Sitzungsberichte: Schwenningen

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Bericht vom 01.12.2022

icon.crdate25.01.2023

aus der öffentlichen Sitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 01. Dezember 2022

Bürger fragen

Ein Gemeinderat informierte über eine verstopfte Dachrinne am Kindergartengebäude. Die Verwaltung hat die Information an die Kirche weitergegeben.

 

Überprüfung der Gebührenhaushalt und Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr und der Abwassergebühr für das Jahr 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte die Verwaltung Herrn Mauz von der Firma Heyder und Partner aus Tübingen eingeladen, der mit der anstehenden Kalkulation der Gebühren beauftragt war. Die Gemeinde Schwenningen hatte vor geraumer Zeit ein Informationsschreiben der Hohenberggruppe erreicht, nach welchem davon ausgegangen werden musste, dass die Wasserbezugsumlage im Jahr 2023 um über das Doppelte von 0,5358 €/m³ auf 1,2409 €/m³ ansteigen wird. Noch am Tag vor der Gemeinderatssitzung war die Verwaltung dann darüber informiert worden, dass die Wasserbezugsumlage wegen der möglich eintretenden Strompreisbremse voraussichtlich von 0,5358 €/m³ Wasserbezug auf „nur“ 0,8760 €/m³ Wasserbezug ansteigen soll. Die Verwaltung hofft nun, dass die angekündigte Strompreisbremse auch beschlossen wird. Die Gebührenkalkulation für die Wasserverbrauchsgebühr wurde deshalb am Tag vor der Sitzung nochmals kurzfristig überarbeitet und Kosten für die Wasserbezugsumlage in Höhe von 0,8760 €/m³ angenommen.

Von Seiten der Verwaltung war versucht worden, die Kosten zu drücken, wo nur auch möglich.

Eventuell anfallende Abschreibungen durch die Erneuerung der Wasserleitung in der Alten Pfarrstraße blieben im Jahr 2023 unberücksichtigt, weil zum momentanen Zeitpunkt nicht davon auszugehen ist, dass im Jahr 2023 hier Abschreibungen anfallen. Auf den Ansatz weiterer Abschreibungen wurde ebenfalls verzichtet, da zum momentanen Zeitpunkt im Jahr 2023 von keinen größeren Investitionen im Wasserversorgungsbereich ausgegangen wird.

Angesprochen wurden auch die hohen Wasserverluste. Man geht von Verlusten von nahezu 50 % aus, was auf das sehr marode Wasserleitungsnetz zurückzuführen ist.

Die Bauhofmitarbeiter sind immer wieder auf Rohrbruchsuche. Derzeit beträgt der nächtliche Durchlauf am Wasserhochbehälter nachts 2,5 Liter pro Sekunde. Es ist davon auszugehen, dass mehrere Rohrbrüche auf dem Gemarkungsgebiet sind. Erst vergangene Woche konnte ein Rohrbruch auf einer privaten Hausanschlussleitung gefunden werden. Eine erste Auswertung ergab, dass hier ca. 0,8 Liter pro Sekunde Wasser verloren gegangen sind.

Letztendlich hat der Gemeinderat die Wasser- und Abwassergebühren ab dem 01.01.2023 wie folgt beschlossen:

 

Wasserversorgung

  • Verbrauchsgebühr je Kubikmeter: 4,07 € (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer), bisher 2,89 €
  • Grundgebühr: 5,50 € / Monat / beim Zähler keine Änderung
  •  

Abwasserentsorgung

  • Schmutzwassergebühr: 3,43 € / m³ Abwasser, bisher 2,79 €
  • Niederschlagswassergebühr: 0,74 € / m² versiegelter Fläche, bisher 0,54 €
 

Die Satzung vom 01.12.2022 zur 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung sowie die Satzung vom 01.12.2022 zur 4. Änderung der Abwassersatzung sind an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer ab 01.01.2023

Die letzte Erhöhung der Grundsteuer fand zum 01.01.2020 statt. Damals wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B moderat von 320 %-Punkten auf 360 %-Punkte erhöht.

Durch die steigenden Aufwendungen und Ausgaben aufgrund der aktuellen Energiekrise und der derzeitigen Inflation ist der Haushaltsausgleich 2023 wieder einmal gefährdet.

Hinzu kommt, dass die Kreisumlage wieder steigen wird, was wieder zu erheblichen Mehrauswendungen führen wird. Selbst bei einer Erhöhung der Kreisumlage um lediglich 1 %-Punkt steigt diese um 39.350 € auf 668.050 € an.

Sogar bei einem gleichbleibenden Hebesatz für die Kreisumlage hätte die Gemeinde Schwenningen Mehraufwendungen in Höhe von 16.700 €.

Es wurde daher vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuer zum 01.01.2023 zu erhöhen.

Beschlossen wurde nun eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab dem 01.01.2023 auf 380 %-Punkte.

Die Hebesatzsatzung vom 01.12.2022 ist an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

Von einer Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer wurde abgesehen.

 

Erlass einer Gebührenordnung für die Heuberghalle

Bereits auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17.11.2022 war der Erlass einer Entgeltordnung für die Heuberghalle vorgesehen. Weil nun aber die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz durch den Gesetzgeber voraussichtlich um 2 Jahre verschoben wird, war der Tagesordnungspunkt dann von der damaligen Sitzung abgesetzt worden. Dennoch war man sich einig, dass die Einnahmen aus der Vermietung der Heuberghalle seit beinahe 30 Jahren angepasst und moderat erhöht werden sollten. In der aktuellen Sitzung war nun von den Gemeinderäten über die einzelnen Gebührensätze ausführlich beraten worden.

Wichtig war den Gemeinderäten, bei Kinder- und Jugendveranstaltungen keine Erhöhung vorzunehmen. So soll hier weiterhin ein Tagessatz in Höhe von 59,50 € (brutto) erhoben werden. Gleichzeitig übernimmt die Gemeinde die Nebenkosten hier weiterhin.

Die Gebührenordnung für die Heuberghalle Schwenningen vom 01.12.2022 wird an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für den Bürgersaal

Die Bürgermeisterin informierte das Gremium darüber, dass die Gebühren für die Benutzung des Bürgersaals ebenfalls seit dem Bau des Bürgersaals unverändert gelten. Eine formelle Gebührenordnung oder Entgeltordnung war noch nie erlassen worden. Die einzelnen Gebühren waren bisher immer per Gemeinderatsbeschluss festgesetzt.

Zuletzt wurde mit Beschluss vom 21.11.2000 lediglich eine Euroumstellung von 20 DM auf 10 Euro vorgenommen.

Der Gemeinderat hat nun die Beträge für die Benutzung des Bürgersaals überarbeitet und ab 01.01.2023 wie folgt festgelegt:

1. Für die Benutzung des Bürgersaals durch den Musikverein wird pro Übungseinheit (Vollprobe) der Inanspruchnahme ein Betrag in Höhe von 13,00 Euro (bisher 10,00 Euro) erhoben. Die Zeitdauer der Inanspruchnahme richtet sich nach den festgelegten Zeiten im Belegungsplan.

2. Für die Benutzung des Bürgersaals oder eines Nebenraumes durch einen anderen Verein wird pro angefangene 90 Minuten der Inanspruchnahme ein Betrag in Höhe von 13,00 Euro (bisher 10,00 Euro) erhoben.

3. Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöhen sich die oben genannten Beträge um 100 %.

 

Weitere Reparaturarbeiten im Schwimmbad

Bürgermeisterin Beck erinnert an die Beratung in der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.11.2022, wo bereits der weitere Betrieb des Lehrschwimmbads aufgrund einiger Mängel thematisiert worden war. Zwischenzeitlich sind weitere Gespräche mit der Firma Meyer, Bauabdichtung aus Waiblingen geführt worden. Bisherige offene Fragen konnten nun geklärt werden, sodass die angebotenen Abdichtungsarbeiten erfolgversprechend sind. Mittels einer Gelinjektion im Bereich der Überlaufrinne verspricht man sich eine fast vollständige Reduzierung der Wasseraustritte.

Der Angebotspreis der Firma Meyer beläuft sich auf 33.670,63 €. Es wurde beschlossen, den Auftrag zum Angebotspreis zu erteilen, obwohl hierfür keine Haushaltsmittel vorhanden sind.

 

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In nichtöffentlicher Sitzung vom 17.11.2022 war bei einem privaten Grundstückskaufvertrag auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet worden.

 

Steuerung der Heizung in der Heuberghalle ausgefallen

BMin Beck informiert die Gemeinderäte darüber, dass nun auch noch die Steuerung der Heizung in der Heuberghalle ausgefallen sei. Vermutlich werde ein komplett neuer Schaltschrank benötigt. Sie habe die Vereinsvorstände bereits per Mail informiert. Aktuell stehe noch ein Angebot über die zu erwartenden Kosten aus. Danach werde der Gemeinderat wieder Informationen erhalten.

Sie rechne jedoch mit Lieferzeiten. Zwischenzeitlich werde die Heizung manuell gesteuert, was jedoch unnötige Personalkosten verursache. Auch für die neue Steuerung seien keine Kosten im Haushalt eingestellt.

 

Antrag der Strohpark GbR auf Reduzierung der Küchenkosten für die Vereine während des Strohparks

Bei der Verwaltung war ein Antrag der StrohparkGbR auf Reduzierung von während der Strohparksaison entstandenen Gebühren eingegangen. Der Antrag bezog sich auf Gebühren hinsichtlich der Küchenbenützung.

Laut Aussage der Bürgermeisterin handelt es sich bei zu erhebenden Gebühren während des Strohparks schon immer um „Sonderpreise“ weil der Strohpark eine Dauerveranstaltung darstellt, für die „Mengenrabatt“ gelte.

Nach kurzer Beratung stimmt der Gemeinderat letztendlich einer Halbierung der Küchenkosten für die Vereine zu, weil während des Strohparks lediglich die Friteuse aus der Küche beim Strohpark genutzt wird.

Frühlingsfest im Donaubergland
...lädt zum Wandern ein.
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Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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