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Bericht vom 22.06.2023
icon.crdate05.07.2023
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. Juni 2023
Bürger fragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen
Bebauungsplan „Laubühl“, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Die Eigentümer des Flst. 2327/17 beabsichtigen auf der Südwestseite des Grundstücks ein Wohnhaus zur Eigennutzung zu erstellen. Bereits vor längerer Zeit war angefragt worden, unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben umgesetzt werden kann. Hierzu ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Gemeinde Schwenningen beabsichtigt die 1. Änderung des seit 10.02.1966 rechtskräftigen Bebauungsplans "Laubühl". Vorgesehen ist, eine nicht überbaubare Fläche in eine überbaubare Wohnfläche umzuwandeln, um den Bau des privaten Wohngebäudes zu ermöglichen. Das Plangebiet erstreckt sich auf dem Flst. 2327/17 Gemarkung Schwenningen und umfasst ein bestehendes Wohngebäude sowie die Anbindung an die Laubühl Straße. Planungsrechtlich ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) nach § 4 BauNVO vorgesehen. Aufgrund der innerörtlichen Nachverdichtung soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,36 ha.
Den Gemeinderäten wurden Ziel, Zweck und Inhalt der Planung vorgestellt.
Das Plangebiet Laubühl, 1. Änderung liegt im Bereich des wirksamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stetten a.k.M./Schwenningen. Der Planungsbereich ist dort als Wohnfläche dargestellt.
Von Seiten der Verwaltung wurde betont, dass die Bauwilligen als Verursacher der Bebauungsplanänderung, die Kosten der Bebauungsplanänderung übernehmen werden.
Nach kurzer Beratung haben die Gemeinderäte die Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Laubühl“ beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung samt Abbildung des Geltungsbereichs „Laubühl“ 1. Änderung erfolgt im kommenden Amtsblatt.
Weiteres Verfahren:
Nach dem Aufstellungsbeschluss werden die Entwurfsunterlagen für den Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“ erstellt. Danach wird eine Beratung des Entwurfs in der Gemeinderatssitzung erfolgen. Nach der Entwurfsberatung muss der Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt werden.
Nach der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs werden die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Anschließend wird der Entwurf des Bebauungsplans für den Satzungsbeschluss aktualisiert und ggf. geändert. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses erfolgen im Gemeinderat.
Kindergarten St. Raphael
-Neufestsetzung der Elternbeiträge ab 01.09.2023
Die Bürgermeisterin konnte zur Sitzung Frau Sandra Grawunder, Geschäftsführerin des Kath. Kindergartens St. Raphael, Schwenningen bei der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden in Sigmaringen, begrüßen.
Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat, nachdem zuvor auch der Stiftungsrat der röm.-kath. Kirchengemeinde Heuberg St. Barbara in seiner Sitzung am 15.06.2023 den entsprechenden Beschluss hierzu gefasst hatte, eine Erhöhung der Beiträge zum 01.09.2023 um 8,5 % vorgeschlagen.
Hauptauslöser für die vorgeschlagene Beitragserhöhung sei laut Aussage der Bürgermeisterin die 8,5 %-ige Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst sowie die Inflationsausgleichszahlung ans Personal. Die Spirale drehe sich immer weiter nach oben. Sowohl die kommunalen als auch die kirchlichen Spitzenverbände schlagen deshalb eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge um ebenfalls 8,5 % vor.
Sie erinnerte, dass der Kommune vor nicht allzu langer Zeit vorgeworfen worden sei, die vorgeschlagenen Erhöhungen nicht regelmäßig weitergegeben zu haben, sodass dann dadurch plötzlich und auf einen Schlag immense Erhöhungen erforderlich geworden waren.
Bei der Ganztagesbetreuung liegen die Elternbeiträge immer noch bei „nur“ 90 % der Empfehlung. Hier beschloss das Gremium, diese 90 % vorerst mal zu belassen und die Elternbeiträge für die Ganztagesbetreuung stückweise an die Empfehlung anzupassen, damit die finanzielle Belastung der Eltern im Rahmen bleibe.
Im Übrigen stimmte der Gemeinderat der Empfehlung der Landesverbände mit einer Erhöhung von 8,5 % zu.
Wunsch der Spitzenverbände ist es, dass die Kosten für den Kindergarten zu 20 % durch die Elternbeiträge finanziert werden. Momentan liege dieser Kostendeckungsgrad in Schwenningen hiervon noch sehr weit entfernt. Er liege derzeit bei rund 9 %.
Bürgermeisterin Beck ergänzte, dass immer mehr Familien die Elternbeiträge für den Kindergarten bezahlt bekommen. Teilweise werden diese Beiträge vom Arbeitgeber und teilweise vom Sozialamt übernommen.
Im Kindergarten Schwenningen waren im Schnitt im Jahr 2022 64 Kinder angemeldet. Insgesamt bietet der Kindergarten Platz für 85 Kinder in verschiedenen Gruppen an. Der Platz wird auch im Kindergartenjahr 2023/2024 ausreichen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Beck gab bekannt, dass der Gemeinderat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 25.05.2023 mit Grundstückangelegenheiten befasst und über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde entschieden hat.