hand
Um eine ordnungsgemäße Ermittlung des Ressourcenverbrauchs bei der Gemeinde Schwenningen darzustellen, war die Erstellung einer Eröffnungsbilanz mit der Bewertung des gesamten gemeindlichen Vermögens zum Stichtag 01.01.2019 notwendig. Der Beschluss für die Umstellung auf das NKHR wurde vom Gemeinderat am 26.11.2015 gefasst. Die Erfassung und die Bewertung des Vermögens wurden teils durch die Verwaltung selbst und zum Teil in Zusammenarbeit mit der Firma Schüllermann übernommen.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 beinhaltet auf der Aktivseite das Immaterielle Vermögen mit 900,53 €, Sachvermögen mit 19.287.031,79 € sowie das Finanzvermögen mit 3.157.080,43 €, was eine Bilanzsumme von 22.445.012,75 € ergibt.
Auf der Passivseite der Bilanz finden sich als entsprechende Mittelherkunft für das eben dargestellte Vermögen der Aktivseite, das Basiskapital, welches als „Substanz“ der Gemeinde betrachtet werden kann mit 13.788.708,41 €, Sonderposten mit 8.196.822,42 €, Rückstellungen in Höhe von 125.918,56 €, Verbindlichkeiten mit 229.571,31 € und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit 103.992,05 €.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände wurde unter Berücksichtigung der Bewertungsgrundsätze nach der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie dem gültigen Bilanzierungsleitfaden grundsätzlich zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten durchgeführt.
Die Eröffnungsbilanz entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Sie vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde.
Die Bürgermeisterin zeigte sich erleichtert und erfreut, dass die Eröffnungsbilanz nun endlich vorgelegt werden konnte. Viele Gemeinden, die zeitgleich mit Schwenningen gestartet sind, hätten immer noch keine Eröffnungsbilanz. Besonders in kleineren Gemeinden mit wenig Personal, also auch in der Gemeinde Schwenningen, sei laut Aussage der Bürgermeisterin die komplette Bewertung und sämtliche Aufgaben für die Erstellung der Eröffnungsbilanz an der Kämmerin und der Bürgermeisterin hängengeblieben. Hinzu komme, dass gerade die Kämmerei noch mit weiteren Aufgaben wie z.B. die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz sowie die Einführung des Tax-Compliance-Managementsystems (internes Kontrollsystem für Steuern) und vielem mehr belastet werde. Diese Aufgaben seien fast nicht mehr leistbar und aus genau diesen Gründen haben viele Städte, Gemeinden und auch Landkreise noch keine Eröffnungsbilanz. Die Bürgermeisterin zeigte sich stolz, diesen Kraftakt endlich hinter sich gebracht zu haben.
Abschließend hat der Gemeinderat aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Eröffnungsbilanz für das Jahr 2019 festgestellt. Der Beschluss der Eröffnungsbilanz ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eröffnungsbilanz an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
(Bekanntmachung siehe an andere Stelle in diesem Amtsblatt)
Beteiligungsberichte der Gemeinde Schwenningen
für das Jahr 2019
für das Jahr 2020
Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und der Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Gewöhnlicherweise werden die Beteiligungsberichte zusammen mit den Jahresabschlüssen erstellt. Da die Gemeinde Schwenningen jedoch erst jetzt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 erstellen konnte, dauert es noch eine gewisse Zeit, bis die Jahresabschlüsse erstellt werden können.
Außerdem musste bei den Vorbereitungsarbeiten zur Eröffnungsbilanz das komplette Vermögen samt den Beteiligungen der Gemeinde bewertet und erfasst werden. Aus diesem Grunde wurden in diesem Zusammenhang auch die Beteiligungsberichte für die Jahre 2019 und 2020 erstellt.
Die Beteiligungsberichte für 2019 und 2020 liegen an 7 Tagen öffentlich aus. (Bekanntmachung siehe an anderer Stelle in diesem Amtsblatt).
Die Gemeinderäte haben von den beiden Beteiligungsberichten zustimmend Kenntnis genommen.
Änderung der Gebührenordnung für die Heuberghalle
Seit der letzten Änderung der Gebührenordnung für die Heuberghalle am 01.12.2022 sind in der Praxis bei der Abrechnung ein paar Unklarheiten aufgetreten.
Um in der Zukunft weitere Unklarheiten auszuräumen, bzw. um Klarheit zu schaffen, musste die Gebührenordnung in einigen Passagen ergänzt bzw. abgeändert werden. Die überarbeitete Gebührenordnung wurde mit den Gemeinderäten durchgesprochen und die vorgesehenen Änderungen erläutert.
Der vorgelegten neuen Gebührenordnung wurde zugestimmt. Sie ist in ihrem vollen Wortlaut an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Beck gab bekannt, dass der Gemeinderat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2023 mit Grundstückangelegenheiten befasst und über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde entschieden hat.
Eine Privatperson hat angefragt, ob sie von einem angrenzenden Gemeindegrundstück eine Teilfläche kaufen könne. Dies wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch ein Tauschgeschäft angeboten. Dieses Tauschgeschäft wurde wiederum von der Privatperson abgelehnt.
Eine Privatperson hat einen Bauwunsch im nicht überplanten Innenbereich und deshalb angefragt, ob der Gemeinderat einer solchen Planung grundsätzlich zustimmen könnte. Diesem Bauwunsch hat der Gemeinderat zugestimmt, so dass die Privatperson nun weiterplanen möchte.
Annahme von Spenden
Bei der Gemeindeverwaltung ist eine Spende in Höhe von 200,- € zweckgebunden für die Nachbarschaftsgrundschule eingegangen. Der Spender möchte nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden. Vom Gemeinderat wurde der Annahme der Spende zugestimmt.
Die Annahme einer weiteren Spende in Höhe von 138,53 € hat der Gemeinderat jedoch abgelehnt. Die Gemeinde hatte eine Rechnung in Höhe von 330,88 € gestellt, der Rechnungsempfänger war mit der Höhe der Forderung jedoch nicht einverstanden und hat die nicht anerkannte Forderung ausdrücklich als Spende an die Gemeinde überwiesen. Die Annahme der Spende wurde abgelehnt, sodass weiterhin eine offene Forderung in Höhe von 138,53 € besteht.
Straßenbeleuchtung
– Revision, Standsicherheitsprüfung, Betriebsplanung
Die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist sehr marode und in Teilen Schwenningens ist die Tag-Nacht-Schaltung ausgefallen. Es wurde bereits in einer anderen Ausgabe des Amtsblatts berichtet. Einige Schaltkästen sollten dringend erneuert werden. Zum Teil sind sie auch nicht geerdet, einer hätte beinahe gebrannt.
Deshalb wurde bereits im Jahr 2022 ein Angebot für die Durchführung einer Revision eingeholt. Zwischenzeitlich liegt ein aktualisiertes Angebot für die Standsicherheitsprüfung und das Erstellen eines Betriebsplans von der NetzeBW vor. Die Angebotssumme liegt bei 42.599,60 €.
Nach Durchführung der Revision wird sich zeigen, welche Investitionen genau getätigt werden müssen. Es bedarf dringend einer Bestandsaufnahme.
Der Auftrag für die Revision, Standsicherheitsprüfung und eine Betriebsplanung wurde zum Preis von 42.599,60 € an die NetzeBW vergeben.
Langfristiges Ziel ist, auch die technische Betriebsführung an die NetzeBW zu übertragen.
Heuberghalle Schwenningen
– Erneuerung der Steuerung für die Heizungsanlage
Die Vorsitzende erinnerte daran, dass vor kurzem in der Heuberghalle die Lüftungsanlage ausgetauscht werden musste. Man wollte bereits damals wissen, ob die neue Lüftungsanlage mit der vorhandenen Heizungsanlage kompatibel sei und ob, im Falle, dass später die Heizung erneuert werden müsse, auch eine neue damit kompatibel sei. Dies wurde damals bejaht.
Zwischenzeitlich hat die ausführende Fa. Fiehn nun mitgeteilt, sie habe im Zuge des Einbaus der Steuerung für die Lüftung, festgestellt, dass auch die Regelung der Heizung bzw. die Regelung der Kessel teilweise defekt ist. Der Kessel laufe auf seinen Thermostaten energetisch sehr schlecht. Die Steuerung der Lüftung funktioniert nun wieder, stattdessen ist aber nun auch noch die Steuerung der Heizung teilweise defekt. Nun muss die Heizung von Hausmeister Daniel Bosch von Hand gesteuert werden. Der alte Steuerungsschrank für die Heizung kann bestehen bleiben, es müssen lediglich einige Elemente ausgetauscht werden, so dass dann die Heizung mit der Steuerung der Lüftungsanlage betrieben werden könne.
Die Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass sie diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssetzung im September vorbereiten werde. Von der Fa. Fiehn, Königsfeld liege seit ein paar Tagen ein Angebot für diese Arbeiten in Höhe von knapp 18 T€ vor.
Man war sich einig, dass Heizung und Lüftung der Heuberghalle unbedingt kombiniert werden müssen und dass in Anbetracht der steigenden Energiekosten die Arbeiten unbedingt durchzuführen sind.