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Bericht vom 22.02.2022
icon.crdate25.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. Februar 2022
Bürger fragen:
Es wurden keine Fragen gestellt.
5. Änderung Bebauungsplan „Friedhofstraße/Hinter der Kirche“
-Entwurfsberatung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und Erlass einer Satzung über örtliche Bauvorschriften
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Frau Bürgermeisterin Roswitha Beck Herrn Hubert Wesner vom Vermessungsbüro Wesner in Meßstetten begrüßen.
Die Bürgermeisterin ging auf die Vorgeschichte ein. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 02. Dezember 2021 den Aufstellungsbeschluss zur fünften Änderung des Bebauungsplans „Friedhofstraße/Hinter der Kirche“ gefasst. Dieser wurde im Amtsblatt vom 10.12.2021 öffentlich bekanntgemacht.
Planer Hubert Wesner stellte den Gemeinderäten die geplante Änderung des Bebauungsplans vor. In Anbetracht der immer knapper werdenden Flächenressourcen soll mit der Änderung dem Gedanken der Innenverdichtung Rechnung getragen werden. Es handelt sich um einen gemeindeeigenen Bereich, welcher von der Friedhofstraße aus erschlossen werden kann. Durch die direkte Nähe von Kindergarten und Schule stehen gemeindliche Infrastruktureinrichtungen in direkter Nachbarschaft zur Verfügung, die beste Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung bieten.
Es ist deshalb beabsichtigt, die Fläche zukünftig als Mischgebiet auszuweisen, welches neben Dienstleistung und Wohnen im 3-geschossigen Bereich eine verdichtete Bebauung mit einem weiteren 2-geschossigen Quartier im Geschosswohnungsbau mit Miet- oder Eigentumswohnungen aufnehmen kann.
Die öffentlichen Parkplätze entlang der Friedhofstraße sollen erhalten bleiben. Ebenso unverändert bleibt die Grünfläche südlich des Fußweges zum Gemeindehaus/Kindergarten mit der dort vorhandenen Trafostation.
Da es sich bei dem zu erschließenden Areal um eine Nachverdichtung und Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann der Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann entfallen.
Als Art der baulichen Nutzung ist ein Mischgebiet für Dienstleistung und Wohnen vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung ist im nordwestlichen Bereich eine
2-geschossigen Bauweise, im restlichen Bereich 3-geschossige Bebauung geplant. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen festgelegt. Als Dachform ist Flachdach vorgesehen.
Der vorhandene Baumbestand hinter dem Parkplatz an der Friedhofstraße sowie am geplanten Stichweg bleibt weitgehend erhalten.
Schmutz- und Niederschlagswasser sind getrennt zu sammeln. Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Das Schmutzwasser kann über den vorhandenen Mischwasserkanal in der Friedhofstraße abgeleitet werden.
Die verkehrsmäßige Anbindung erfolgt über die fertig ausgebaute Friedhofstraße sowie über einen neuen Stichweg mit einer Wendeplatte D 14 m. Dort ist ein Wohnweg mit 4 m Breite, als Zufahrt zum nordwestlichen Bereich angehängt. Der Fußweg zum Gemeindehaus und Kindergarten bleibt unverändert erhalten. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,47 ha.
Die Gemeinderäte haben den Bebauungsplanentwurf samt Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Friedhofstraße / Hinter der Kirche“ beschlossen. Außerdem haben sie festgelegt, dass das Bebauungsplanverfahren mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt wird. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Friedhofstraße / Hinter der Kirche“ in einem späteren Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht wird.
Flächennutzungsplan (FNP) / Punktuelle Änderung bezüglich Sonderbaufläche „Schuppengebiet an der Neidinger Straße“;
-Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)
-Beratung und Billigung des Entwurfs
-Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schuppengebiet an der Neidinger Straße“ beabsichtigt die Gemeinde Stetten am kalten Markt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Schuppen zu schaffen. Als Standort für das geplante Vorhaben sind zwei Flurstücke am südlichen Ortsrand der Gemeinde Stetten a.k.M. nördlich der Neidinger Straße ermittelt worden.
Der seit 2019 wirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Stetten a.k.M. und Schwenningen weist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft aus. Deshalb wurde bereits im letzten Jahr der Aufstellungsbeschluss für die punktuelle Änderung Flächennutzungsplan Sonderbaufläche „Schuppengebiet an der Neidinger Straße“ in Stetten am kalten Markt gefasst.
Zwischenzeitlich wurde auch die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Den Gemeinderäten lagen die jeweiligen Stellungnahmen vor.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwenningen hat den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses empfohlen, der vorgelegten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen sowie den Entwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche „Schuppengebiet an der Neidinger Straße“ zu billigen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Beschluss dann ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Darüber hinaus soll die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange veranlassen.
Bekanntgaben, Verschiedenes:
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:
Die letzte nichtöffentliche Sitzung fand am 03. Februar 2022 statt. In dieser wurden keine Beschlüsse gefasst.
Sanierung der Alten Pfarrstraße – Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung:
Bevor in der Straße Alte Pfarrstraße Kanal und Wasserleitung ausgetauscht und die Straße wieder hergestellt werden kann, muss eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Für diese Baugrunduntersuchung wurden zwei Angebote eingeholt. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Fa. GeoTerton aus Mössingen zum Angebotspreis von brutto 7.021 € erteilt.