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Bericht vom 24. Juni 2021
icon.crdate24.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 24. Juni 2021
Bürger fragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
Haushaltsplan 2021:
Einbringung, Beratung, Satzungsbeschluss, Zustimmung Finanzplan samt Investitionsprogramm
Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 ging den Gemeinderäten bereits am 10.06.201 per Email zu. Die Gemeinderäte hatten somit ausreichend Zeit, sich zuhause auf die Sitzung vorzubereiten und das Zahlenwerk einschlägig zu „studieren“.
Kämmerin Rita Bosch hat dem Gremium den Haushaltsplan 2021 ausführlich vorgestellt.
Betont wurde, dass auch das Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt sei und diese für Städte, Gemeinden und Landkreise eine hohe Herausforderung darstellt. Im Zeitraum 2021-2024 fehlen den Gemeinden gegenüber der Oktober-Steuerschätzung des Jahres 2019 rund 9 Mrd. €! Das Finanzloch im Landeshaushalt werde nicht ohne Kommunen/auf Kosten der Kommunen gestopft werden können.
Die Verwaltung hat beim vorliegenden Haushaltsplan 2021 deshalb enorm den Rotstift angesetzt. Dennoch schließt der Ergebnishaushaltmit einem Minusbetrag ab. Das heißt, dass die laufenden Erträge nicht ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu begleichen. Es fehlen hier 234 T€. Dies ist zum Großteil auf die Umstellung des Buchungssystems zurückzuführen. Seit dem 01.01.2019 hat die Gemeinde Schwenningen ihr Buchungssystem auf die gesetzliche vorgeschriebene kommunale Doppik umgestellt. Dadurch müssen auch die Abschreibungen z.B. für Straßen erwirtschaftet werden. Die Gemeinde hat hier jedoch im Gegenzug keine Erträge.
Glücklicherweise kann im Jahr 2021 voraussichtlich ein Sonderergebnis in Höhe von knapp 100 T€ erwirtschaftet werden, so dass das Gesamtergebnis rund -135 T€ beträgt. Das positive Sonderergebnis kommt hauptsächlich aus den zahlreichen Bauplatzverkäufen.
Der Finanzhaushalt für die laufende Verwaltungstätigkeit kann glücklicherweise einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von knapp 28 T€ erwirtschaften. Dies bedeutet, dass die laufenden Einzahlungen ausreichen, um die laufenden Auszahlungen zu begleichen.
Die Gemeinderäte haben das Investitionsprogramm für 2021 ausführlich besprochen. Die wichtigsten Investitionen sind:
Die wichtigsten Investitionen im Jahr 2021 sind:
- Restfinanzierung Erschließung Baugebiet „Unter der Stelle II“:
Abwasserbeseitigung 51.000 €
Straßenbau 201.600 €
Straßenbeleuchtung 17.500 €
Leerrohre für DSL 49.750 €
Wasserleitung siehe EBWV
- Restfinanzierung Erschließung Baugebiet „Am Triebweg II“:
Abwasserbeseitigung 11.250 €
Straßenbau 78.850 €
Straßenbeleuchtung 2.950 €
Leerrohre für DSL 33.300 €
Wasserleitung siehe EBWV
- Planungskosten für Austausch Kanal und Wasserleitung sowie Straßenausbau
„Alte Pfarrstraße“ (weitere Finanzierung im Jahr 2022 erforderlich):
Abwasserbeseitigung 50.000 €
Straßenbau 50.000 €
Straßenbeleuchtung 10.000 €
Leerrohre für DSL siehe Jahr 2022
Wasserleitung siehe EBWV
- Restfinanzierung Neubau Bauhofhalle Gewerbestraße: 10.000 €
- Hoffläche Bauhofhalle Gewerbestraße: 50.000 €
- Schneepflug für Fendt-Traktor 18.500 €
- Neubeschaffung FW-Fahrzeug LF 20: 430.000 €
- Neubau / Anlegung Rasengräberfeld 15.000 €
- Erweiterung Urnenwand 25.000 €
- Erwerb von Grundstücken 25.000 €
- Erwerb von Waldgrundstücken 36.500 €
- Breitbandverkabelung IKZ mit Gemeinde Stetten a.k.M.: 176.600 €
- Breitbandverkabelung BLS: Gesamter Ort (Vorbereitung
Förderantrag Bundesförderung, Masterplanung, Markterkundung) 59.500 €
Den Gemeinderäten wurde auch die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2024 vorgestellt. Diese Zahlen sind jedoch noch deutlich unsicherer als die Haushaltsplanzahlen 2021.
Ein großes Zukunftsthema wird in den nächsten Jahren die Erneuerung bzw. die Sanierung der Abwasserkanäle sein. Grundlage für die Kanalsanierungen bzw. Kanalerneuerungen ist die Auswertung nach der EigKVO im Jahr 2017.
Welche Fördermittel für die Kanalerneuerungen bzw. -Sanierungen akquiriert werden können, kann aus heutiger Sicht nicht seriös beantwortet werden.
Außerdem soll die Alte Pfarrstraße voll ausgebaut werden, samt Erneuerung Kanal, Wasserleitung, Straßenbeleuchtung und Straßenbau.
Ein weiteres Thema wird in den nächsten Jahren nach wie vor der Breitbandausbau sein.
Nach weiterer Aussprache und Beratung haben die Gemeinderäte der Haushaltssatzung 2021 mit allen Anlagen sowie dem Finanzplan samt Investitionsprogramm einstimmig zugestimmt.
Der Haushaltsplan wird nun dem Landratsamt Sigmaringen Fachbereich Kommunales zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Einbringung, Beratung, Festsetzungsbeschluss
Auch der Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 ging den Gemeinderäten samt allen Anlagen im Vorfeld zur Sitzung zu.
Auch hier gab Kämmerin Rita Bosch zunächst einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2020. Erfreulicherweise ist der Wasserverlust 2020 gegenüber dem Vorjahr 2019 deutlich zurückgegangen.
Der Wirtschaftsplan 2021 schließt voraussichtlich mit einem Verlust in Höhe von -12.950 € ab.
Für Investitionstätigkeit sind Auszahlungen in Höhe von 107 T€ vorgesehen. Diese fallen hauptsächlich für die restliche Finanzierung der Erschließung der Baugebiete „Am Triebweg II“ und „Unter der Stelle II“ an
Die im Finanzplan für die Jahre 2022 - 2024 aufgeführten Investitionen wurden mit dem Investitionsprogramm des Kernhaushalts abgestimmt. Hier ist insbesondere der Austausch der Wasserleitung in der Alten Pfarrstraße erwähnenswert.
Nach kurzer Beratung haben die Gemeinderäte den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 festgestellt sowie der Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung einstimmig zugestimmt.
Auch der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wird nun dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Kommunales zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Kalkulation Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren:
-Vergabe
Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist eine kostenrechnende Einrichtung und unterliegt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung. Das grundsätzliche Kostendeckungsgebot des Gesetzes wird begrenzt von der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzer einer öffentlichen Einrichtung. Der Gemeindetag empfiehlt eine Kostendeckung von 60%. Davon ist die Gemeinde Schwenningen weit entfernt.
Die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren der Gemeinde wurden letztmals im Jahr 2012 angehoben. Seither sind sie unverändert.
Mit der Ausweisung des Rasengräberfeldes und der Erweiterung der Urnenwand, welche in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.05.2021 beschlossen wurde, müssen die Friedhofsgebühren neu kalkuliert werden.
Da die Kalkulation der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren sehr aufwändig, komplex, zeitintensiv und alles andere als einfach durchzuführen ist, ist die Verwaltung derzeit aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, die Kalkulation selbst durchzuführen.
Die Verwaltung wurde in der letzten Sitzung beauftragt, Angebote für die Kalkulation der Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren einzuholen.
Der Zuschlag ging an den günstigsten Anbieter, die Fa. Heyder+Partner aus Tübingen zum Angebotspreis von 3.000,00 € netto. Ein Haushaltsansatz ist vorhanden.
Erweiterung Urnenwand:
-Vergabe
Nur noch wenige Urnenkammern stehen derzeit im Urnenwandensemble auf dem Schwenninger Friedhof zur Verfügung. Die Verwaltung war beauftragt worden, Kontakt zum Hersteller, der Firma Kronimus, aufzunehmen. Von dortiger Seite wurden zwei verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet.
Die Gemeinderäte haben sich für die günstigere Variante zum Preis von 13.848,03 € brutto entschieden, wobei noch 1.972,43 € für die Lieferung von Fertigfundamenten hinzukommen Insgesamt entstehen dann 14 Urnenkammern. Diese beiden neuen Stelen werden zwischen den drei bestehenden aufgestellt. Trotzdem wirkt das Ensemble dann noch luftig und die Symmetrie wird weiterhin gewahrt.
Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 20:
-Vergabe
Bereits im Januar 2021 wurde die Ausschreibung des neuen Feuerwehrfahrzeuges LF 20 über die GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH beschlossen. Ausschreibung und Submission sind zwischenzeitlich erfolgt. Im Anschluss an die Öffnung der Angebote wurde die Vollständigkeitsprüfung durchgeführt. Sämtliche Angebotsunterlagen samt Anlagen der Bieter wurden der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Die fachtechnische Prüfung der Angebote wurde seitens der KFTB GmbH durchgeführt. Bei sämtlichen abgegebenen Angeboten ergab die technische Prüfung keine Beanstandungen.
Abgegeben wurden insgesamt 5 Angebote, welche es zu vergleichen galt. Es war ein Bietervergleich durchgeführt worden. Unter Würdigung der vorab definierten Wertungskriterien sowie der eingereichten Angebotspreise stellten sich die wirtschaftlichsten Angebote folgendermaßen dar:
Los | Bieter | Angebotspreis (brutto) |
„Fahrgestell und Aufbau sowie schnittstellenrelevante Beladungsteile für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11“ |
Albert Ziegler GmbH |
341.209,47 € |
„Sonstige Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11“ |
Wilhelm Barth GmbH & Co.KG |
57.217,58 € |
Gesamtsumme | 398.427,05 € |
Die Entscheidung über den Zuschlag oblag nun dem Gemeinderat.
Der Zuschlag für „Fahrgestell und Aufbau sowie schnittstellenrelevante Beladungsteile für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11“ ging an die Firma Albert Ziegler GmbH zum Preis vom 341.209,47 €.
Der Zuschlag für „Sonstige Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11“ geht an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG zum Preis vom 57.217,58 €.
Bekanntgaben, Sonstiges
-Die Bürgermeisterin gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 20.05.2021 gefassten Beschlüsse bekannt. So war beschlossen worden, die Nutzungsschablone eines Grundstücks im Bereich „Am Triebweg II“ zu ändern, weil für dieses Grundstück „Dorfgebiet“ vorgeschrieben ist, obwohl die Nutzung sich verändert hat. Die Nutzung soll in „Mischgebiet“ umgeändert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Schritte einzuleiten. In Bälde soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
-Für das Jahr 2022 ist die Sanierung der Alten Pfarrstraße geplant. Vorab müssen die Kanal-Hausanschlüsse überprüft werden, was für die Planung der Ausschreibung erforderlich ist. Die Firma Haiss aus Aftholderberg wurde beauftragt, die Vorinspektion der Seitenanschlüsse zum Preis von rund 13.000 € durchzuführen.