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Zusatzbericht vom 22.06.2023
icon.crdate28.08.2023
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
„Laubühl, 1. Änderung"
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwenningen hat in öffentlicher Sitzung am 22.06.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“, Gemarkung Schwenningen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist vorgesehen, eine nicht überbaubare Fläche in eine überbaubare Wohnfläche umzuwandeln, um den Bau eines Wohngebäudes zu ermöglichen. Folglich wird das Plangebiet im Bebauungsplan als ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO ausgewiesen.
Aufgrund der innerörtlichen Nachverdichtung soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Zudem findet § 4c BauGB (Überwachung) keine Anwendung.
Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren werden berührte Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Für den Planbereich ist der Lageplan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 12.06.2023 maßgebend. Dieser ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Das ca. 3.646 m² große Plangebiet erstreckt sich auf dem Flst. 2327/17 Gemarkung Schwenningen und umfasst ein bestehendes Wohngebäude sowie die Anbindung an die Laubühlstraße.
An das Planungsgebiet grenzt die östlich gelegene Laubühlstraße an. Westlich des Plangebiets gibt es auf dem Flst. 64 eine innerörtliche Grünfläche. Im Norden grenzen die mit Wohnhäusern bebauten Flst. 2327/10 und 2327/16 sowie im Süden 2327/20 an. Auf dem Flst. 2327/20 ist zudem ein größerer Gehölzbestand vorhanden.
Gemeinde Schwenningen, 7. Juli 2023
gez. Roswitha Beck
Bürgermeisterin