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Bericht vom 30. März 2021
icon.crdate24.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 30. Januar 2021
Bürger fragen
Ein Schulkind war an ein Gemeinderatsmitglied herangetreten mit der Bitte zu überprüfen, ob von es von Seiten der Gemeinde nicht möglich wäre, in Ortsnähe einen Bolzplatz oder ähnliches anzulegen. Die Vorsitzende versprach, das Thema im Gemeinderat zu diskutieren und dem Schulkind eine Rückmeldung zu geben.
Ortsstraßen Triebweg und Gartenstraße:
Verschiedene Informationen über die öffentlichen Bekanntmachungen
Die Bürgermeisterin informierte das Gremium über verschiedene rechtliche Sachverhalte hinsichtlich der Straßenteilstücke Triebweg und Gartenstraße. Diese wurden in den Jahren 2019 und 2020 ausgebaut und erstmals endgültig hergestellt.
Im Mai 2019 war durch den Gemeinderat eine sog. Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebildet worden. Beide Straßen (Triebweg und Gartenstraße) sind mit dem Bebauungsplan „Am Triebweg II“ überplant. Der Bebauungsplan wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung am 23.10.2009 rechtskräftig. Demzufolge ist eine förmliche Widmung nach dem Straßengesetz nicht erforderlich.
Vielmehr gelten sie mit der endgültigen Überlassung für den Verkehr als gewidmet.
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg handelt es sich bei den Straßen „Triebweg“ und „Gartenstraße“ um Ortsstraßen. Ortsstraßen sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets dienen oder zu dienen bestimmt sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen;
Die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung der Straßen Triebweg und Gartenstraße ist an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.
Weiterhin informierte die Bürgermeisterin darüber, dass die Gemeinde den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt zu geben hat. Auch die öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Herstellung und die öffentliche Bekanntmachung des Entstehens der Erschließungsbeitragsschuld ist an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.
Das Kommunalberatungsbüro Allevo ist mit der Abrechnung der Straßenerschließungsbeiträge für das Baugebiet „Am Triebweg II“ beauftragt. Es wird damit gerechnet, dass die Straßenerschließungsbeitragsbescheide im 2. Halbjahr 2021 verschickt werden können.
In diesem Zusammenhang informierte die Vorsitzende, dass vor Ostern im Baugebiet „Unter der Stelle II“ noch ein Baum gepflanzt werden musste. Jetzt fehle noch die Einsaat der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche. Nach Vorliegen der letzten Rechnung können dann auch für die Erschließung des Baugebiets „Unter der Stelle II“ die obenstehenden öffentlichen Bekanntmachungen bezüglich der Einstufung der Straßen, der endgültigen Herstellung und dem Entstehend der Beitragsschuld des Erschließungsbeitrags veröffentlicht werden. Mit den Erschließungsbeitragsbescheiden können voraussichtlich im Herbst 2021 gerechnet werden.
Bekanntgaben, Verschiedenes:
Die Bürgermeisterin gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 04.03.2021 gefassten Beschlüsse bekannt.
- So wurden verschiedene frei gewordene Pachtflächen der Gemeinde an neue Pächter verpachtet. Dabei waren nur Schwenninger Landwirte berücksichtigt.
- Der Gemeinderat hat aus dem gemeindlichen Abriss-Förderungsprogramm „Weg damit“ zwei Zuschussanträge für den Abbruch von zwei alten Gebäuden bewilligt.
- Betriebskostenabrechnung des Abwasserpumpwerks Glashütte für das Jahr 2020:
Den Gemeinderäten ging mit der Sitzungseinladung die Betriebskostenabrechnung des Abwasserpumpwerks Glashütte für das Jahr 2020 zu. Der Anteil der Gemeinde Schwenningen beträgt 11.480,38 €.
- Beschaffung eines neuen Schneepflugs für den gemeindlichen Bauhof:
Die Vorsitzende informierte darüber, dass der bisherige Schneepflug der Gemeinde in die Jahre gekommen und kaputt sei. Die Gemeinde habe für den großen Fendt-Traktor nur diesen einen Schneepflug, der in diesem Winter im Dauereinsatz gewesen sei. Ein Ersatzgerät könne die Gemeinde nicht vorhalten. Deshalb sollte der Schneepflug in einem guten Zustand und immer einsatzbereit sein. Die beiden Mitarbeiter des Bauhofes waren nun immer wieder am Montieren, am Beschaffen und Austauschen von Ersatzteilen. Weitere Investitionen in den alten Schneepflug lohnen sich nicht mehr.
Man einigte sich nach ausgiebiger Diskussion auf die Anschaffung eines Vario-Schneepfluges der Marke Wintec. Die Verwaltung wird sich um aktuelle Angebote bemühen, sodass in Bälde ein Auftrag zur Lieferung eines neuen Schneepflugs erteilt werden kann.