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Bericht vom 20. Mai 2021
icon.crdate24.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20 Mai 2021
Bürger fragen
Es wurden keine Fragen gestellt.
Bestellung Wahlhelfer und Briefwahlvorstand Bundestagswahl
Für die am 26.09.2021 stattfindende Bundestagswahl wurden Wahlvorstand und Briefwahlvorstand gebildet. Die Gremien setzen sich wie folgt zusammen:
Wahlvorstand:
Bezeichnung | Name |
Wahlvorsteherin | Bürgermeisterin Roswitha Beck |
Stellv. Wahlvorsteher (=Beisitzer) | Vinzenz Greber |
Beisitzerin (=Schriftführerin) | Rita Bosch |
Beisitzerin (=stellv. Schriftführer/in) | Sabine Welz |
Beisitzer | Fritz Grad |
Beisitzer | Werner Scheuble |
Beisitzer | Fred Mattes |
Beisitzer | Frank Reiser |
Hilfskraft | Michael Ritter |
Hilfskraft | Alexander Steidle |
Briefwahlvorstand:
Bezeichnung | Name |
Briefwahlvorsteherin | Stefanie Greiner |
Stellv. Briefwahlvorsteher/in (=Beisitzer/in) | Regina Moser |
Beisitzer/in (=Schriftführer/in) | Friederike Kögel |
Beisitzer/in (=stellv. Schriftführer/in) | Sonja Dreher |
Beisitzer/in | Erika Veit-Straub |
Beisitzer/in | Dietmar Steidle |
Beisitzer/in | Sabrina Löffler |
Festgelegt wurde außerdem, dass die Mitglieder der Wahlvorstände eine Entschädigung nach der Satzung der Gemeinde Schwenningen über die ehrenamtliche Entschädigung erhalten sollen.
Die Bürgermeisterin informierte, dass Wahlhelfer auch zur Gruppe der impfberechtigten Personengruppe in Baden-Württemberg gehören und bereits jetzt einen Impfanspruch haben.
Kindergarten und Schülerbetreuung: Nichterhebung von Gebühren
Bedingt durch den zweiten Corona-Lockdown konnten viele Betreuungsangebote nicht angeboten bzw. wahrgenommen werden. Der Gemeinderat hat nun dem kirchlichen Träger empfohlen, auf die Erhebung der Kindergartengebühren für die Monate Januar und Februar 2021 zu verzichten. Davon ausgenommen ist die tatsächliche Inanspruchnahme der Notbetreuung im Kindergarten für diese beiden Monate. Die hierbei angefallenen Gebühren werden sollen vom Kindergarten auf der Basis der bisherigen Gebührenordnung von den Eltern erhoben.
Ebenso verzichtet die Gemeinde auf die Erhebung von Gebühren für die Schülerbetreuung (Nachmittagsbetreuung und Verlässliche Grundschule) für den Monat Januar 2021. Für die Inanspruchnahme der Schülerbetreuung für die Zeit von Januar 2021 bis zu den Sommerferien wird die tatsächliche Nutzung der Betreuung auf der Basis des Vertrages von den Eltern erhoben. Bereits eingezogene Gebühren für Januar 2021 werden verrechnet.
Breitbandausbau FTTB in Schwenningen - Beschluss Markterkundung
Der Gemeinderat hat sich in nichtöffentlicher Sitzung vom 05.11.2020 erneut mit der Thematik befasst. Beschlossen wurde damals, dass die Gemeinde einen neuen Antrag aus dem Bundesprogramm „Graue Fleckenförderung“ stellt und den kompletten Ortsbereich überplanen lässt. Das neue Bundesförderprogramm ist nun erst am 24.04.2021 veröffentlicht worden. Danach sollen Bereiche mit einer Versorgung von weniger als 100 Mbits/s im Download förderfähig sein. Bislang galten 30 Mbits/s im Download als Vorgabe. Wie bereits in den vergangenen Förderprogrammen auch, ist die Grundlage zur Ermittlung der Förderfähigkeit eine gültige Markterkundung. Es muss also eine neue Markterkundung durchgeführt werden. Ziel dieser neuen Markterkundung ist es, die aktuelle Versorgung und die Ausbaupläne der Netzbetreiber der Gemeinde zu erfassen. Denn ein kommunaler Breitbandausbau darf nur dort erfolgen, wo ein Marktversagen vorliegt.
Auf Basis einer Markterkundung können förderfähige Bereiche identifiziert und eine erste Abgrenzung von Ausbaugebieten für ein neues Förderprojekt durchgeführt werden. Im Weiteren erfolgt die erneute Erstellung eines Grobkonzeptes zur Kosten- und Fördermittelabschätzung, um auf dieser Basis die Entscheidung für einen Förderantrag zu treffen.
Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass die BLS (BLS-Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH Co.KG) sowie die GEO DATA GmbH die notwendigen Schritte einer Markterkundung auf den Weg bringen und weitere Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes auszuloten. Sobald diese Ergebnisse vorliegen sowie die neuen Fördermöglichkeiten geprüft sind, wird die Verwaltung den Gemeinderat wieder unterrichten, damit die dann dort notwendigen Schritte gleich wieder angegangen werden können.
Vergabe Schneepflug
Der Gemeinderat hat den Auftrag für den Erwerb eines Schneepfluges Vario XT 340 DIN an die Firma Wintec GmbH zum Preis von 18.169,15 € vergeben. Ebenso wurde die Verwaltung ermächtigt, den alten Bestandschneepflug zum Angebotspreis von 2.500 € in Zahlung zu geben.
Bestattungskultur: Zulassung von Rasengräbern
Bereits am 22.04.2021 hat der Gemeinderat bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Friedhof verschiedene Standorte zur Anlegung eines Rasengräberfeldes in Augenschein genommen. In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde nun ein Standort für die Anlegung eines solchen Rasengräberfeldes festgelegt. Diese sollen im hinteren Bereich des alten Einzelgräberfeldes (bereits abgeräumte Fläche) zugelassen werden. Zugelassen werden Rasen-Erdgräber sowie auch Rasen-Urnengräber.
Gleichzeitig müssen aber auch die Bestattungsgebühren neu kalkuliert werden. Die Gemeinde kann nicht „einfach so“ eine Gebühr dafür festlegen.
Weil auch das bestehende Urnenwandensemble nochmals erweitert wird ist ohnehin eine neue Gebührenkalkulation erforderlich.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote für die Durchführung der Kalkulation einzuholen und diese dann in der Juni-Sitzung an das günstigste Büro zu vergeben.
Sollte eine Bestattung vor Kalkulation der Gebühr stattfinden, verpflichtet sich der Gebührenschuldner, die kalkulierte und in der Satzung festgesetzte Gebühr stattfinden.
Nach Festlegung der Gestaltungsvorschriften für die Rasengräber soll auch die damit verbundene erforderliche Satzungsänderung mit der Änderung der Gebührenordnung zu einem späteren Zeitpunkt zeitgleich erfolgen.
Bekanntgaben, Sonstiges
Die Bürgermeisterin gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 22.04.2021 gefassten Beschlüsse bekannt. So war beschlossen worden,
- die bestehende Urnenwand zu erweitern
- einen Platz für die Anlegung eines Rasengräberfeldes zu suchen
- an einen Gewerbebetrieb eine Gewerbeförderung zu bezahlen
- das Büro Kovacic Ingenieure Sigmaringen mit der Planung zur Sanierung der Straße „Alte Pfarrstraße“ zu beauftragen.
Aussetzung des „Abriss-Förderprogramm „...weg damit!“
Mit Blick auf die Haushaltslage hat der Gemeinderat beschlossen, das „Abriss-Förderprogramm der Gemeinde Schwenningen wird ab sofort für zwei Jahre ausgesetzt.
Baugesuche
Dem Bauausschuss waren 5 Baugesuche zur Entscheidung vorgelegt worden.
4 davon wurden positiv beschieden, ein Baugesuch musste abgelehnt werden, weil es mit den Grundzügen des Bebauungsplans nicht vereinbar war.