Sitzungsberichte: Schwenningen

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Bericht vom 21.07.2022

icon.crdate05.09.2022

aus der öffentlichen Sitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Juli 2022

Bürger fragen:

Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen

Ehrung von Blutspendern:

Bürgermeisterin Roswitha Beck konnte im Beisein des Stellv. Bereitschaftsleiters des DRK Ortsverein Heuberg-Donautal, Herrn Michael Janßen, insgesamt 6 Spenderinnen und Spender im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung ehren und im Namen des Deutschen Blutspendedienstes mit Urkunden und Ehrennadeln auszeichnen.

Die Bürgermeisterin hob in ihrer Ansprache hervor, wie wichtig und bedeutend das Blutspenden in der heutigen Zeit ist und dass Blut bei Verlust nur durch Blut zu ersetzen sei. Sie bezeichnete jeden Blutspender als Lebensretter. „Blut gehört zum Wertvollsten, was ein Mensch geben kann“, so zitierte sie aus einer Zeitschrift des DRK, denn Blut erhalte am Leben. Sie bedankte sich bei dieser Gelegenheit auch beim DRK Ortsverein für die vielen ehrenamtlichen Stunden, um beispielsweise Blutspendeaktionen mit durchzuführen und professionell abzuwickeln. Sie freute sich darüber, auch immer wieder Blutspender auch mit nur 10maliger Spende ehren zu dürfen, zumal das aufzeige, dass auch immer neue Spender gewonnen werden können.

Auch Michael Janßen sprach den einzelnen Blutspendern seinen Dank aus und gratulierte den Spendern.

Folgende Blutspender konnten geehrt werden:

für 10-maliges Spenden Christian Glückler und Nadine Hafner

für 25-maliges Spenden Horst Radau

für 50-maliges Spenden Michael Tribelhorn und Johann Unger

für 100-maliges Spenden Michael Großmann

Anwesend waren leider nur zwei der Geehrten.

Als Wertschätzung für die geleisteten Spenden überreichte Bürgermeisterin Beck neben den Urkunden und Ehrennadeln des Deutschen Roten Kreuzes den Blutspenderinnen und Blutspendern eine Flasche Rotwein sowie einen Verzehrgutschein für eine Schwenninger Gaststätte.

Energiedialog mit Netze BW:

Die Netze BW ist als Stromnetzbetreiber stark mit der Gemeinde Schwenningen verbunden und viel im Austausch. Die Netze BW hat die Energiewende zum Anlass genommen, um mit der Gemeinde ins Gespräch zu kommen. Es liegt in deren Interesse, die Energiewende gemeinsam mit der Kommune voranbringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten.

Herr Thomas Schlegel, Regionalmanager des Verteilnetzes der Netze BW, berichtete über die aktuelle Situation im Stromnetz von Schwenningen und über die Herausforderungen der Zukunft. Neben den betrieblichen Themen wie u.a. Versorgungssicherheit wurden die getätigten und geplanten Investitionen im Stromnetz in und um Schwenningen vorgestellt. Ebenso wurde die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und der Elektromobilität auf die Stromnetze erläutert.

Laut Aussage der Netze BW belasten die Zunahme der Elektromobilität und die enorme Zunahme von Wärmepumpen, insbesondere in Neubauten, das Stromnetz zusätzlich.

Dem Gremium wurden auch die Verkabelungswerte auf der Gemarkung dargestellt. Beim Mittelspannungsnetz waren zum 31.12.2021 1,5 km Freileitungen und 7,9 km Kabel vorhanden. Dies entspreche einem Verkabelungswert von 84,5 %. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei dies sehr gut. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Wert jedoch auf 90 % erhöht werden.

Auch im Niederspannungsnetz sollen Freileitungen sukzessive abgebaut werden. Freileitungen hätten zwar Vorteile, gleichzeitig seien sie aber deutlich störanfälliger als Kabel. So sei beispielsweise mit den Kanal- und Straßenbauarbeiten in der „Alten Pfarrstraße“ vorgesehen, die Freileitungen durch Kabel auszutauschen.

Gemeindliches Wasserleitungsnetz:

  • Ergebnisse der durchgeführten Rohrnetzanalyse
    Das Trinkwassernetz der Gemeinde Schwenningen mit einer Netzlänge von ca. 18 km sollte hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, insbesondere der Löschwasserbereitstellung untersucht werden. Bereits vor einiger Zeit wurde das Ingenieurbüro Kovacic mit der Durchführung einer Rohrnetzanalyse beauftragt. In der Sitzung wurde nun das Ergebnis präsentiert. Das gesamte Rohrleitungssystem war zunächst von Kovacic Ingenieure in einem Kataster erfasst worden. Die erforderlichen Messdaten für die Kalibrierung des Modellnetzes wurden im Rahmen einer Messkampagne erhoben. Auf Grundlage der so ermittelten tatsächlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit konnten anschließend die geforderten Nachweise für die Lastfälle Ruhedruck, Spitzenlast, Stagnation und Löschwasser nach DVWG durchgeführt und mögliche Schwachstellen ausgewiesen werden.
    Bereits eingangs wurde betont, dass bei den meisten Hydranten der Druck für die Löschwasserversorgung ausreichend ist. Dies sei jedoch nur dann gewährleistet, wenn im Brandfall der zweite Schieber im Wasserhochbehälter geöffnet werde. Der Feuerwehr ist immer schon bekannt, dass bei einem Großbrand immer der zweite Schieber geöffnet werden muss.
    Die Vollöffnung von Hydranten in Schwenningen kann zum vollständigen Leerlaufen von Teilbereichen des Rohrleitungsbestandes führen. Wegen dem damit einhergehenden betrieblichen Risiko (Unterdruck), ist eine Löschwasserentnahme für die Dauer von 2 Stunden nicht gewährleistet.
    Die Analyse hatte auch die Messung der Fließgeschwindigkeit zum Inhalt.
    Grundsätzlich können Probleme im Wasserleitungsnetz immer dann auftreten, wenn das Wasser zu lange in den Leitungen steht und die Entnahme zu gering ist. Die stagnationsgefährdeten Leitungsbereiche wurden vorgezeigt. Es wurden Maßnahmen zur Stagnationsvermeidung empfohlen. So könnten hier vermehrt Feuerwehrübungen oder Spülprogramme angesetzt werden, um Verkeimungen zu verhindern.
    Betont wurde, dass die Trinkwasserversorgung aber grundsätzlich immer im Konflikt mit der Löschwasserversorgung stehe. Für die Trinkwasserversorgung ist ein dünneres Leitungsnetz ausreichend, dadurch können auch Verkeimungen verhindert werden. Gleichzeitig benötigt die Löschwasserversorgung ein größeres Leitungsnetz. Die Konfliktsituation zwischen Trink- und Löschwasserversorgung liegen in der Natur der Sache.
    Zusammenfassend wurde festgehalten, dass die geforderte Löschwasserversorgung, mit Ausnahme des Gebäudes am Hochbehälter Butzengrub selbst, rechnerisch flächendeckend erfüllt ist, weshalb keine Maßnahmen erforderlich sind.
    Einschränkend war jedoch der im Zuge der Vergleichsmessungen festgestellte Unterdruck im Bereich der Fallleitung/Behälterausgang benannt worden. Die Löschwasserentnahme ist über die Dauer von 2 Stunden nur bei Behebung der Ursache für den Unterdruck gewährleistet.
    Bürgermeisterin Beck wird hierzu mit der Hohenberggruppe und der Freiwilligen Feuerwehr Kontakt aufnehmen. Sie wird auf den Einbau eines Verbundzählers im Hochbehälter plädieren, damit der zweite Schieber am Hochbehälter immer geöffnet sein kann.
    Insgesamt freuten sich alle über das Ergebnis.

Bebauungsplan 5. Änderung „Friedhofstraße / Hinter der Kirche“:

Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplans war vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 02.12.2021 gefasst worden. In der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022 hatte der Gemeinderat den Entwurf gebilligt und die Offenlage beschlossen. Die Anhörung der Öffentlichkeit erfolgte vom 21.03.2022 bis einschließlich 22.04.2022. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der gleichen Zeit gehört.

Das Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde für das Gremium und die Öffentlichkeit mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung dargestellt. Von privater Seite sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.

Vom Seiten des Gemeinderats wurden nun alle eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, entsprechend berücksichtigt oder zurückgewiesen.

Der Bebauungsplan für das Gebiet 5. Änderung „Friedhofstraße / Hinter der Kirche“ wurde gemäß § 10 BauGB in der Sitzung vom 21. Juli 2022 als Satzung beschlossen. Auch die örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet wurden gemäß § 74 LBO i.V.m. § 4 Abs. 1 GemO als Satzung beschlossen. Ebenso wurde die Begründung für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gebilligt.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden in einem der nächsten Amtsblätter öffentlich bekannt gemacht. Nach öffentlicher Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung dann rechtsverbindlich.

Jagdgenossenschaft:

Die Bürgermeisterin informierte das Gremium darüber, dass noch in diesem Jahr eine Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen sei.

Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat nach den gesetzlichen Vorschriften eine Satzung aufzustellen. Aufgrund des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der neuen Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetztes (DVO JWMG) muss die bestehende Satzung der Jagdgenossenschaft Schwenningen/Heuberg vom 12.10.1999 grundlegend überarbeitet werden.

Aus diesem Grunde ist eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einzuberufen. In dieser Versammlung sollte die zu überarbeitende Satzung beschlossen und die bisherige Satzung aufgehoben werden. Die Verwaltung hat sich mit dem Thema beschäftigt und in Anlehnung an die Mustersatzung des Gemeindetags einen neuen Satzungsentwurf ausgearbeitet. Bei der Erstellung des Entwurfs ging man davon aus, dass der Gemeinderat -wie bisher- mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auch künftig betraut wird. Allerdings kann die Verwaltung die Jagdgenossenschaft nach der neuen Regelung in § 15 Abs. 7 JWMG längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit (diese beträgt 6 Jahre gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 JWMG) dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden. Eine erneute Übertragung ist jeweils nur nach entsprechender Beschlussfassung in einer Jagdgenossenschaftsversammlung möglich.

Die Verpflichtung der Jagdgenossen, mindestens alle sechs Jahre eine Versammlung einzuberufen, ergibt sich aus § 15 Abs. 7 JWMG, da durch Beschluss der Versammlung die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer von sechs Jahren auf den Gemeinderat übertragen werden kann.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist es erforderlich, eine Versammlung der Jagdgenossen einzuberufen.

Als Versammlungstermin hat der Gemeinderat Donnerstag, 29. September 2022, 19.30 Uhr im Saal des Feuerwehrhauses beschlossen. Vorbehaltlich einer pandemiebedingten Verschiebung müsste ein neuer Versammlungstermin über das Amtsblatt bekanntgegeben werden.

Für die Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde Bürgermeisterin Beck bestellt. Zur Schriftführerin wurde Rita Bosch bestellt.

Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Satzungsentwurf hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Dieser muss dann aber von der Jagdgenossenschaft beschlossen werden.

Abwasserbeseitigung:

  • Betriebskostenabrechnung des Abwasserpumpwerks Glashütte für das Jahr 2021
    Den Gemeinderäten wurden die Betriebskostenabrechnung der Gemeinde Stetten a.k.M. für das Pumpwerk Glashütte für das Jahr 2021 sowie ein Jahresvergleich der Jahre 2016 – 2021 vorgelegt.
    Der Anteil der Gemeinde Schwenningen beträgt im Jahr 2021 14.902,25 € (Vorjahr 2020: 11.480,38 €).
    Auffällig ist, dass sich der Strompreis 2021 gegenüber dem Vorjahr 2020 deutlich bzw. um knapp 4 T€ erhöht hat. Insgesamt betragen die Stromkosten 13 T€.
    Die Gemeinderäte nahmen die Abrechnung zur Kenntnis.

Breitbandversorgung:

- Ausbau in Eigenregie mit der BLS oder Ausbau durch die OEW?

Was den Breitbandausbau betrifft hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, in Zukunft mit der OEW (Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke) zusammen zu arbeiten. Bisher war die BLS (Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen) für den Ausbau zuständig. Ausgebaut wurde bisher von Stetten a.k.M. herkommend entlang der Talstraße ins Gewerbegebiet sowie Teile der Hausertalstraße und die Hangstraße.

Die Gemeinde Schwenningen wird nun eine Kooperationsvereinbarung mit der OEW Breitband unterzeichnen und den weiteren Ausbau mit der OEW vorantreiben. Das Angebot, das die OEW der Kommune gemacht hat (wir berichteten bereits aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.07.2022), überzeugte das Gremium. Die OEW wird den weiteren Breitbandausbau in Schwenningen auf der Grundlage des Graue-Flecken-Förderprogramms übernehmen. Der Antrag wird gleich nach der Sommerpause gestellt werden. Hauptvorteil für die Gemeinde ist, dass der Ausbau die Gemeinde nichts kosten wird. Die OEW finanziert alles selber. Auch Fördermittelanträge, Planung, Bau und Verpachtung liegen in den Händen der OEW. Im Gegenzug erhält aber die OEW dann auch die Pachteinnahmen.

Anders als bei der bisherigen Kooperation mit der BLS gehört der Gemeinde dann das Netz nicht. Die Gemeinde muss nichts investieren, erhält aber auch keine Pachteinnahmen – ausgenommen für das bisher bereits vorhandene und finanzierte Netz.

Die Glasfaserversorgung kann durch einen gebündelten Ausbau eventuell schneller realisiert werden. Es besteht gegründete Hoffnung, dass möglicherweise auch anliegende Gemeinden im Zollernalbkreis mit der OEW zusammenarbeiten.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 07.07.2022 waren keine Beschlüsse gefasst worden.

Sonstiges:

Einführung des Digitalfunks - Ersatzbeschaffung Funkgeräte für die Feuerwehr:

Im Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Schwenningen wurden für das Finanzplanjahr 2023 9.000 € für die Einführung des Digitalfunks eingestellt. Gleichzeitig wurde mit einem Zuschuss in Höhe von 1.800 € gerechnet.

Zwischenzeitlich ist der Bewilligungsbescheid aus dem Förderprogramm Z-Feu bei der Gemeinde eingegangen. Die beantragten 1.800 € wurden bewilligt.

Von Seiten der Verwaltung wurden gleichzeitig Angebote für die Beschaffung der Funkgeräte eingeholt. Die Kosten des günstigsten Angebots liegen bei rd. 12.000 €. Bürgermeisterin Beck hat den Auftrag bereits an die günstigste Bieterin, die Fa. Meder aus Singen erteilt. Die Lieferzeiten sind aktuell sehr lang, sodass noch nicht absehbar ist, ob die Lieferung noch in 2022 erfolgen wird.

Frühlingsfest im Donaubergland
...lädt zum Wandern ein.
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Sommer lädt zum Grillen ein
Die Gemeinde Schwenningen unterhält aktuell drei Grillstellen an verschiedenen Standorten innerhalb des Naturparks. Diese Grillstellen stehen jeweils an besonderen Standorten, die für Wanderer und Touristen immer wieder Ziel sind und geradezu dazu einladen, sich niederzusetzen, Rast zu machen und die Gegend zu genießen.
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Ein ganz besonders originelles Ereignis ist das bunte fröhliche Treiben rund um den Schwenninger Strohpark. Der Strohpark ist eine Freiluftausstellung von Strohfiguren auf einer Wiese bei der Heuberghalle - Richtung Stetten am kalten Markt. Der Strohpark kann jedes Jahr täglich von Mitte September bis Mitte Oktober bestaunt werden.
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Wintersport in Schwenningen
Die Gemeinden Bärenthal, Irndorf, Nusplingen und Schwenningen laden ein zur aktiven Bewegung in herrlicher Winterlandschaft. Ein neu geschaffener Streckenverbund von Loipen der Gemeinden führt durch ruhige, unberührte Natur über offene Landschaft, am Waldrand entlang und teilweise auch durch Wälder.
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Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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