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Bericht vom 04. November 2021
icon.crdate25.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 04. November 2021
Bürger fragen:
Es wurden keine Fragen gestellt.
2. Änderung des Bebauungsplans „Am Triebweg II“:
Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans war vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vom 22.07.2021 gefasst worden. In derselben Sitzung hatte der Gemeinderat den Entwurf gebilligt und die Offenlage beschlossen. Die Anhörung der Öffentlichkeit erfolgte vom 06.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in derselben Zeit gehört. Das Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde für das Gremium und die Öffentlichkeit in einer entsprechenden Beschlussempfehlung dargestellt. Von privater Seite sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.
Von Seiten des Gemeinderats wurden nun alle eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt.
Der Bebauungsplan für das Gebiet 2. Änderung „Am Triebweg II“ wurde gemäß § 10 BauGB in der Sitzung vom 04.11.2021 beschlossen. Auch die örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet wurden als Satzung beschlossen. Ebenso wurde die Begründung für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gebilligt.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden an anderer Stelle dieses Amtsblattes öffentlich bekannt gemacht. Nach öffentlicher Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung dann rechtsverbindlich.
Gemeindewald Schwenningen:
Hierzu konnte Bürgermeisterin Beck Frau Juliane Spiegelhalter, Stellvertretende Fachbereichsleiterin vom FB Forst beim Landratsamt Sigmaringen sowie Revierleiter Jürgen Kuhl begrüßen. Anwesend waren auch einige im Schwenninger Kommunalwald tätige Waldarbeiter.
-vorläufiger Vollzugs- und Ergebnisbericht 2021
Frau Spiegelhalter gab zunächst einen Rückblick auf das Forstjahr 2021. Sie zog Vergleiche zu früheren Jahren und ging auf das Thema Klimawandel und Waldumbau ein.
Sie erklärte, dass der Holzpreis Mitte 2021 auf 120,- €/FM angestiegen sei. Derzeit sei der Preis zwar wieder leicht rückläufig, weil die Schnittholzlager voll seien und der Absatz dadurch etwas ins Stocken geraten sei. Aber dennoch sei der Preis auf einem hohen Niveau.
Aktuell verkaufe der Landkreis pro Jahr ca. 2,6 Mio Festmeter Holz an 10 große Sägewerke. Weitere 100.000 Festmeter würden an kleinere Sägewerke verkauft. Ab 2022 sollen 3 neue Kunden hinzukommen, die voraussichtlich 1,3 Festmeter abnehmen.
Beim Zahlenteil übergab Frau Spiegelhalter dann an Revierleiter Kuhl. Dieser dankte in seinem Jahresrückblick 2021 den Holzernte- und Rückeunternehmer für deren gute Arbeitsqualität. Glücklicherweise sei es auch 2021 wieder zu keinen größeren Unfällen im Wald gekommen.
Revierleiter Kuhl gab verschiedene Informationen zum vorläufigen Rechnungsergebnis 2021. Aller Voraussicht nach kann ein Gewinn von 48.800 € erwirtschaftet werden. Bei der Planaufstellung vor einem Jahr war noch von einem Gewinn in Höhe von einer roten Null bis knapp darüber ausgegangen worden.
Die Gemeinderäte freuten sich über das nun voraussichtlich positive Ergebnis.
-Betriebsplanung 2021
Schwenningen hat seit 2021 ein neues Forsteinrichtungswerk. Dieses beinhaltet einen jährlichen Hiebssatz von 2.180 Festmeter. Darin sei immer auch schon vorab ein gewisser Anteil an zufälliger Nutzung enthalten. Aufgrund des aktuell guten Holzmarktes und des aktuell guten Holzpreises empfiehlt das Forstamt, den Hiebssatz im Jahr 2022 etwas zu erhöhen und im Jahr 2022 2.600 Festmeter einzuschlagen.
Von Seiten des Forstamtes wird der hohe Einschlag erläutert. Der durchschnittliche Hiebssatz sein auf 10 Jahre gerechnet. Die derzeitig hohe Preisphase sollte genutzt werden. Durch den höheren Einschlag könnten die Wälder schneller auf mehr Klimaverträglichkeit umgebaut, die Standorte verbesset und andere Baumarten gepflanzt werden.
Im Jahr 2020 sei auch mehr Holz eingeschlagen worden als zunächst geplant war. Der Einschlag habe sich aber aufgrund der zufälligen Nutzung durch Sturm und anderes erhöht.
Aufgrund der guten Preise sei geplant gewesen, bereits einen Holzeinschlag für 2022 vorzuziehen. geplant. Weil aber das Holz dann nicht gut vermarktet werden konnte, wurde der Holzeinschlag wieder etwas eingebremst.
Frau Spiegelhalter informierte das Gremium darüber, dass bei der Planung 2022 zwar mit hohen, aber nicht mit den ganz hohen Holzpreisen gerechnet wurde.
Abschließend stimmte der Gemeinderat der vorgestellten Betriebsplanung 2021 zu.
-Festlegung des Brennholzpreises
Der bisherige Brennholzpreis wird nicht verändert. Somit liegt der Festmeter Brennholz weiterhin bei 64 Euro.
Neufestsetzung der Badegebühren für das Lehrschwimmbad
Die Badegebühren sind letztmals im Jahr 2012 für die Zeit ab 01.01.2013 erhöht worden. Seither ist keine Erhöhung mehr erfolgt. Nachdem sich die Unterhaltungskosten für das Lehrschwimmbad ständig erhöht haben war es an der Zeit, eine Neufestsetzung zu prüfen.
Nach ausgiebiger Beratung wurden die Badegebühren für die Zeit ab 01.01.2022 wie nachfolgend abgedruckt neu festgesetzt.
Neu bisher
Einzelkarte Erwachsener: 3,00 € 2,50 €
10-er Karte Erwachsener: 28,00 € 23,00 €
Einzelkarte Schüler/Kinder ab 0 Jahre: 1,50 € 1,00 €
10-er Karte Schüler/Kinder ab 0 Jahre: 13,00 € 9,00 €
Krabbelgruppe: 4,50 € 3,50 €
(bisher 2,50 € Elternteil 1,00 € Kind
künftig 3,00 € Elternteil 1,50 € Kind)
Schwimmkurse:
i.d.R. 10 Termine/bisher pro Stunde 14,50 € 160,00 € 145,00 €
Bildungswerk-Kurse für 10 Termine : 300,00 € 250,00 €
Rheumaliga (Warmbadetag) 4,50 € 4,50 €
Auswärtige Schulen pro Kind: 2,00 € 2,00 €
(Die Abrechnung erfolgt nach Klassenstärke und Schuljahr pauschaliert)
Sonstiges
Die Vorsitzende gab die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.10.2021 bekannt:
Es war der Verkaufspreis für das Pfarrhaus sowie der künftige Grenzverlauf fürs Pfarrhaus beschlossen worden. Außerdem war der Zuschlag für den Verkauf des Pfarrhauses an einen Bewerber beschlossen worden.
Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 14.10.2021 mit dem Altennachmittag der Gemeinde beschäftigt und sich darauf festgelegt, dass der Seniorennachmittag unter 2G-Bedingungen im Pfarrheim stattfinden solle. Die Bürgermeisterin informierte nun das Gremium darüber, dass zwischenzeitlich die „Warnstufe“ in Kraft getreten sei. Das 2G-Modell sei jetzt nicht mehr möglich, weil nun eine Abstandsregelung 1,50 m und Maskenpflicht gelte. So mache der Seniorennachmittag keinen Sinn.