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Bericht vom 04. März 2021
icon.crdate24.05.2022
Aus der öffentlichen Sitzung
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 04. März 2021
Bürger fragen:
Ein Bürger beklagte sich über die Entwicklung der Hundehalterzahl in Schwenningen. Seiner Meinung nach gebe es schlechte Entwicklungen. Die Zahl der Hunde habe augenscheinlich stark zugenommen. Die Bürgermeisterin erklärte, dass aktuell ohnehin eine Auswertung der Zahlen im Rathaus erfolge, weil von Seiten der Verwaltung vorgesehen ist, in absehbarer Zeit die Hundesteuer anzuheben. Die Zahlen werden daher in Bälde in diesem Zusammenhang öffentlich gemacht.
Weiterhin monierte ein Bürger ein großes Schlagloch in einer Straße innerorts. Die Bürgermeisterin versicherte, den Bauhof mit der Ausbesserung zu beauftragen.
Abwasserbeseitigung:
Betriebskostenabrechnung der Gemeinde Nusplingen für die
Abwasserbeseitigung Schönfeld 2018 und 2019:
Die Betriebskostenabrechnung der Gemeinde Nusplingen für die Abwasserbeseitigung Schönfeld für die Jahre 2018 und 2019 ist der Gemeinde zugegangen. Von Seiten der Verwaltung wurde der Gemeinderat mit einem Jahresvergleich der Jahre 2015 - 2019 informiert.
Der Abmangel beträgt im Jahr 2018 3.371,20 € und im Jahr 2019 3.288,32 €. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte keine gravierende Abweichung festgestellt werden.
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit benachbarten
Städten und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen:
Vorschlag für die Bestellung der Gutachter aus der Gemeinde Schwenningen
Bereits vor längerer Zeit war beschlossen worden, dass die Aufgaben des Schwenninger Gutachterausschusses an einen gemeineinsamen Gutachterausschuss mit benachbarten Gemeinden mit Sitz in Sigmaringen übertragen werden.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde setzte sich bisher aus 6 Personen zusammen.
Zwischenzeitlich wurde dieser größere Gutachterausschuss gebildet und von 25 kreisangehörigen Städten unterzeichnet.
Die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses und die Einrichtung der Geschäftsstelle erfolgt erstmalig zum 01.07.2021. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Amtszeit der bisher bestellten Gutachter.
Für die Gemeinde ist nun durch die Bürgermeisterin Frau Rita Bosch als Ansprechpartner benannt worden.
Als Gutachter können von Seiten der Gemeinde Schwenningen 2 Personen vorgeschlagen werden, die als Gutachter in den gemeinsamen Gutachterausschuss bestellt werden. Die vorgeschlagenen Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein. Insgesamt besteht der Gutachterausschuss dann aus knapp 70 Personen.
Die Gutachter der Gemeinde Schwenningen sollen grundsätzlich „nur“ bei der Erstellung von Gutachten in der Gemeinde Schwenningen tätig werden, weil sie hier die erforderliche Ortskenntnis usw. besitzen. Im Ausnahmefall können sie auch in den angrenzenden Gemeinden Beuron oder Stetten a.k.M. „zum Einsatz kommen“.
Der Gemeinderat hat nun beschlossen, Marcus Greber und Vinzenz Greber in den „Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen“ zum 01. Juli 2021 vorzuschlagen. Der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen wird gebeten, die beiden genannten Personen in den „Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen“ zu bestellen.
Antrag der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben),
Bundesforstbetrieb Heuberg auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung
zur Aufforstung des Grundstücks Flst. 3298/3, Ebinger Hardt
Für militärische Zwecke der Bundeswehr ist es erforderlich auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Heuberg ein Minenfeld anzulegen. Im forstrechtlichen Anhörungsverfahren ist forstrechtlicher Ausgleich auf der Maßnahmenfläche mit der Wiederbewaldung der zu rodenden Waldfläche gefordert worden. Eine Aufforstung soll nun auf dem Flst 3298/3 auf Gemarkung Schwenningen erfolgen. Die Aufforstung gefällt der Bürgermeisterin und den Gemeinderäten gar nicht, weil dann die Flst. 3302 und 3305 zu „gefangenen“ Grundstücken werden. Rechtlich kann jedoch nichts entgegengehalten werden, weil nach § 45 BWaldG die Gemeinde zwar gehört werden kann, die Einwände und Aussagen jedoch keine Berücksichtigung finden dürfen. Auf Flächen, die der Verteidigung dienen, gelten andere Prioritäten.
Standesamtsbezirk Stetten a.k.M. /Schwenningen
-Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Die Nachbargemeinden Stetten a.k.M. und Schwenningen haben im Jahr 2011 die Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks mit Dienstsitz im Rathaus Stetten a.k.M. gebildet. Sämtliche Aufgaben werden von der Gemeinde Stetten a.k.M. übernommen, welche hierfür Gebühren und Auslagen in eigener Zuständigkeit erhebt.
Die Gemeinde Schwenningen hat sich verpflichtet, für die Wahrnehmung der Aufgaben des Personenstandswesens für die nicht durch Einnahmen gedeckten Aufwendungen, einen pauschalen Aufwandsersatz pro Jahr zu entrichten. Die Festlegung des Aufwandsersatzes wurde auf die Dauer von fünf Jahren festgelegt. Des Weiteren wurde vereinbart, dass anschließend eine Überprüfung der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen erfolgt.
Im Jahr 2016 wurde die Vereinbarung für weitere 5 Jahre verlängert. Nach erstmaliger Kalkulation einigte man sich damals auf einen jährlichen Pauschalbetrag von 6.500 Euro, die die Gemeinde Schwenningen an Stetten a.k.M zu entrichten hat.
Seit der letzten Anpassung sind nun erneut fast 5 Jahre verstrichen und die Aufteilung des Abmangels ist für die nächsten 5 Jahre neu festzusetzen. Das Gremium stimmte dem bisherigen Beteiligungsbetrag sowie der weiteren Laufzeit von 5 Jahren zu Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist entsprechend anzupassen.
Bekanntgaben, Verschiedenes:
Die Bürgermeisterin gab die in nichtöffentlicher Sitzung vom 21.01.2021 gefassten Beschlüsse bekannt.
Desweiteren berichtete sie, dass bei den hohen Pappeln am Parkplatz Richtung Werenwag die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Es würden immer wieder dürre Äste auf dem Parkplatz liegen. Man einigte sich darauf, einen Auftrag zur Sanierung der Bäume zu vergeben. Die Verkehrssicherheitspflicht stehe im Vordergrund. Zunächst solle beurteilt werden, ob die Bäume noch „gesund“ sind.
Die Bürgermeisterin berichtete, dass man nicht umhinkommen wird, so schnell wie möglich einen neuen Schneepflug für den Fendt-Traktor zu beschaffen. Der alte sei „ausgeschlagen“. Im vergangenen Winter habe man den Schneepflug streng im Einsatz gehabt. Die beiden Bauhofmitarbeiter seien ständig am Reparieren gewesen. Sie wird nun mehrere Angebote für einen Vario-Pflug einholen und dann einen entsprechenden Betrag für einen neuen Schneepflug in den Haushalt 2021 einstellen.