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Bericht vom 16. Dezember 2021
icon.crdate25.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16. Dezember 2021
Bürger fragen:
Es wurden keine Fragen gestellt.
Kalkulation der Bestattungsgebühren und Neufassung der Friedhofssatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung):
Vor geraumer Zeit war vom Gemeinderat die Anlegung eines Rasengräberfeldes für Rasenurnen- und Rasenerdgräber beschlossen worden. Die Bestattungsgebühr hierfür muss neu kalkuliert werden. Weil es nicht zulässig ist, nur die Gebühr für diese neue Bestattungsform zu kalkulieren, mussten alle Gebühren für das Bestattungswesen (also auch die Gebühren für Erdgräber, Urnen-Erdgräber, sowie für die Bestattung in der Urnenwand) neu kalkuliert und überprüft werden. So müssen z.B. die „Allgemeinkosten“, die für das Rasenmähen, Schneeräumen usw. anfallen auf alle Grabarten, also auch auf die Urnenwand und die neu zugelassenen Rasengräber, verteilt werden.
Die letzte Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde im Dezember 2011 durchgeführt, sie sind seither unverändert. Die Bestattungskultur hat sich seither aber drastisch verändert. Die Neukalkulation zeigte, dass die Kosten in diesen 10 Jahren stark angestiegen sind.
Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist eine kostenrechnende Einrichtung und unterliegt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung. Das grundsätzliche Kostendeckungsgebot des Gesetzes wird begrenzt von der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung.
Nun wurde eine Neukalkulation durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Gebührensätze neu festgelegt. Sie sind an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.
Mit der Neukalkulation liegt der zu künftige Kostendeckungsgrad ab 01.01.2022 bei 67 %.
Im Anschluss an die Gebührenkalkulation wurde die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Hier wurden insbesondere die Gestaltungsvorschriften für das neue Rasengräberfeld aufgenommen.
Die Neufassung der Satzung ist im Anschluss an diesen Bericht bekannt gemacht. Sie finden die Satzung auch auf der Homepage der Gemeinde.
Bekanntgaben, Verschiedenes:
-Die Bürgermeisterin berichtete, dass die Gemeinde Schwenningen seit numehr 60 Jahren Mitglieder gei der Volksbank Albstadt eG sei. Für die langjährige Treue hat sich die Bank bei ihr bedankt und eine Ehrenurkunde und ein Geschenk überreicht.
-Die Bürgermeisterin nahm die letzte Sitzung des Jahres zum Anlass, sich bei den Schwenninger Gemeinderäten für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der ganzen Gemeinde zu bedanken. Ein gutes Klima im Gemeinderat sei bei weitem nicht selbstverständlich, dies sei ihr durchaus bewusst.