Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Schwenningen![]() Der Verwaltungsgerichtshof verlangt, dass die Abwassergebühr künftig gesplittet wird. Nicht nur das Schmutzwasser sondern auch die befestigten Flächen werden als Gebührenmaßstab herangezogen (Urteil Az.: 2 S 2938/08 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010). Mehr Informationen finden Sie unter: 1. Bisherige Gebühr – Neue Gebühr 2. Wird die Abwassergebühr teurer? 3. Wie werden die befestigten Flächen ermittelt? 4. Welche Flächen zählen? 5. Versiegelungsfaktoren: Befestigt ist nicht gleich befestigt! 6. Zisternen und Versickerungsanlagen 7. Rechtliches 8. Häufig gestellte Fragen 17.02.2011 zurück zur Übersicht |