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Abfalltermine und weitere Informationen
Der Landkreis Sigmaringen bietet vielfältige Möglichkeiten angefallene Abfälle umweltgerecht zu entsorgen. Diese Aufgaben werden vom Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger des Landkreises wahrgenommen.
Weitere Informationen, sowie den Entsorgungskalender finden Sie unter: www.landkreis-sigmaringen.de/de/Landratsamt/Kreisverwaltung/Fachbereiche/Abfallwirtschaft
Informationen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist in der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen geregelt.
Gemäß dieser Verordnung dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, in Gebieten des Außenbereiches auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, nur unter strengen Voraussetzungen verbrannt werden:
- Die Abfälle müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden.
- Flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.
- Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
- Der Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann.
- Durch Rauchentwicklung dürfen keine Verkehrsbehinderungen und keine erheblichen Belästigungen entstehen.
- Die Mindestabstände müssen zwingend eingehalten werden (200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, 50 m von Gebäuden und Baumbeständen).
- Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden.
- Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht verbrannt werden.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein, Verbrennungsrückstände sind zeitnah in den Boden einzuarbeiten.
Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist außerdem rechtzeitig vorher (mindestens 3 Werktage) unter Angabe der genauen Örtlichkeit (Gewannname, Flurstücksnummer) der Ortspolizeibehörde (Rathaus Schwenningen, Telefonnummer: 07579 9212-0 oder info(@)schwenningen.de) anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierzu dieses Formular (PDF-Datei).
Die bisherige Mitteilung an die Leitstelle Oberschwaben ist nicht notwendig!
Achtung
Die Anzeige entbindet den Verursacher jedoch nicht von den o. g. Pflichten. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Anzeige ein möglicher kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr vermieden werden kann. Wenn von besorgten Bürgern eine Meldung über ein Aufsehen erregendes oder bedrohlich aussehendes Feuer eingeht, so muss dieser Meldung nachgegangen werden und die Feuerwehr ausrücken. Dies ist auch deshalb erforderlich, da auch ein der Ortspolizeibehörde angezeigtes Feuer außer Kontrolle geraten kann.
Am sinnvollsten ist es deshalb die entstehenden pflanzlichen Abfälle durch Verrotten, insbesondere durch liegenlassen, untergraben, unterpflügen oder kompostieren zu beseitigen. Dies ist bedeutend umweltverträglicher als das Verbrennen.
Weitere Informationen finden Sie in der pdf-Datei Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PDF-Datei).