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Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform
In den vergangenen Tagen hat die baden-württembergische Finanzverwaltung begonnen Informationsschreiben zu der Grundsteuerreform an die privaten Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken zu versenden.
In diesem Informationsschreiben werden die Eigentümer und Eigentümer aufgefordert eine Feststellungserklärung abzugeben.
Für die Feststellungserklärung benötigen sie folgende Angaben.
- Aktenzeichen:
Dieses finden sie auf dem Informationsschreiben der baden-württembergischen Finanzverwaltung oder auf den Einheitswertbescheid oder auf dem letzten Grundsteuerbescheid. - Lage des Grundstücks:
Auch hier finden sie die Lage auf dem Informationsschreiben der baden-württembergischen Finanzverwaltung, auf den Einheitswertbescheid, auf dem letzten Grundsteuerbescheid oder auch auf dem Kaufvertrag. - Gemarkung / Flurstück:
Diese ist auch auf dem Informationsschreiben zu finden. Zudem in dem Zentralen Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg *. - Fläche des Grundstücks:
Die Fläche des Grundstücks finden sie ebenfalls im Zentralen Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg * oder auch in einem kostenpflichtigen Grundbuchauszug (Schwenningen: Amtsgericht Sigmaringen – Grundbuchamt) - Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum):
Teilungserklärung oder Kaufvertrag - Bodenrichtwert:
Zentralen Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg * oder beim örtlichen Gutachterausschuss **.
* Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg:
Dieses Online-gestützte Auskunftsportal zur Bereitstellung und Präsentation der durch die Gutachterausschüsse beigebachten Bodenrichtwerte finden sie unter folgendem Link:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Schwenningen&lang=de
** örtlicher Gutachterausschuss:
Der Gutachterausschuss stellt Grundstückswertermittlungen fest, das heißt auch die Bodenrichtwerte. Die Gemeinde Schwenningen hat den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Sigmaringen beauftrag diese Aufgaben zu übernehmen. Die Bodenrichtwerte stehen zum heutigen Datum noch nicht zur Verfügung. Sobald diese Bodenrichtwerte vorliegen werden diese im Amtsblatt sowie auf der Homepage veröffentlicht. Zeitgleich können sie die Bodenrichtwerte auch unter vorstehendem Link abfragen.
Weitere Hinweise und eine Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de
Pressemitteilung des Finanzamts Sigmaringen vom 30.06.2022
Das Finanzamt Sigmaringen informiert:
Neue Grundsteuer: Abgabefrist läuft ab 01.07.2022
Von Juli bis einschließlich Oktober 2022 haben die Bürgerinnen und Bürger Zeit, die Grundsteuererklärungen für alle ihre Grundstücke beim Finanzamt einzureichen. Die Abgabe ist verpflichtend. Die Erklärungen sind in elektronischer Form – vorzugsweise über ELSTER – zu übermitteln. In begründeten Ausnahmefällen (schlechtes Internet, ungeübt im Umgang mit dem Computer zB wegen hohen Alters) ist die Abgabe mittels Papiervordruck zulässig. Die Vordrucke sind ab 01.07.2022 beim Finanzamt verfügbar.
Die Bürgerinnen und Bürger, die Eigentümer eines Grundstücks sind, wurden bereits in den letzten Wochen schriftlich von der Finanzverwaltung informiert. Das Informationsschreiben enthält alle für die Erklärungsabgabe erforderlichen Daten des Eigentümers bzw. Erläuterungen, welche Daten vom Finanzamt benötigt werden. Die mitgeteilten Daten sind auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Sollten Sie somit nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sein, ist dies dem Finanzamt – schriftlich bzw. über das Kontaktformular – unverzüglich mitzuteilen, damit der zutreffende Eigentümer zur Abgabe aufgefordert und Sie von der Abgabepflicht befreit werden können.
Der Wert des Grundstücks zum Stichtag 01.01.2022, den das Finanzamt durch Bescheid festsetzen und den die Gemeinde der Grundsteuer zugrundelegen wird, ermittelt sich aus dem Grundstückswert (m²-Wert im Bereich Ihres Grundstücks x Grundstücksfläche) und wird jeweils für einen eingegrenzten Bereich vom Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde festgesetzt. Diesen Wert des Grund und Bodens können die Eigentümer, sofern der Gutachterausschuss ihrer Gemeinde die Werte für ihre Flurstücke rechtzeitig gemeldet und eingestellt hat, per Internet unter www.grundsteuer-bw.de abrufen; wenn noch nicht eingestellt, sind sie beim Gutachterausschuss zu erfragen. Die Grundstücksfläche steht im Grundbuch und im Kaufvertrag.
Weitere Hinweise und eine Anleitung zum Ausfüllen der Erklärungen gibt Ihnen die Internetseite: www.grundsteuer-bw.de Sie können auch dort die Vordrucke herunterladen, ausfüllen und ausdrucken, falls Sie mit der elektronischen Abgabe der Erklärungen nicht zurecht kommen.
Die Bescheide über die Wertfeststellung der Grundstücke werden ab Oktober dieses Jahres an die BürgerInnen ergehen. Die neue Grundsteuer wird ab 2025 nach dem Wert zum 01.01.2022 von den Gemeinden erhoben; bis dahin gelten noch die bisherigen gesetzlichen Regelungen und festgesetzten Werte.
Flyer zur Grundsteuerreform vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Unter folgendem Link finden Sie eine Broschüre vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg als PDF:
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für Schwenningen zum Stichtag 01. Januar 2022
Im Folgenden finden Sie die Bodenrichtwerte für Schwenningen zum Stichtag 01.01.2022 vom Gemeinsamen Gutschterausschuss bei der Stadt Sigmaringen.